Hallo,
vor kurzen sah ich im TV wie ein Reporter auf einer Verkaufsveranstaltung auf seinen Gewinn beharrte.
Als er nun Zurückfahren wollte wurde diese ihm verweigert.
ist das rechtens?
MfG CB
Hallo,
vor kurzen sah ich im TV wie ein Reporter auf einer Verkaufsveranstaltung auf seinen Gewinn beharrte.
Als er nun Zurückfahren wollte wurde diese ihm verweigert.
ist das rechtens?
MfG CB
vor kurzen sah ich im TV wie ein Reporter auf einer
Verkaufsveranstaltung auf seinen Gewinn beharrte.
Als er nun Zurückfahren wollte wurde diese ihm verweigert.
ist das rechtens?
Hallo Christian,
kommt darauf an, was der Veranstalter versprochen hatte. Wenn in den üblichen knallbunten Prospekten von Rückfahrt die Rede ist und der Teilnehmer hat für die Teilnahme bezahlt, hat er auch einen Rechtsanspruch darauf, für die Rückfahrt mitgenommen zu werden.
Wenn der Veranstalter die Mitnahme verweigert, setzt man sich eben in das nächst erreichbare Verkehrsmittel, nötigenfalls in eine Taxe, und holt sich hinterher das Geld vom Veranstalter wieder. Das funktioniert aber nur sicher, wenn man sich zuvor unterschreiben ließ, daß die Mitnahme für die Rückfahrt verweigert wird.
Ich wundere mich, daß die Kaffeefahrtenmasche windiger Veranstalter immer noch funktioniert und daß es immer noch Leute gibt, die dort teuren Schrott kaufen.
Gruß
Wolfgang