'Kalte' Nebenkosten - was ist erlaubt?

Hallo nochmal,

darf ein Vermieter in die Nebenkostenabrechnung folgende Posten einfließen lassen?

Gartenpflege, wenn Garten nicht mit vermietet ist, aber mitgenutzt werden darf (steht nicht im Mietvertrag)?

Hauswartkosten, wenn kein Hauswart/Hausmeister im Mietvertrag aufgeführt ist, und der Vermieter alles selbst macht?

Ungezieferbekämpfung, auch wenn diese nicht in den gemieteten Wohnräumen erfolgt ist? (Was wäre so etwas eigentlich? Mausefallen im Keller?)

Viele Grüße
OnkelHeini

Auch nochmal hallo,

Gartenpflege, wenn Garten nicht mit vermietet ist, aber
mitgenutzt werden darf (steht nicht im Mietvertrag)?

ja.

Hauswartkosten, wenn kein Hauswart/Hausmeister im Mietvertrag
aufgeführt ist, und der Vermieter alles selbst macht?

Wenn dem so ist, nein. Aber vorsichtshalber würde ich da erstmal nachfragen, worauf dieser Posten basiert.

Ungezieferbekämpfung, auch wenn diese nicht in den gemieteten
Wohnräumen erfolgt ist? (Was wäre so etwas eigentlich?
Mausefallen im Keller?)

Ja, könnte auch einfach nur ein Insektizid im Garten sein.

Gruß!

Horst

Nachtrag: ‚Kalte‘ Nebenkosten - was ist erlaubt?
Noch ein Posten, der dem fiktiven Mieter unklar ist:

Kann der Berechnungsschlüssel für die Umlage aus einer Mischung aus Personen und m² bestehen?

Falls m² zugrundegelegt werden, wie berechnen sich denn die Anteile für Wohnungen, Keller, Hof etc?

Viele Grüße
OnkelHeini

Hallo nochmal,

Kann der Berechnungsschlüssel für die Umlage aus einer
Mischung aus Personen und m² bestehen?

das BGB schreibt die Umlage nach Wohnfläche nur dann vor, wenn nichts anderes vereinbart wurde. In so einem Fall wurde dann offenbar etwas anderes vereinbart.

Falls m² zugrundegelegt werden, wie berechnen sich denn die
Anteile für Wohnungen, Keller, Hof etc?

Es werden die Wohnflächen als Berechnungsgrundlage benutzt.
Z.B.:
Kosten : Gesamtwohnfläche aller Mieteinheiten x Wohnfläche der einzelnen Mieteinheit

Gruß!

Horst

Hauswartkosten, wenn kein Hauswart/Hausmeister im Mietvertrag
aufgeführt ist, und der Vermieter alles selbst macht?

Wenn dem so ist, nein. Aber vorsichtshalber würde ich da
erstmal nachfragen, worauf dieser Posten basiert.

Hallo

auch ein Vermieter, der den Garten pflegt, Schnee räumt, Strasse reinigt etc. kann sich dafür ähnliche Kosten wie für einen Dritten berechnen, vorausgesetzt diese Kosten sind im MV aufgeführt.

Gruß

OK, danke! owT
Gruß
OnkelHeini

Danke! owT
Viele Grüße
OnkelHeini