Kaffeemaschine nach 2 Monaten defekt

Kaffeemaschine schon nach 2 Monaten defekt.
Muss der Händler die gegen eine neue umtauschen oder hat der Händler Recht, der sagt, er muss sie an dem Hersteller zur Begutachtung einschicken, und der entscheidet, ob er repariert oder eine neue schickt. Wer hat eine Antwort?

Kaffeemaschine schon nach 2 Monaten defekt.
Muss der Händler die gegen eine neue umtauschen oder hat der
Händler Recht, der sagt, er muss sie an dem Hersteller zur
Begutachtung einschicken, und der entscheidet, ob er repariert
oder eine neue schickt. Wer hat eine Antwort?

Die Nachbesserung, sprich Begutachtung und ggf. Reparatur durch den Hersteller, ist das worauf der Händler zunächst - und im Sinne des Gesetzes auch zurecht - verweisen wird. Die Nachbesserung kann nur dann ausfallen, wenn besondere Umstände vorliegen.

Tauscht der Händler das Gerät sofort um gegen ein Neues ist dies nur ein Entgegenkommen, aber kein muss - zumindest im Regelfall.

ml.

Wenn man keine Ahnung hat …
Hallo,

Die Nachbesserung, sprich Begutachtung und ggf. Reparatur
durch den Hersteller, ist das worauf der Händler zunächst -
und im Sinne des Gesetzes auch zurecht - verweisen wird. Die
Nachbesserung kann nur dann ausfallen, wenn besondere Umstände
vorliegen.

was hat der Käufer mit dem Hersteller zu tun? Nichts. Anspruchsgegner ist der Verkäufer.

Tauscht der Händler das Gerät sofort um gegen ein Neues ist
dies nur ein Entgegenkommen, aber kein muss - zumindest im
Regelfall.

Aha. Im BGB § 439 Abs. 1 steht aber etwas komplett anderes.

Hast Du Dir die Antwort nun einfach nur ausgedacht oder meinst Du das wirklich ernst? Es ist schlichtweg Unsinn, was Du da verfasst hast.

Gruß

S.J.

Kaffeemaschine schon nach 2 Monaten defekt.
Muss der Händler die gegen eine neue umtauschen oder hat der
Händler Recht, der sagt, er muss sie an dem Hersteller zur
Begutachtung einschicken, und der entscheidet, ob er repariert
oder eine neue schickt. Wer hat eine Antwort?

Hallo,

vorausgesetzt, der Mangel ist von der Sachmängelhaftung gedeckt, ist http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html anwendbar.

Demnach hat der Käufer das Wahlrecht und kann die Lieferung einer mangelfreien Kaffeemaschine verlangen.

PS: Sagst Du im „echten Leben“ auch zu niemandem „Hallo“, wenn Du etwas von ihm willst?

Gruß

S.J.

Nach 439 BGB steht dem Käufer eindeutig das Wahlrecht zu, er kann daher Ersatzlieferung verlangen, wenn das Gerät nach zwei Monaten defekt ist. Auf eine Reparatur muss er sich nicht einlassen, anders als beim Werkvertragsrecht, § 675 BGB.

Nach 439 BGB steht dem Käufer eindeutig das Wahlrecht zu, er
kann daher Ersatzlieferung verlangen, wenn das Gerät nach zwei
Monaten defekt ist. Auf eine Reparatur muss er sich nicht
einlassen, anders als beim Werkvertragsrecht, § 675 BGB.

Wobei dem Händler aber auch die Möglichkeit eingeräumt werden muss, auf Fehlbedienung zu prüfen. Das kann auch mal dauern. Ein Gerät muss nicht gleich einen Mangel aufweisen, nur weil es kaputt ist, es ist ja auch eine Mängelhaftung und keine Kaputthaftung. Und damit dann nicht gleich Stress entsteht, senden viele Händler die Geräte gleich zum Hersteller, denn der ist (bei technischen Geräten) oft der einzige, der den Sachverhalt auch beurteilen kann. Klar, der Händler macht es sich da ein wenig leicht, aber es ist manchmal auch kaum zu glauben, was Kunden mit Geräten so alles anstellen…
Zu oft werden Betriebsanleitungen von Kunden leider als unnötiges Beiwerk gleich im Karton gelassen, wie so oft, muss man den Einzelfall betrachten.