Kakerlaken in der Wohnung-Rechte?

Hallo,
Ich fange mal am Anfang an. :wink:

In dem betroffenen Haus wohnte einer, der im Februar 2013 über Nacht ausgezogen ist. Mittlerweile steht fest, dass diese Wohnung wohl ziemlich zugemüllt und versifft gewesen sein muss. Der Vermieter hat die Wohnung dann 2 Monate später, also im April 2013, ausgeräumt und festgestellt, dass sich dort Kakerlaken, genauer die Deutsche Schabe, aufhielten. Er liess die Wohnung gründlich säubern und vertraute darauf, dass die Kakerlaken das Weite suchen und von selbst verschwinden. Tja, leider war dies nicht der Fall.
Im Mai 2013 war eine Mieterin 2 Tage in Hamburg und als diese zurück in die Wohnung kam, es war schon nach 23 Uhr, lief ihr in ihrer Wohnung eine Kakerlake über den Weg. Der Vermieter wurde darüber am nächsten Tag in Kenntnis gesetzt. Er meinte damals nur, dass es vielleicht nur ein Käfer war und man das erstmal beobachten solle. Es hat 2 Wochen gedauert, aber da war die nächste die sich ins Licht traute. Wieder zum Vermieter, der nur meinte, dass wäre das Problem der Mieterin und sie sei selbst dafür verantworlich die Kakerlaken beseitigen zu lassen.
Da die Mieterin sich entschlossen hat nach Hamburg zu ziehen, wurde Sperrmüll bestellt, der am 16.7.2013 kam. An diesem Tag hat der Vermieter das erste Mal von der versifften Wohnung und den darin, bereits im Februar!!, gefunden Kakerlaken berichtet. Darufhin wurde er nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass sich diese nun auch in der Wohnung der Mieterin eingenistet haben. Wieder nur der Satz sie müsste sich selbst darum kümmern.

Daraufhin wurde mit dem Gesundheitsamt, Mieterverein, Verbraucherschutz usw von Seiten der Mieterin telefoniert. Niemand konnte ihr helfen. Jeder sagte nur sie solle warten bis ihr Vermieter, der kurz nachdem der Sperrmüll da war in Urlaub ging, wieder da ist und etwas dagegen unternimmt. Kaum war er aus dem Urlaub zurück wurde ihm dann mit dem Gesundheitsamt und Anwalt gedroht und siehe da, der Kammerjäger wurde endlich gerufen.

Da die Mieterin sich wie gesagt im Umzug befindet, fragte sie wie lange es dauert bis alle Kakerlaken tot sein würden. Ihr wurde dringend empfohlen, wenn sie die Biester nicht mit nach Hamburg schleppen möchte, einfach alles da stehen zu lassen und zu gehen. Das heisst der Fernseher, das Bett, Kühlschrank, Waschmaschine, laptop… einfach alles sollte sie am besten zurücklassen und nur ihre Klamotten nehmen und gehen.
Nun möchte man ungerne die ganzen Sachen zurück lassen und auf dem Geld sitzen bleiben, denn teilweise sind die Sachen grade erst 1 Jahr alt.

Am 4.9.2013 wurde ein Termin beim Anwalt vom Verbraucherschutz vereinbart, denn eigentlich wollte die Mieterin ihr Studium in Hamburg beenden, was ihr aufgrund der Umstände nicht möglich ist.

Nun auch endlich zu den Fragen:
Kann man in diesem Fall, auch ohne schriftlich Aufforderung an den Vermieter, Schadensersatz von diesem einforden??
Kann man die Miete einbehalten?? 10% Mietminderung sind ja gerechtfertigt, aber man würde gerne die komplette Miete einbehalten, aufgrund der für die Mieterin untragbaren Zustände (sie schläft seit 4 Wochen jede Nacht mit Licht…).
Und kann man rückwirkend einen Teil der Miete einfordern??

Es wurde alles dokumentiert und auch tote Kakerlaken in allen Größen gesammelt.

Achja, in dem Haus ist sie nicht die einzige die betroffen ist.

Hoffentlich kann jemand Tipps geben und ein wenig helfen. Und hoffentlich war es nicht allzu schwerr
zu lesen.

Grüße

Hallo,

Nun auch endlich zu den Fragen:
Kann man in diesem Fall, auch ohne schriftlich Aufforderung an
den Vermieter, Schadensersatz von diesem einforden??
Kann man die Miete einbehalten?? 10% Mietminderung sind ja
gerechtfertigt, aber man würde gerne die komplette Miete
einbehalten, aufgrund der für die Mieterin untragbaren
Zustände (sie schläft seit 4 Wochen jede Nacht mit Licht…).
Und kann man rückwirkend einen Teil der Miete einfordern??

