Hallo liebe Community!
Vor 3 Tagen habe ich ein Produkt in einem Online-Shop für 0,01 Euro gekauft.
Marktpreis dieses Produktes liegt bei ~400 Euro.
Ich habe die Ware erhalten und der Verkäufer hat sich trotz e-mail Meinerseits nicht mehr gemeldet.
Wie viel Zeit bleibt ihm, um den Kaufvertrag anzufechten? Kann ich die Ware schon nutzen, oder drohen mir Konsequenzen bei Abnutzung der Ware?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo. Ich bin ganz neu hier mit dem Online-Shop. Leider kann ich Dir auch keinen Rat geben. Ich würde noch etwas warten, wenn der Verkäufer sich nicht meldet einfach das Produkt benutzen. Ob ich mit meiner antwort richtig liege, kann ich auch nicht sagen. Aber es werden bestimmt noch Anworten kommen, die Dir weiterhelfen.
Ich hoffe, daß dir jemand weiterhelfen kann.
Liebe Grüße …ILONA Steffen
Hallo,
mangels genauer Rechtskenntnis kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben.
Jedoch zum Nachdenken: waren Sie nicht auch schon froh, wenn Sie jemand auf Ihre Irrtümer hingewiesen hat?
Mit freundlichen Grüßen aus Remshalden
Ihr Martin Adler
www.Martin-Adler.org
Hat sich inzwischen Erledigt.
Habe das Produkt zurückgeschickt, da ich gemerkt habe, dass ich keine Freude an einem auf diese Art erworbenen Produkt habe.
Vielen Dank dennoch für die Antworten.
Gruß
Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt melde. Denke die Antwort ist längst gegeben.
Also als erstes bin ich mal erstaunt, dass das Produkt überhaupt versendet wurde. Wie es sich bei einem Systemfehler verhält weiß ich nicht. Hier wäre das Befragen eines Anwalts sinnvoll. Nach meinem kaufmännischen Sachverstand ist die Antwort wie folgt:
nachdem das Geschäft abgeschlossen war wurde die Ware versendet. Solange die Ware nicht bezahlt wurde ist diese Eigentum vom Verkäufer. Haben Sie diese bezahlt ist das Geschäft abgewickelt. Sie sind rechtmäßig der Besitzer und können über die Ware verfügen. Da es sich aber um einen Systemfehler handelt würde ich in jedem Falle die Ware bezahlen und noch mit der Benutzung etwas warten. Es gibt in AGB´s Klauseln die solche Fälle betreffen und bei Systemfehlern das Geschäft ungültig machen. Wie es rechtlich ist kann ich nicht sagen.
Sollte sich der Sachverhalt tatsächlich anders darstellen wäre ich Ihnen dankbar über die Information.
Alles Gute.
Hi,
mit Erhalt der Ware und der Rechnung hast du stillschweigend einen KAufvertrag akzeptiert.
Wenn du aber eine Bestellbestätigung oder gleichen hast, kannst du sigar wegen arglistiger Täuschung, anzeige erstatten. Aber als Endverbraucher kannst du das vorsichtshalber innerhalb der gesetzlichen Frist von (glaube ich) 14 Tagen zurückgeben.
Greetz
Sebastian