Kaffeekasse aufbessern

Hallo,

Bitte, ich bräuchte mal eine Rechtsauskunft zu folgendem Sachverhalt: Wie ist das, wenn Mitarbeiter einer Firma ihre Kaffeekasse aufbessern z.B. durch Verkauf von Altwaren oder z.B. bei einem Radio durch Verkauf von Mitschnitten auf CD an Hörer?
Ist das erlaubt? Welche Konsequenzen könnte das haben?

Danke

Auch hallo.

Hier soll wohl österreichisches Recht angewendet werden ?

Wie ist das, wenn Mitarbeiter einer Firma ihre
Kaffeekasse aufbessern z.B. durch Verkauf von Altwaren oder
z.B. bei einem Radio durch Verkauf von Mitschnitten auf CD an
Hörer?

Also im dt. Arbeitsrecht ist eine Nebentätigkeit seitens des AG genehmigungspflichtig. Das mit den Mitschnitten könnte Urheberrechte verletzen: http://www.irights.info.
Und die Konsequenzen könnten z.B. eine Abmahnung oder (je nach Schwere des Falls) die Kündigung mit Schadensersatzforderung sein.

HTH
mfg M.L.

Welche Konsequenzen könnte das haben?

daß die kaffeekasse voll wird?

für mehr auskunft müßte man wohl wissen, was für altwaren (und wieso radiomitschnitte? keine angst vorm urheberrecht?) in welchem rahmen (gewerblich oder privat?) verkauft werden sollen.

privat darf der mitarbeiter geld ohne ende in kaffeekassen tun, unter matrazen verstecken oder mit den weibern durchbringen. was sollte daran verboten sein?

gruß
ann

für mehr auskunft müßte man wohl wissen, was für altwaren (und
wieso radiomitschnitte? keine angst vorm urheberrecht?) in
welchem rahmen (gewerblich oder privat?) verkauft werden
sollen.

privat darf der mitarbeiter geld ohne ende in kaffeekassen
tun, unter matrazen verstecken oder mit den weibern
durchbringen. was sollte daran verboten sein?

Danke für die schnellen Antworten!
Ich bräuchte deutsches Recht und es ist so, dass diese Aktionen vom Arbeitgeber geduldet bzw. unterstützt werden.
bzgl. Altwaren: Es handelt sich um Kupferschrott
bzgl. Mitschnitt: Da gehts um Sendemitschnitte, wenn z.B. ein Hörer zum Geburtstag angerufen wurde

sorry, aber…
ich kann immer noch nicht ermessen, was

Arbeitgeber
Kupferschrott

und

Sendemitschnitte, wenn z.B. ein
Hörer zum Geburtstag angerufen wurde

miteinander zu tun haben.

fällt bei der produktion in besagter firma selbiger kupferschrott an?
und sollen die sendemitschnitte während der arbeitszeit gemacht werden? (und noch immer ist die urheberrechtsfrage nicht geklärt!)

Hallo Lexi,

anders als Ann bin ich mir schon sicher, dass ich das Problem begriffen habe. Wir haben ein paar Mitarbeiter, die irgendwas tun wollen, um ihre Kaffekasse zu füllen. So denken sie daran, entweder Kupferschrott zu verkaufen oder im Radio Mitschnitte zu machen und diese dann zu verkaufen.

Generell hätte ich hier Bedenken, ob das jederzeit ausserhalb der Arbeitszeit gelingt :wink: Denn ein Radio-Mitschnitt-Service nur Abends von 17 bis 22 Uhr ist doch etwas limitiert… Zudem schliesse ich mich Anns Bedenken bezüglich Urheberrecht an. Da würde ich einfach mal den/die Radiosender der Wahl anschreiben und nachfragen.

Beim Kupferschrott stellt sich mir zudem die Frage, wo die Mitarbeiter den denn herbekommen, und warum der „rechtmässige Besitzer“ den Kram nicht selber veräussert. Sollte dieser Kupferschrott in der Produktion der Firma, wo die Mitarbeiter angestellt sind anfallen, hilft sicherlich eine freundliche Nachfrage beim Arbeitgeber weiter. Allerdings wird man sich möglicherweise die Frage gefallen lassen müssen, wieso man diese gute Idee („Hey, den vielen Kupferschrott aus der Produktion könnte man doch verkaufen statt ihn wegzuwerfen!“) zum Wohle der Firma sondern zum eigenen Nutzen einsetzen möchte. Hat die Firma diesen Vorschlag jedoch abgelehnt, können die betroffenen Mitarbeiter ja mal unauffällig nachfragen und der Firma die Vorteile ihrer Idee schmackhaft machen.

