Hallo,
wie wird die kalte Progression von Auslandseinkuenften die dort bereits versteuert wurden berechnet?
Geschieht dies aufgrund der Besteuerungsgrundlage im Ausland oder aufgrund der Besteuerungsgrundlage in Deutschland?
Beispiel:
Jemand hat Mieteinnahmen im Ausland, diese werden dort aber nicht nach den realen Einnahmen besteuert sondern es werden (z.B. in den Niederlanden) 4 % vom geschaetzten Wert der Immobile als Rendite geschaetzt welche dann steuerlich belastet werden (mit 30%).
Wenn diese 4 % niedriger sind als die realen Einnahmen macht dies in den Niederlanden nichts aus - wie sieht es aber in Deutschland aus? Muessen die realen Mieteinnahmen (abzueglich der Werbungskosten…) angegeben werden oder die 4 % des Wertes der Auslandsimmobilie (abzueglich der niederlaendischen Freibetraege fuer den Immobilienwert)?
Gruss und Dank
Desperado