Kalkulatorscher Unternehmerlohn

Hi Leute, warum ist der Kalkulatorische Unternehmerlohn kein Aufwand? hängt das damit zusammen das er aus dem Gewinn bezahlt wird?
Ich meine mal gehört zu haben, das sich der Einzelhädler kein Lohn auszahlen darf und deswegen ein fiktiven Lohn im voraus veranschlagen muss. Da dieser Lohn noch nicht wirklich eingetroffen ist, kann er nicht als Aufwand verbucht werden. Stimmt das so? wenn nicht könnte mir das einer mal erklären?
Danke vorab

Hi,

Hi Leute, warum ist der Kalkulatorische Unternehmerlohn kein
Aufwand?

weil das ein Begriff aus der Kostenrechnung und nicht aus dem HGB bzw. der GuV-Rechnung ist.

hängt das damit zusammen das er aus dem Gewinn
bezahlt wird?

Er wird überhaupt nicht bezahlt sondern kalkuliert. Will sagen: Das ist kein Liquiditätsabfluß sondern Teil der internen Kalkulation. Ein Unternehmer will mit seinem Unternehmen ja nicht nur die effektiven Aufwendungen einfahren, so daß am Ende +/- 0 rauskommt, sondern er will auch was verdienen, d.h. er rechnet einen kalkulatorischen Unternehmerlohn.

Das ganze spielt also nur bei einer Unternehmensform eine Rolle, bei der die Geschäftsleitung nicht vom Unternehmen bezahlt wird (Personalaufwand) sondern durch Gewinnentnahme (also Personengesellschaften und Einzelunternehmen).

Googlen hätte übrigens auch geholfen:
http://www.google.de/search?q=%22kalkulatorischer+un…

Gruß,
Christian

Hi Christian,

darf ich was zu deinen richtigen ausführungen hinzufügen:

Bei businessplänen wird oft vergessen, daß der Gewinn so eintreten kann, aber auch nicht.

das führt dazu, daß man sich sagen sollte:

Ich brauche im Monat 2000 netto macht 24000 im Jahr und dazu Steuern und sozialkosten macht (rund) 35000.

diese Zahl im Businessplan sagt dann deutlich aus: wie hoch der Verlust wird, wenn die Erwartungen NICHT eintreffen.

Ob man dann noch jeden Monat 2000 entnimmt oder versucht mit 300 klarzukommen ist etwas total anderes.

gruss

Danke für die Hilfe, werde es demnächst erst mit google probieren…

MfG. Blubberblub