Es wurde alles dokumentiert und auch tote Kakerlaken in allen
Größen gesammelt.

Da wird nur ein Anwalt helfen können!

Achja, in dem Haus ist sie nicht die einzige die betroffen
ist.

Dann sollten sich die Bewohner des Hauses schnellstens an das Ordnungsamt (Gemeinde) wenden, das dafür zuständig ist.

Gruß Merger

Das Ordnungsamt wurde bereits verständigt, macht aber leider auch nichts und verweist nur auf den Vermieter, der deren Ansicht nach handeln muss. Dies hat er ja auch getan, indem er den Kammerjäger bestellt hat. Leider hat sich trotzdem an der Situation nichts geändert und die Kakerlaken laufen weiter fröhlich durch die Gegend.

Das ist ein ganz spezieller Fall und m.E. ist da über ein Forum nicht wirklich zu helfen.
Falls der Vermieter nachweislich ein Verschulden trägt, wird er unter Umständen Schadensersatz leisten müssen.
Bei nicht vom Mieter verursachtem Kakerlakenbefall bestehen Mietminderungsrechte. Allerdings scheint mir nicht bereits durch den Befall eine Unbewohnbarkeit vorzuliegen (das würde 100% Mietminderung zur Folge haben) - womöglich aber durch die erforderliche Bekämpfung.
Womöglich können die Möbel/Eigentum der Mieterin zusammen mit der Wohnung von den Kakerlaken befreit werden. Dazu müsste ein Kammerjäger genaues sagen können.
Hier mal ein paar Links:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schaed…
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-18379/taub…

Letztendlich sollte das alles beim Anwaltstermin besprochen werden. Schade nur, dass es bis dahin noch so lange hin ist.
Es bleibt zu überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre gleich einen „richtigen“ Anwaltstermin zu vereinbaren, weil eine kostenlose/niedrigpreisige Erstberatung über Anwalt des Verbraucherschutzes womöglich hier gar nicht ausreichen wird.

Hallo,

morgen wird der Gang zu einem Anwalt folgen.

Der Vermieter ist nachweislich für den Befall verantworlich, denn er weiß schon seit über einem halben Jahr von dem Befall in dieser einen Wohnung und hat nichts dagegen getan und hat es der Mieterin sogar bewusst bis Mitte Juli verschwiegen. Die anderen Mieter des Hauses wurden bis heute noch nicht auf dem Befall durch den Vermieter hingewiesen. Das hat die Mieterin gemacht. Hätte er direkt gehandelt, wäre es nie soweit gekommen, dass andere Wohnungen des Hauses befallen sind.

Grüße
Barbara

Es hilft nichts nur eine Wohnung zu behandeln, es müssen alle Räume im gesamten Haus behandelt werden. Kammerjäger soll Gift ausbringen (für Menschen unschädlich) an Stellen an die sowieso nur das Tierchen hinkommt. Tierchen nimmt das Zeug bringts seiner Brut und frisst es auch selbst und geht erst anschließend hinüber.
Die Brut muß unbedingt mitvernichtet werden, ansonsten ist alle 4-6 Wochen das gleich Spiel.

Es hat 2 Wochen gedauert, aber da
war die nächste die sich ins Licht traute.

Wenn man eine sieht, dann ist der Befall schon relativ hoch (meinte unser Kammerjäger)

Wieder zum
Vermieter, der nur meinte, dass wäre das Problem der Mieterin
und sie sei selbst dafür verantworlich die Kakerlaken
beseitigen zu lassen.

Vermieter muß wie gesagt, dass gesamte Haus behandeln lassen, sonst bringt das nichts.
Der Mieter kann oft gar nichts dazu.

. Das heisst der Fernseher, das Bett, Kühlschrank,
Waschmaschine, laptop… einfach alles sollte sie am besten
zurücklassen

Die Möbel auch mit ein paar Klecksen vom Kammerjägergift versehen lassen. Wer mitzieht überlebt nicht lange.

Achja, in dem Haus ist sie nicht die einzige die betroffen
ist.

Es sind garantiert alle betroffen nur manche haben sie eben noch nicht bemerkt oder schämen sich dafür.

Wir hatten „unseren“ Befall aus dem Nachbarhaus. Dort sollten sie mit Gas? vertrieben werden. Die sind durch die Kanalisation dann zu uns geflüchtet :frowning:
Die Brut im Nachbarhaus hat überlebt und deren Probleme waren dann auch nicht erledigt.
Das überall angebrachte Gift und wirklich vom kleinsten Kellerraum bis zum Dach hat dann gewirkt.

Krümelchen

Hallo,

man sollte das Ordnungsamt aber trotzdem noch einmal informieren,
dass der Hausbesitzer nicht tätig wird und immer noch kakerlaken in der Wohnung herumlaufen.

Gruß Merger