Hallo,
Ich fange mal am Anfang an.
In dem betroffenen Haus wohnte einer, der im Februar 2013 über Nacht ausgezogen ist. Mittlerweile steht fest, dass diese Wohnung wohl ziemlich zugemüllt und versifft gewesen sein muss. Der Vermieter hat die Wohnung dann 2 Monate später, also im April 2013, ausgeräumt und festgestellt, dass sich dort Kakerlaken, genauer die Deutsche Schabe, aufhielten. Er liess die Wohnung gründlich säubern und vertraute darauf, dass die Kakerlaken das Weite suchen und von selbst verschwinden. Tja, leider war dies nicht der Fall.
Im Mai 2013 war eine Mieterin 2 Tage in Hamburg und als diese zurück in die Wohnung kam, es war schon nach 23 Uhr, lief ihr in ihrer Wohnung eine Kakerlake über den Weg. Der Vermieter wurde darüber am nächsten Tag in Kenntnis gesetzt. Er meinte damals nur, dass es vielleicht nur ein Käfer war und man das erstmal beobachten solle. Es hat 2 Wochen gedauert, aber da war die nächste die sich ins Licht traute. Wieder zum Vermieter, der nur meinte, dass wäre das Problem der Mieterin und sie sei selbst dafür verantworlich die Kakerlaken beseitigen zu lassen.
Da die Mieterin sich entschlossen hat nach Hamburg zu ziehen, wurde Sperrmüll bestellt, der am 16.7.2013 kam. An diesem Tag hat der Vermieter das erste Mal von der versifften Wohnung und den darin, bereits im Februar!!, gefunden Kakerlaken berichtet. Darufhin wurde er nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass sich diese nun auch in der Wohnung der Mieterin eingenistet haben. Wieder nur der Satz sie müsste sich selbst darum kümmern.
Daraufhin wurde mit dem Gesundheitsamt, Mieterverein, Verbraucherschutz usw von Seiten der Mieterin telefoniert. Niemand konnte ihr helfen. Jeder sagte nur sie solle warten bis ihr Vermieter, der kurz nachdem der Sperrmüll da war in Urlaub ging, wieder da ist und etwas dagegen unternimmt. Kaum war er aus dem Urlaub zurück wurde ihm dann mit dem Gesundheitsamt und Anwalt gedroht und siehe da, der Kammerjäger wurde endlich gerufen.
Da die Mieterin sich wie gesagt im Umzug befindet, fragte sie wie lange es dauert bis alle Kakerlaken tot sein würden. Ihr wurde dringend empfohlen, wenn sie die Biester nicht mit nach Hamburg schleppen möchte, einfach alles da stehen zu lassen und zu gehen. Das heisst der Fernseher, das Bett, Kühlschrank, Waschmaschine, laptop… einfach alles sollte sie am besten zurücklassen und nur ihre Klamotten nehmen und gehen.
Nun möchte man ungerne die ganzen Sachen zurück lassen und auf dem Geld sitzen bleiben, denn teilweise sind die Sachen grade erst 1 Jahr alt.
Am 4.9.2013 wurde ein Termin beim Anwalt vom Verbraucherschutz vereinbart, denn eigentlich wollte die Mieterin ihr Studium in Hamburg beenden, was ihr aufgrund der Umstände nicht möglich ist.
Nun auch endlich zu den Fragen:
Kann man in diesem Fall, auch ohne schriftlich Aufforderung an den Vermieter, Schadensersatz von diesem einforden??
Kann man die Miete einbehalten?? 10% Mietminderung sind ja gerechtfertigt, aber man würde gerne die komplette Miete einbehalten, aufgrund der für die Mieterin untragbaren Zustände (sie schläft seit 4 Wochen jede Nacht mit Licht…).
Und kann man rückwirkend einen Teil der Miete einfordern??
Es wurde alles dokumentiert und auch tote Kakerlaken in allen Größen gesammelt.
Achja, in dem Haus ist sie nicht die einzige die betroffen ist.
Hoffentlich kann jemand Tipps geben und ein wenig helfen. Und hoffentlich war es nicht allzu schwerr
zu lesen.
Grüße