Kaltakquise auf Zeitungsanzeigen erlaubt?

Halli Hallo,

soweit ich weiß, ist ja die Kaltakquise für Gewerbetreibende wie z.B. Makler verboten. Wie würde es sich eigentlich verhalten, wenn z.B. Immobilienangebote mit Telefonnummer in Zeitungen veröffentlicht werden und z.B. ein Makler diese Person telefonisch kontaktiert. Gilt dann immer noch dieses Verbot?

Jörg

Hallo,

soweit ich weiß, ist ja die Kaltakquise für Gewerbetreibende
wie z.B. Makler verboten. Wie würde es sich eigentlich
verhalten, wenn z.B. Immobilienangebote mit Telefonnummer in
Zeitungen veröffentlicht werden und z.B. ein Makler diese
Person telefonisch kontaktiert. Gilt dann immer noch dieses
Verbot?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaltakquise#Kaltakquise…

Noch Fragen?

Zurück zur Frage: Es ist nicht zulässig.

Gruß

S.J.

Halli Hallo,

soweit ich weiß, ist ja die Kaltakquise für Gewerbetreibende
wie z.B. Makler verboten.

Richtig.
Wie würde es sich eigentlich

verhalten, wenn z.B. Immobilienangebote mit Telefonnummer in
Zeitungen veröffentlicht werden und z.B. ein Makler diese
Person telefonisch kontaktiert. Gilt dann immer noch dieses
Verbot?

Nein, denn der Makler würde ja auf ein öffentliches Angebot reagieren,
kommt natürlich darauf an, ob das Immobilienangebot von einer Privatperson oder einer Maklerfirma stammt.

Telefonwerbung,…mit Privatpersonen verboten, wenn nicht ausdrücklich dies genehmigt wäre,…
Telefonwerbung mit Kaufleuten nur branchenspezifisch; sprich Autohändler dürfte von KFZ-Ersatzteillieferant kontaktiert werden, nicht aber von eienr Versicherung,…

Jörg

Hallo,

und z.B. ein Makler diese Person telefonisch kontaktiert.

was genau ist damit gemeint?
Gruß
loderunner (ianal)

Guten Morgen!

und z.B. ein Makler diese Person telefonisch kontaktiert.

was genau ist damit gemeint?

Anrufen?

Hallo,

und z.B. ein Makler diese Person telefonisch kontaktiert.

was genau ist damit gemeint?

Anrufen?

:wink:
Es ging um den Inhalt des Gespräches. Auch ein Makler darf doch eine Immobilie erwerben, wenn sie zum Verkauf inseriert wurde. Das wäre doch offensichtlich etwas anderes als ein Angebot, als Makler für diese Immobilie tätig zu werden, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Auch ein Makler darf
doch eine Immobilie erwerben, wenn sie zum Verkauf inseriert
wurde.

Definitiv. Er darf wohl auch anrufen, wenn er von jemandem mit dem Finden einer Immobilie beauftragt worden war.

Das wäre doch offensichtlich etwas anderes als ein
Angebot, als Makler für diese Immobilie tätig zu werden, oder?

Genau so wird man das wohl sehen müssen.

Hallo,

Es ging um den Inhalt des Gespräches. Auch ein Makler darf
doch eine Immobilie erwerben, wenn sie zum Verkauf inseriert
wurde. Das wäre doch offensichtlich etwas anderes als ein
Angebot, als Makler für diese Immobilie tätig zu werden, oder?

öhm…

http://de.wikipedia.org/wiki/Akquise

Das sagt doch eigentlich alles, oder?

Gruß

S.J.

Hi Loderunner,

in meinem Beispiel ging es darum, das z.B. ein Makler die Tageszeitung durchstöbert, in denen Privatpersonen Ihre Objekte zum Kauf oder Miete anbieten. Anhand der dort aufgeführten Telefonnummern würde dann dieser Makler Kontakt aufnehmen und seine Dienste anbieten, ohne einen konkreten Suchauftrag von einem dritten zu besitzen. Sowie ich das verstanden habe, ist das ja gerade nicht erlaubt.

Hmm, aber wenn ich das richtig verstanden habe wäre es erlaubt, wenn dieser Makler aufgrund eines Suchauftrages eines dritten Kontakt aufnehmen würde, oder?