Hallo zusammen,
die Genzen in denen ein Call-Center „Werbung“ machen darf sind ja nun inzwischen eingeschränkt - aber nicht ganz verboten.
ist das soweit korrekt? heißt das also wenn man im I…
hallo jana,
meiner ansicht nach ist in diesem link alles korrekt beschrieben, mein wissen ist jedoch auf dem stand von mitte 2011 (versicherungs und bankenvertrieb)
Hallo,
heißt das also wenn man im Internet
bei Firma x etwas bestellt, den AGB’s zustimmt, dass diese
Firma dann die eigenen Daten zu fremden Werbezwecken
„verkaufen“ darf?
Nein! Per AGB nicht, sondern das Einverständnis muss explizit eingeholt werden. Und beim „verkauf“ muss ebenfalls das entsprechende Unternehmen, welches die Nummer nützt aufgeführt sein. Das telefonische Einverständnis muss dir im Nachgang schriftlich bestätigt werden.
Gruß
Falke
und wie kann es dann passieren, dass Firma y die Daten erhält (auf halbwegs legalem Weg), die man bei Firma x angegeben hat?
Hallo
Ich weiß nicht mit welchem Wortlaut du angerufen worden bist und wo und auf welche Art und Weise wem die telefonische Einwilligungserklärung gegeben hast. Hier musst du schon mehr ins Detail gehen.
Aber nur soviel: Das Gros solcher Firmen nimmt es mit den Gesetzesvorgaben nicht so ernst.
Gruß
Falke
Hallo,
der Link ist älteren Datums, inhaltlich nicht vollständig und auch nicht korrekt, leider.
Kaltakquiese im Telefonmarketing bedeutet, das es sich um einen evtl. Neukunden handelt, welcher bisher keine Beziehung zu dem Unternehmen hatte. Telefonwerbung Kaltakquiese bei Privatpersonen generell verboten, bei Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Da regt sich keine Firma mehr darüber auf,…
Schönen Tag noch.
So funktioniert die Mauschelei
und wie kann es dann passieren, dass Firma y die Daten erhält
( auf halbwegs legalem Weg ), die man bei Firma x angegeben hat?
Wie Du schon schreibst: auf halbwegs legalem Weg. Richtigerweise müsste es heißen: Auf nicht legalem Weg.
Beispiel gefällig:
Mich rief ein Callcenter an, wegen irgendwelcher Kapitalanlagen.
Ich habe dann etwas recherchiert. Offenbar seriöser Auftraggeber. Dort angefragt, auf welcher Rechtsgrundlage er mich zu belästigen meint.
Ich habe daraufhin eine sehr seriöse und fundierte Antwort des Datenschutzbeauftragten dieses Unternehmens bekommen. Man habe die Daten bei einem Adresshändler gekauft, der für das Unternehmen seriös erschien. Er hat mir sogar meine Einverständniserklärung nebst Screenshots per Anhang mitgeschickt:
Ich hätte an einem Gewinnspiel auf einer Internetseite teilgenommen und im Zuge dessen hätte ich die Einverständnis erklärt, dass meine Daten an Hans und Franz weitergegeben werden dürfen.
Mein Name war falsch geschrieben, das Geburtsdatum passte überhaupt nicht und als „Beweis“ wurde eine IP Adresse von T-Online genannt. Dumm nur, dass ich ausschließlich über eine eigene feste IP Adresse eines ganz anderen Providers ins Netz gehe.
Kurzum: Der ganze Kram war von hinten bis vorne gefälscht. Man phisht irgendwo Daten und baut sich dann eine passende Einverständniserklärung dazu.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich den Umstand, dass dieser Adresshändler seinen Firmensitz in Liechtenstein hat.
Noch Fragen? Da ist die ganze Gesetzgebung doch für die Katz…
Gruß
S.J.