Kalte Progression bei Auslandseinkuenften

Hallo,

wie wird die kalte Progression von Auslandseinkuenften die dort bereits versteuert wurden berechnet?

Geschieht dies aufgrund der Besteuerungsgrundlage im Ausland oder aufgrund der Besteuerungsgrundlage in Deutschland?

Beispiel:
Jemand hat Mieteinnahmen im Ausland, diese werden dort aber nicht nach den realen Einnahmen besteuert sondern es werden (z.B. in den Niederlanden) 4 % vom geschaetzten Wert der Immobile als Rendite geschaetzt welche dann steuerlich belastet werden (mit 30%).

Wenn diese 4 % niedriger sind als die realen Einnahmen macht dies in den Niederlanden nichts aus - wie sieht es aber in Deutschland aus? Muessen die realen Mieteinnahmen (abzueglich der Werbungskosten…) angegeben werden oder die 4 % des Wertes der Auslandsimmobilie (abzueglich der niederlaendischen Freibetraege fuer den Immobilienwert)?

Gruss und Dank

Desperado

Da hier eine deutsche Steuererklärung zu machen ist, sind die ausländischen Einkünfte nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.

Unabhängig von dortigen Besteuerungsmethoden.

Das ist jetzt aber keine kalte Progression?
Sondern nur der Progressionsvorbehalt, wenn die
Einkünfte in Holland schon versteuert wurden,
und in Deutschland aufgrund des DBA steuerfrei sind?

Würde ich vielleicht mal im Steuerteil eines Geschlossenen
Immobilienfonds aus Holland nachgucken;
das läßt sich eventuell synonym anwenden;
bzw. kann man dann grundlegende Dinge erfahren.
aktuelle Beteiligungsprospekte gibt es oft im Netz.

Servus,

nochmal nachgefragt:

Wenn man sich dafür interessiert, wie nach deutschem ESt-Recht Einkünfte aus V+V ermittelt werden (und genau darum geht es in der Frage, wie Petz bereits erläutert hat), welche Quelle hältst Du für die Nützlichste:

a) Das EStG nebst ESt-Richtlinien, ergänzt durch die Anleitung zum Ausfüllen der ESt-Erklärung

b) Grüne Reihe Band 3, Einkommensteuer
Niemeier, Schlierenkämper, Schnitter, Wendt

c) Den Steuerteil eines geschlossenen Immofonds in den Niederlanden

d) Den Immobilienteil im „Darmstädter Echo“

e) Die Speisekarte des Holiday Inn Restaurant „Lubin“ Bautzen

Schöne Grüße

MM

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