Hallo!
Ich hab in meinem Lehrbuch ein Beispiel zu kalkulatorischen Abrschreibungen gefunden, das ich nicht ganz nachvollziehen kann. Erstmal hier das Beispiel:
Ein Kombiwagen mit den anschaffungskosten von 45000€ wird buchhalterisch linear über 6 jahre jeweis mit 16(2/3) abgeschrieben. Aufgrund von laufenden Preiserhöhungen muss in der Kostenrechnung von den Wiederbeschaffungskosten 51000 abgeschrieben werden. Die bilanzmäßige Abschreibung beträgt damit 7500€, die kalkulatorische 8500, sodass zusätzliche Kosten von jährlich 1000€ entstehen. Der bilanzielle Restwert des Wagens nach dem ersten Jahr beträgt damit 37500€, der kalkulatorische 42500€.
Meine Frage ist jetzt, wie man auf die Zahlen kommt, denn leider wurde dies im Buch nicht erklärt und unser Lehrer hat es uns auch nicht gezeigt.
Viele Dank!
lg
Hallo!
Ich hab in meinem Lehrbuch ein Beispiel zu kalkulatorischen
Abrschreibungen gefunden, das ich nicht ganz nachvollziehen
kann. Erstmal hier das Beispiel:
Ein Kombiwagen mit den anschaffungskosten von 45000€ wird
buchhalterisch linear über 6 jahre jeweis mit 16(2/3)
abgeschrieben. Aufgrund von laufenden Preiserhöhungen muss in
der Kostenrechnung von den Wiederbeschaffungskosten 51000
abgeschrieben werden. Die bilanzmäßige Abschreibung beträgt
damit 7500€, die kalkulatorische 8500, sodass zusätzliche
Kosten von jährlich 1000€ entstehen. Der bilanzielle Restwert
des Wagens nach dem ersten Jahr beträgt damit 37500€, der
kalkulatorische 42500€.
Meine Frage ist jetzt, wie man auf die Zahlen kommt, denn
leider wurde dies im Buch nicht erklärt und unser Lehrer hat
es uns auch nicht gezeigt.
Vor 4 Jahren habe ich einmal einen VHS Kurs über Buchhaltung mit gemacht. Ansonsten habe ich kein Wissen über das Thema (also relativ wenig). Trotzdem wage ich zu behaupten, eine Antwort geben zu können. Und das nur durch reines lesen und überlegen:
(1) Anschaffungskosten 45000 / Laufz. 6 Jahre = 7500 A.Abschreibung/a
(2) Wiederbeschaffungsk. 51000 / Laufz. 5 Jahre = 8500 Wiederb. " /a
Macht genau 1000 Differenz pro Jahr.
bilanzielle Restwert = AK - 1 * A/a = 45000 - 7500 = 37500
kalkulatorische Restwert = WBK - 1 * W/a = 51000 - 8500 = 42500
Nagel doch mal Deinen Lehrer oder mach ihn Unsicher. Wie kann es sein, dass innert einem Jahr der Preis eines Wagens so viel ansteigt ? Haben wir schon die Hyperinflation ? Wollen Sie Euch darauf vorbereiten, oder wie ?
Was passiert, wenn der Preis jetzt (auf Grund aktueller Kriese) um 30 % einbricht ? wird das in die Bilanz auf genommen ? Stichwort Niedrigstpreisgebot ? Das würde mich interessieren.
Gruss,
Uwe P.
Servus,
die Wiederbeschaffung findet nicht nach einem Jahr statt, sondern im Beispiel nach sechs Jahren. Dass sich die Abschreibung vom Wiederbeschaffungswert ab dem ersten Jahr auswirkt, hängt mit der linearen Verteilung des künftigen Wiederbeschaffungswertes auf die gesamte Nutzungsdauer zusammen.
Erhoffte sinkende Beschaffungspreise sollten nicht berücksichtigt werden: Das Niederstwertprinzip gilt für Bilanzansätze; hier haben wir (a) Kostenrechnung und nicht Bilanzierung und (b) führt das gleiche Vorsichtsprinzip, das in der klassischen HGB-Bilanz gebietet, dass sich der Kaufmann unter keinen Umständen reicher rechnen darf als er ist, beim Ansatz kalkulatorischer Abschreibung (= kein Bilanzposten, sondern Kosten, analog Aufwendungen) dazu, dass Kosten unter keinen Umständen niedriger angesetzt werden sollen als belegbar.
Schöne Grüße
MM