Kalt &/oder Warmmiete ?

Guten Tag,
Wenn man eine Mietwohnung fristgemäß gekündigt, aber schon nach einem Monat auszieht und noch 2 Monate „Frist“ hat, muss man doch noch Warmmiete bezahlen oder nur Kaltmiete? & was ist, wenn man KEiNE Nebekostenabrechnung bekommt, sondern pauschal bezahlt ?

Mfg
H. Volkmer

Hallo

da man ja nicht nur Verbrauchskosten sondern auch Grundkosten in den NK hat, sollte dies ggf. mit dem Vermieter abgestimmt werden. Evtl. kann man sich einigen.

Gruß

Guten Tag,
Wenn man eine Mietwohnung fristgemäß gekündigt, aber schon
nach einem Monat auszieht und noch 2 Monate „Frist“ hat, muss
man doch noch Warmmiete bezahlen oder nur Kaltmiete? & was
ist, wenn man KEiNE Nebekostenabrechnung bekommt, sondern
pauschal bezahlt ?

Es ist der im MV vereinbarte MZ zu bezahlen, auch wenn niemand mehr in der Wohnung wohnt, da der MZ nicht nur die HK beinhaltet. Sofern der VM hier mit sich reden lässt hat man die Möglichkeit eine Vereinbarung zu finden dass man nur den reduzierten MZ zahlen muss. Dies wurde ich mir aber schriftlich bestätigen lassen, damit der VM nicht um die Ecke kommen kann man habe ja nur den halben MZ beglichen :wink: