Kalter Arbeitsplatz o_0

In diesem Winter haben wir richtig schön frostige Temperaturen, was mich einer seits freut anderer seits krank macht.
Nun zum eigentlichen Problem am Arbeitsplatz…

Ich bin im Einzelhandel tätig, verkaufe Zubehörteile für Campingfahrzeuge und führe nebenbei noch Bürotätigkeiten aus.
Leider ist es am frühen Morgen (8:00 Uhr) ca. 9 - 10 °C kalt und bis 18:00 Uhr sind es (bei voller Leistung der heizung wohl gemerkt) ca. 14 - 15 °C maximal… und das bei einer hauptsächlich sitzenden Tätigkeit!!!

Lösung vom Cheff: Heizpilz (Gasbetrieben versteht sich) im Verkaufsraum unmittelbar hinter meinem Rücken an meinem Arbeitsplatz.
Mein Vorschlag war dass man die Heizung nachts doch laufen lassen sollte damit der Große Raum nicht herunter kühlen kann, das würde die Heizkosten in die Höhe treiben antwortete er daraufhin.

Wie kann ich mich gegen diese Schikane währen? Welche möglichkeiten habe ich rein rechtlich?

Freundliche Grüße

Caschok

Hier werden Sie geholfen :

http://www.123recht.net/Mindesttemperatur-am-Arbeits…

Gruß,

Wie kann ich mich gegen diese Schikane währen? Welche
möglichkeiten habe ich rein rechtlich?

Freundliche Grüße

Caschok

Das habe ich mir dazu eben aus dem Netz gezogen:
Die Arbeitsstättenverordnung

7.6 Raumtemperatur:

Der Arbeitgeber muss nach Nr. 3.5 Abs. 1 des Anhangs (bisher § 6 ArbStättV a. F.) dafür sorgen, dass in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen während der Arbeitszeit eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur besteht, die sich an drei Kriterien zu orientieren hat: den Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und der spezifischen Raumnutzung. Zur Konkretisierung dieser allgemein gehaltenen Vorgaben kann bis zur Bekanntmachung neuer technischer Regeln die übergangsweise fortgeltende ASR 6 „Raumtemperaturen“ herangezogen werden, die im Mai 2001 neu gefasst worden ist.
Nr. 3.1 der ASR 6 schreibt unter Anknüpfung an die Tätigkeit der Beschäftigten (Arbeitshaltung) und ihre körperliche Beanspruchung (Arbeitsschwere) folgende Mindesttemperaturen für Arbeitsräume vor:
Bei Überwiegen der Arbeitshaltung „Sitzen“
• und leichter Arbeit + 20 °C
• und mittelschwerer Arbeit + 19 °C
Bei Überwiegen der Arbeitshaltung „Stehen und/oder Gehen“
• und leichter Arbeit + 19 °C
• und mittelschwerer Arbeit + 17 °C
• und schwerer Arbeit + 12 °C
Für Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräume gilt nach Nr. 4.1 der ASR 6 ein Mindesttemperaturwert von + 21 °C. In Waschräumen mit Duschen oder Badewannen soll nach Nr. 4.2 der ASR 6 eine Mindesttemperatur von + 24 °C herrschen.
Die o. g. Mindesttemperaturen sollen nach Nr. 3.2 der ASR 6 während der gesamten Arbeitszeit, d. h. schon bei Arbeitsbeginn, gewährleistet sein. Heizeinrichtungen müssen nach Nr. 6 der ASR 6 so gestaltet und installiert sein, dass die Beschäftigten keiner Gefährdung durch heiße Oberflächen oder einer unzuträglichen Wärmestrahlung ausgesetzt sind.
Zum Schutz der Beschäftigten gegen zu hohe Temperaturen hat der Gesetzgeber in Nr. 3.3. der ASR 6 geregelt, dass die Höchsttemperatur in Arbeitsräumen maximal + 26 °C betragen soll. Dieser Grenzwert darf nur ausnahmsweise bei darüber liegenden Außentemperaturen überschritten werden. An Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden müssen wirksame Schutzvorrichtungen zur Vermeidung einer Überhitzung durch direkte Sonneneinstrahlung angebracht sein (vgl. Nr. 3.5 Abs. 2 des Anhangs und Nr. 3.4 der ASR 6).
Ausgenommen von der Forderung nach einer gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur sind sog. Hitze- und Kältearbeitsplätze in Arbeitsräumen mit speziellen, betriebstechnisch erforderlichen Temperaturanforderungen. Abschnitt II der ASR 6 verpflichtet den Arbeitgeber insoweit zu besonderen technischen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, die durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu ermitteln und festzulegen sind.

Beste Grüße, Katja

Sehr geehrte® Caschok,

Diese Frage ist sehr Umfangreich und Schwierig zu Beantworten. Es finden zudem auch regelmäßige zahlreiche Änderungen statt, in denen festgelegt wird was für einen Arbeitnehmer zumutbar ist, und was nicht. So wie in Ihrem Fall geschildert, dürfte dies aber unzumutbar sein!

Ich persönlich würde wie folgt vorgehen:

  1. Ein beratendes Gespräch bei Ihrer für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft (dies muß in Ihrer Firma per aushang bekannt sein). Hier wird „man“ garantiert sehr hellhörig darüber werden, und auch sofort umzusetztende Massnahmen und Verbesserungen für Sie anleihern.
  2. Ihre Krankenkasse hat hierfür bestimmt auch ein offenes Ohr, da diese zudem Krankheits- und Folgekosten zu tragen haben, werden dies hier auch vermutlich beratenden und Hilfreich zur Seite stehen.
  3. Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, bringen Sie dort Ihr Anliegen vor. Auch dort wird man für Sie sofort tätig werden.
  4. Das Gewerbeaufsichtsamt dürfte dies auch brendend interessieren. Diese werden vermutlich auch sehr zeitnah und intensiv tätig werden.

Zudem empfehle ich Ihnen den Artikel von Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutz

Dies dürfte Ihnen auch vieles erklären und erläutern. Die Hauptschwiergkeit dürfte in Ihrem Fall sein, was ist zumutbar und was nicht. Dies ist immer indviduell zu betrachten. Allerdings ist es meiner persönlichen Einschätzung nach bei Ihnen sehr deutlich, das diese Zustände nicht hinnehmbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarzt Assistent), Koch, Dienstleistungsfachwirt, Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK

Hallo, soviel wie ich weiß muß der Arbeitgeber für eine angenehme Raumtemperatur sorgen. Für Bürotätigkeit eine höhere als für bewegliche. Weiß aber nicht genau wie hoch die im einzelnen sind. Das findet man aber raus.
Gruß

Ich würde mal eine Rechtsberatung bei Gericht aufsuchen und mich erkundigen.

Hallo,
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten. Überwacht werde diese vom Gewerbeaufsichtsamt. Ruf doch mal - auch anonym - beim Gewerbeaufsichtsamt an und die können ja gerne mal morgens einen kleinen Überraschungsbesuch abhalten. Dann wird Dein Arbeitgeber ganz schnell reagieren müssen.
Toi Toi Toi

Hallo Caschok,

ich habe das selbe Problem, aber bevor du den rest ließt, rede mit deinem Chef, weil es ist Teurer, jeden Morgen, alle Räume mit voller Heizung zu betreiben, als über Nacht zumindest erträgliche Temperaturen zu erhalten, zumal es nachts auch Kälter ist wie am Tage, also nicht vergleichbar, es sei denn dein Chef mag es kalt, aber ich gehe davon aus, das er ein kleines Büro hat, was bekanntlich schnell aufzuheizen ist!! So nun zu Gesetzlichen fals es nicht fruchtet:
Der Arbeitgeber muss nach Nr. 3.5 Abs. 1 des Anhangs (bisher § 6 ArbStättV a. F.) dafür sorgen, dass in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen während der Arbeitszeit eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur besteht, die sich an drei Kriterien zu orientieren hat: den Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und der spezifischen Raumnutzung. Zur Konkretisierung dieser allgemein gehaltenen Vorgaben kann bis zur Bekanntmachung neuer technischer Regeln die übergangsweise fortgeltende ASR 6 „Raumtemperaturen“ herangezogen werden, die im Mai 2001 neu gefasst worden ist.
Nr. 3.1 der ASR 6 schreibt unter Anknüpfung an die Tätigkeit der Beschäftigten (Arbeitshaltung) und ihre körperliche Beanspruchung (Arbeitsschwere) folgende Mindesttemperaturen für Arbeitsräume vor:
Bei Überwiegen der Arbeitshaltung „Sitzen“
• und leichter Arbeit + 20 °C
• und mittelschwerer Arbeit + 19 °C
Bei Überwiegen der Arbeitshaltung „Stehen und/oder Gehen“
• und leichter Arbeit + 19 °C
• und mittelschwerer Arbeit + 17 °C
• und schwerer Arbeit + 12 °C
Für Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräume gilt nach Nr. 4.1 der ASR 6 ein Mindesttemperaturwert von + 21 °C. In Waschräumen mit Duschen oder Badewannen soll nach Nr. 4.2 der ASR 6 eine Mindesttemperatur von + 24 °C herrschen.
Die o. g. Mindesttemperaturen sollen nach Nr. 3.2 der ASR 6 während der gesamten Arbeitszeit, d. h. schon bei Arbeitsbeginn, gewährleistet sein. Heizeinrichtungen müssen nach Nr. 6 der ASR 6 so gestaltet und installiert sein, dass die Beschäftigten keiner Gefährdung durch heiße Oberflächen oder einer unzuträglichen Wärmestrahlung ausgesetzt sind.
Zum Schutz der Beschäftigten gegen zu hohe Temperaturen hat der Gesetzgeber in Nr. 3.3. der ASR 6 geregelt, dass die Höchsttemperatur in Arbeitsräumen maximal + 26 °C betragen soll. Dieser Grenzwert darf nur ausnahmsweise bei darüber liegenden Außentemperaturen überschritten werden. An Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden müssen wirksame Schutzvorrichtungen zur Vermeidung einer Überhitzung durch direkte Sonneneinstrahlung angebracht sein (vgl. Nr. 3.5 Abs. 2 des Anhangs und Nr. 3.4 der ASR 6).
Ausgenommen von der Forderung nach einer gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur sind sog. Hitze- und Kältearbeitsplätze in Arbeitsräumen mit speziellen, betriebstechnisch erforderlichen Temperaturanforderungen. Abschnitt II der ASR 6 verpflichtet den Arbeitgeber insoweit zu besonderen technischen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, die durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu ermitteln und festzulegen sind. (Quelle: http://www.123recht.net/Mindesttemperatur-am-Arbeits…)

