Kaffee und belegte Brötchen?

Hallo

Werde im Januar ein Geschäft im Bereich Tabak, Zeitschrift, Lotto u.a.eröffnen, nun meine Frage weiterhin möchte ich einen kleinen runden Tisch mit eventuell 3 Hockern stellen, und dort gegebenfalls Kaffe und belegte Brötchen anbieten, bedarf es daher eine gesonderte Regelung wie z.B. Gastätten-Lizent oder anderweitig eine Bescheinigung, es soll aber nur bei Kaffe und Brötchen bleiben, Danke.

Hallo

Werde im Januar ein Geschäft im Bereich Tabak, Zeitschrift,
Lotto u.a.eröffnen, nun meine Frage weiterhin möchte ich einen
kleinen runden Tisch mit eventuell 3 Hockern stellen, und dort
gegebenfalls Kaffe und belegte Brötchen anbieten…

Sobald es Sitzgelegenheiten für Kunden gibt, brauchst Du sanitäre Anlagen, bestehend aus Toiletten für D und H, jeweils mit Vorraum.

Gruß
Wolfgang

Sobald es Sitzgelegenheiten für Kunden gibt, brauchst Du
sanitäre Anlagen, bestehend aus Toiletten für D und H, jeweils
mit Vorraum.

Gruß
Wolfgang

Mmhh,da ich leider nur ein WC gibt, und dieses noch im Treppenhaus,… das heist wenn ich keine Hocker stelle sondern nur Stellplätze gäbe es keine probleme, ja.

Hallo Tom!

Mmhh,da ich leider nur ein WC gibt, und dieses noch im
Treppenhaus,… das heist wenn ich keine Hocker stelle sondern
nur Stellplätze gäbe es keine probleme, ja.

Nur Stehplätze, das geht. Weil Du die Brötchen schlecht zwischen den Lottoscheinen auf dem Stapel Zeitschriften zubereiten kannst, brauchst Du eine Küche mit Spülmaschine und Kühlschrank. Beim Umgang mit offenen Lebensmitteln brauchst Du ferner ein Gesundheitszeugnis und m. W. einen Sachkundenachweis über Hygienevorschriften.

In diesem Bereich habe ich keine vertieften Kenntnisse, weiß nur, daß es sich etwa beim Sachkundenachweis in einem kurzen Kursus nur um Selbstgänger handelt, wie z. B. Haltbarkeit und Lagerung von Lebensmitteln, daß der Putzlappen nicht zwischen der Wurst liegt, daß gebrauchte Taschentücher nichts neben den belegten Brötchen verloren haben, die wiederum so zu präsentieren sind, daß schniefende Kunden nicht über dem Käse abhusten …

Du solltest Dir Gedanken um ein Konzept für Dein Geschäft machen. Wenn jemand einen Kaffee trinkt, dabei Zeitung liest, sich also einige Zeit im Geschäft aufhält, sollte unabhängig von Vorschriften ein Kunden-WC vorhanden sein. Der Geschäftsablauf an den Lottotagen muß klappen, ohne daß sich Brötchen verspeisende Kunden und Lottokunden gegenseitig behindern. Darf im Geschäft geraucht werden? Kaffee trinken, Zeitung lesen und eine Zigarette gehören für viele Menschen zusammen. Der Laden wird aber schnell zur stinkenden Höhle. Die einzelnen Funktionsbereiche des Geschäfts sollten ausreichend voneinander getrennt sein.

Die kleine Stehgastronomie ist für viele Geschäfte eine wichtige Säule der Existenz. Ich würde es aber nur machen, wenn drangvolle Enge vermieden werden kann und die räumlichen Voraussetzungen mit getrenntem Küchen-, Lagerungs-, WC-, Verkaufs- und Speisebereich vorhanden sind. Bei üblichen Geschäftszeiten ist das alles einschließlich Reinigung (Kunden-WC muß mehrmals täglich gereinigt werden, sonst wird es binnen Stunden zum Ekelraum) von einer Person kaum zu leisten. Ich bin aber branchenfremd, vielleicht sehe ich das alles zu eng.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

bin kein Experte auf dem Gebiet, kann mich aber von meinen Gastronomie-Jobs aus der Studentenzeit erinnern, dass nur einzeln verpackte Lebensmittel, die der Kunde selbst öffnet, von Leuten ohne Gesundheitszeugnis erhitzt und ausgeteilt werden durften. So Zeugs wie „heiße Hexe“, die durfte ich dann auch austeilen, aber jaaa nicht aufmachen.

Es muss doch irgendwo - Handwerkskammer, Gewerbeaufsicht - Material dazu geben?

Gruß, Claudia

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Hi

Jetzt sei mir bitte nicht böse .Du möchtest ein Geschäft eröffnen und hast dir auch viel Mühe gegeben ,einen günstig gelegenen Verkaufsraum anzumieten .Da hast du sicherlich nicht den erst besten genommen ,den du gefunden oder angeboten bekommen hast .Genauso wirst du dich um einen günstigen Wareneinkauf Gedanken gemacht haben .Warum hörst du jetzt bei einem wichtigen Thema auf , fragst und verläst dich darauf ,was die hilfreiche Leser so schreiben .Davon geben einige zu ,das sie mit dem Thema nicht wirklich vertraut sind .

Die besten und auch entscheidenen Hinweise bekommst du beim Gewerbeamt , dem Gesundheitsamt usw. Verstöße dieser Vorschriften können dich deine Existenz kosten .

Fakt ist ,auch wenn du nur kostenfrei und gratis eine Kaffeemaschine hinstellst um den Kunden mit einem Gratiskaffe zu verwöhnen ,brauchst du einen Gesundheitspass .Benutzt du Geschirr ,brauchst du ein extra Spülbecken mit zwei Becken .( Abspülen und Klarspülen )

Es ist es egal ob du Steh oder Sitzplätze anbietest oder nur ein Brett an die Wand schraubst .Du forderst den Kunden förmlich auf ,die Ware im Laden zu verzehren .Da nützt dir verpacken auch nicht viel .Und deine Brötchen willst du doch selber belegen .Dafür brauchst du eine Genehmigung für dein Laden .Willst du diese Brötchen schon Zuhause vorbereiten ,brauchst du eine weitere Genehmigung .

Bitte mache es richtig und setze dich vor der Aktion mit den entsprechenden Behörden in Verbindung .Die Helfen dir Sachkundig auch schon vorher .Das dürfte so ziemlich die einzige Dienstleistung der Ämter sein ,die dich nichts kostet .

Ansonsten viel Glück und Grüße

Nino

Nino
Da sag ich schon einmal, Danke.

Wolfgang

Danke, ja da ist schon was wahres dran, werd es mir noch einmal genau überlegen und sehen wenn der Verkaufsraum eingeräumt ist, wievile Platz noch vorhanden ist, Küche, … ist kein Problem, ob nun auch so viel andrang an Kundschaft ist, naja man hofft, :smile:.