Was auch immer diese Mitarbeiter genau vorhaben: ich kann nur raten, das vorher mit dem Arbeitgeber zu klären und sich genau zu überlegen, ob sie das alles wirklich zu 100% ausserhalb ihrer Arbeitszeit auf die Reihe kriegen. Ferner sollte auch zwischen den Mitarbeitern Einigkeit bestehen, wie Aufwand und zu erwartendes Vermögen aufgeteilt werden :wink: Sprich, es ist nicht jedermitarbeiters Sache, jeden Samstag Vormittag zwei Kontainer Kupfer zum Werkstoffhof zu karren, genauso macht mancher am frühen Sonntag Morgen anderes lieber als im Radio dumme Geburtstagsanrufe aufzuzeichnen. Kurz gesagt: wie läuft’s wenn sich einer der jetzt begeisterten Mitarbeiter nachträglich als „faule Sau“ rausstellt? Darf der dann mit zum die Kohle verprassen? Genauso müssen die Leute gucken, wie das bei Urlaub/Krankheit/Stress in der Firma-Familie geregelt wird.

*wink*

Petzi

Ansich machen sie das in der Arbeitszeit und verkaufen Firmeneigentum.
Wenn das der Arbeitgeber duldet ist das ok, wenn nicht ein Kündigungsgrund.

Wenn es sich bei einer Gemeinsamskasse um einige hundert Euro handelt und diese für Konsum (Essen gehen etc.) gemeinsam genutzt wird ist es dem Finanzamt ziemlich egal.

Bei jeder Firma in dder ich bisher war gab es eine Mitarbeiter Kaffeekasse. Da wird auch genau geguckt das in der Firma das Alu oder Kupfer in die gemeinschaftstonne wandert und nicht einer selbst nach hause nimmt.

In der Regel handelt es sich hier um paar hundert Euro im Quartal bei 20-40 Leuten.

Jedoch kann es gerade bei Kabelkupfer auch mal schnell in die Tausende gehen. (Kilo war vor kurzem auf 8 Euro und sher gesucht)

*Hatte früher mal fast 3 Tonnen als es zwischen und 3 und 4 DM rumdümpelte über jahre. Hätte ich das aufgehoben o_O*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke zoomi,
Das kommt meiner Sache ziemlich nahe: Einige Mitarbeiter eines Elektrounternehmens haben Kupferschrott selbst entsorgt, die Geschäftsführung wusste davon. Das Geld wurde dann eben in eine Gemeinschaftskasse gegeben und damit die Weihnachtsfeier ausgerichtet.
Nun aber fürchtet die Geschäftsführung eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung (ein neuer Mitarbeiter fand die Methode wohl nicht so toll) und möchte jeden persönlich „straf- und steuerrechtlich haftbar“ (wörtliche Aussage) machen. Nun frage ich mich, welche straf und steuerrechtlichen Folgen es denn da gäbe? Es handelt sich da um etwa 100 Euro im Monat.

Ansich machen sie das in der Arbeitszeit und verkaufen
Firmeneigentum.
Wenn das der Arbeitgeber duldet ist das ok, wenn nicht ein
Kündigungsgrund.

Wenn es sich bei einer Gemeinsamskasse um einige hundert Euro
handelt und diese für Konsum (Essen gehen etc.) gemeinsam
genutzt wird ist es dem Finanzamt ziemlich egal.

Bei jeder Firma in dder ich bisher war gab es eine Mitarbeiter
Kaffeekasse. Da wird auch genau geguckt das in der Firma das
Alu oder Kupfer in die gemeinschaftstonne wandert und nicht
einer selbst nach hause nimmt.

In der Regel handelt es sich hier um paar hundert Euro im
Quartal bei 20-40 Leuten.

Jedoch kann es gerade bei Kabelkupfer auch mal schnell in die
Tausende gehen. (Kilo war vor kurzem auf 8 Euro und sher
gesucht)

*Hatte früher mal fast 3 Tonnen als es zwischen und 3 und 4 DM
rumdümpelte über jahre. Hätte ich das aufgehoben o_O*

Entschuldige, wenns verwirrend rübergekommen ist. Es handelt sich um zwei verschiedene Arbeitgeber, das eine ein Elektrounternehmen, das andere eine Radiostation. Beide haben allerdings gemeinsam, dass die Mitarbeiter durch Verkauf von Sachen ihre Kaffeekasse aufbessern. a ganze passiert während der Arbeitszeit.

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Entschuldige, wenns verwirrend rübergekommen ist. Es handelt
sich um zwei verschiedene Arbeitgeber, das eine ein
Elektrounternehmen, das andere eine Radiostation. Beide haben
allerdings gemeinsam, dass die Mitarbeiter durch Verkauf von
Sachen ihre Kaffeekasse aufbessern. a ganze passiert während
der Arbeitszeit.

das einfachste wäre, du/ihr holt die genehmigungen von eurem jeweiligen arbeitgeber ein, am besten schriftlich. dann ist das recht auf eurer seite.

gruß
ann