Hallo Caschok,

abgesehen davon dass es energetisch sogar ungünstiger ist, Räume über Nacht derart auskühlen zu lassen und dann tagsüber die Luft mit Gewalt zu erhitzen, senkt es die Motivation und steigert den Krankenstand der AN.
Also rechtlich greift da die Arbeitsstättenrichtlinie und es gibt zu solchen Fällen schon reichlich Urteile. Die von dir angegeben Temparaturen sind für (Büro-) Bildschirmarbeitsplätze zu wenig. Einfach mal googeln.
Wie du das in schwächerer Positon als AN gegenüber AG durchsetzt —??? Zu meinem ersten Satz gibt es einige Studien, vielleicht ist dieser Ansatz zunächst dienlicher, als gleich mit den Vorschriften zu kommen.

mfG

Hallo Caschok,

natürlich ist das nicht in Ordnung, wenn ihr keine Arbeitnehmervertretung habt und Du nicht in der Gewerkschaft bist (Beratung!), dann wende Dich am Besten an die für Euch zuständige Berufsgenossnschaft (an die Dein Chef Beiträge zahlt).

Grüße

Ich vermute, daß eine derartige Temperatur nicht zumutbar ist, weil das bereits gesundheitsgefährdend sein dürfte.
Ich würde die zuständige Gewerkschaft ansprechen.

Hallo,

ich kenne die genauen Voraussetzungen für Deine Berufssparte nicht.

Bei „reinen Bürojobs“ ist es so, dass durchschn. mindestens 19 oder 20 Grad erreicht sein müssen, dass das Arbeiten dort zulässig ist.

Wie das bei „Wechseltätigkeiten“ ist: keine Ahnung. Auf alle Fälle kann das Argument „Heizkosten“ alleine nicht zählen (im Krankenhaus sind die Handschuhe auch teuer, aber man muss sie kaufen und anziehen…)

Wende Dich doch an die IHK oder die für Dich zuständige Gewerkschaft.

Was auch geht: das zuständige Gewerbeaufsichtsamt…die sind nämlich genau für die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften (um die es hier geht) zuständig (findest Du ohne weiteres im Internet)

Auch ein Tipp an die zuständige Gewerbebehörde kann nicht schaden (sollte aber klar sein, dass dann auch der Job ggf. „wackeln könnte“)

lg
lumini

Leider kann ich dazu auch mit keinem Vorschlag zur Lösung beitragen:
am Besten mal den Chef fragen, ob er sich hier mal 1 Std hinsetzen möchte…?
Ich würde aber mal mit Skianzug kommen, mal sehen was er dann sagt, wenn die Kunden fragen, warum man so verkaufen muss…

Viel Glück und das es nicht mehr so lange kalt ist

In diesem Winter haben wir richtig schön frostige
Temperaturen, was mich einer seits freut anderer seits krank
macht.
Nun zum eigentlichen Problem am Arbeitsplatz…

Ich bin im Einzelhandel tätig, verkaufe Zubehörteile für
Campingfahrzeuge und führe nebenbei noch Bürotätigkeiten aus.
Leider ist es am frühen Morgen (8:00 Uhr) ca. 9 - 10 °C kalt
und bis 18:00 Uhr sind es (bei voller Leistung der heizung
wohl gemerkt) ca. 14 - 15 °C maximal… und das bei einer
hauptsächlich sitzenden Tätigkeit!!!

Wie kann ich mich gegen diese Schikane währen? Welche
möglichkeiten habe ich rein rechtlich?

Freundliche Grüße

Caschok

Hallo Caschok,

Wir haben für dich auf unserer Website www.anwalt.de einen sehr interessanten Rechtstipp gefunden:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitsschutz-gutes…

Hier geht es vor allem um die Fürsorge-Pflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Auch wenn der Rechtstipp über das andere Extrem (nämlich unerträgliche Hitze im Büro) berichtet, so lassen sich wohl durch die zitierten Paragrafen auch für deinen Fall gewisse Schlussvolgerungen ziehen.

Möchtest du noch mehr über deine möglichen Handelsspielräume erfahren? Dann würden wir dir empfehlen, deine sehr spezielle Situation in einem kurzen Beratungstelefonat explizit zu erörtern.

Unter folgendem Link findest du Telefonnummern von Anwälten, die sich mit Arbeitsrecht bestens auskennen:

http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php…

Wir hoffen, wir konnten dir mit dieser Information weiterhelfen.

Viele Grüße,

Dein Team von anwalt.de