Kalt Miete zu niedrig, kann ich die Miete Erhöhen!

Das Haus ist 2 Jahre alt ein Familien haus mit 2 Parteien, die Obergeschoß Wohnung hat 105qm und eine kalt Miete von 8,5 Euro qm Luxus Ausstattung (Whirlpool usw.) Nebenkosten sind auf 200,-euro sind viel zu hoch da das Haus ein kfw70 Haus ist. Hab leider erst jetzt nach 2 Jahren eine Abrechnung gemacht und dort ist es aufgefallen das die neben kosten viel zu hoch sind und die kalt Miete zu gering. Nebenkosten sind ca.120,-. Euro nach den beiden letzten Abrechnungen.
Kann ich die Kaltmiete auf 9,- erhöhen? Und muss ich Gründe für die Erhöhung angeben, Grund ist ja das ich die Miete an den ortsüblichen Mietspiegel anpasse, obwohl ich glaub zu Lessen gehabt das ein Familienhauser nicht an Mietspiegel angepasst sind.

Bitte um Hilfe Stellung.

Mfg
koni

Hallo, guten Tag
Natürlich können Sie die Miete erhöhen.Sie können in Zehn Jahren 20% erhöhen.Wenn Sie die letzten Jahre nicht erhöt haben, können Sie die Miete angleichen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

danke für die antwort!
muss ich das nicht begründen, warum ich erhöhe, und das haus ist ja erst 3 jahre alt also neubau.

danke für die antwort!
muss ich das nicht begründen, warum ich erhöhe, und das haus
ist ja erst 3 jahre alt also neubau.

Hallo,guten Tag
Erkundigen Sie sich wie es in ähnlichen Häusern bezahlt wird und Sie gehen auf eine Kongrette Miete ein.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo, laut BGH-Urteil kann man neuerdings die Miete von Einfamilienhäusern auch dem örtl. Mietspiegel anpassen. Sie haben recht, das war früher nicht so. Fehlt ein örtl. Mietspiegel, kann man den von der Nachbargemeinde nehmen, falls diese Gemeinde oder Stadt einen solchen besitzt und von der Größe in etwa vergleichbar ist.- Andernfalls kann man die Miete auch (wie früher) erhöhen, wenn man drei vergleichbare Häuser in der gleichen Gemeinde benennt.
Die Nebenkostenvorauszahlungen sollten in etwa die übers Jahr anfallenden Kosten decken, mehr nicht.

  • Gruß, Achim

"obwohl ich glaub zu Lessen gehabt das ein Familienhauser nicht an Mietspiegel angepasst sind "

Mit Verlaub lehne ich die Beantwortung dieser Anfrage ab , da es mir nicht möglich ist , denn Sinn zu verstehen .Ich danke für Ihr Verständnis!