Angenommen Oma xy hat eine Einladung zur Bundesgartenschau erhalten. Sie fährt auch los. Nicht zur Bundesgartenschau, sondern zu einer klassischen Werbekaufveranstaltung.
Oma xy schlägt auch gleich zu:
Sie bekommt die Produkte geliefert und bezahlt direkt an den Spediteur.
Was wäre nun Konkret zu tun um zurück an das Geld zu kommen.
Ich denke, dass wenn die Produkte an die Adresse auf den Vertrag zurück gesendet werden und vom Vertrag Abstand genommen würde noch lange keine Kohle zurückfliesst.
Gleich zum Anwalt?
Über hilfreiche Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.
ich bezweifel, dass in diesem Fall ein Widerrufsrecht besteht. Das ist so wie wenn man in den Laden geht und sich was kauft. Ausnahme: das Produkt ist fehlerhaft (dann dürfte die Firma aber ausbessern) oder die Oma ist nicht mehr geschäftsfähig (was hier nicht vorliegen dürfte).
ich bezweifel, dass in diesem Fall ein Widerrufsrecht besteht.
Das ist so wie wenn man in den Laden geht und sich was kauft.
Ausnahme: das Produkt ist fehlerhaft (dann dürfte die Firma
aber ausbessern) oder die Oma ist nicht mehr geschäftsfähig
(was hier nicht vorliegen dürfte).
solche „kaffeefahrten“ sind eigtl der klassische fall eines widerrufsrechts nach § 312 I Nr.2 bgb:
Entscheidend ist, daß Freizeitangebot und Verkaufsveranstaltung organisatorisch so miteinander verbunden sind, daß der Kunde in freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt wird (BGH NJW 1994, 2889). Erforderlich ist dabei ein zeitlicher, räumlicher oder sachlicher Bezugde r Veranstaltung zur Willenserklärung des Kunden.
(wäre noch zu prüfen)
[bevor man zum anwalt geht sollte man den widerruf erklären und die sache zug um zug gegen rücküberweisung des geldes anbieten]
oh oh… Direkt an den Spediteur zahlen… DAS TUT MAN NICHT!
Oft, auch wenn das Widerrufsrecht greift, wird nämlich eine falsche Rücksendeadresse angegeben, die des Produktherstellers nämlich. Schickt man die Ware dorthin zurück, heißt es: „wir haben mit der Kaffefahrt nichts zu tun“ Und dann?