Kalter Arbeitsplatz o_0

In diesem Winter haben wir richtig schön frostige Temperaturen, was mich einer seits freut anderer seits krank macht.
Nun zum eigentlichen Problem am Arbeitsplatz…

Ich bin im Einzelhandel tätig, verkaufe Zubehörteile für Campingfahrzeuge und führe nebenbei noch Bürotätigkeiten aus.
Leider ist es am frühen Morgen (8:00 Uhr) ca. 9 - 10 °C kalt und bis 18:00 Uhr sind es (bei voller Leistung der heizung wohl gemerkt) ca. 14 - 15 °C maximal… heist also 10 Stunden frieren bei einer hauptsächlich sitzenden Tätigkeit!!!

Lösung vom Cheff: Heizpilz (Gasbetrieben versteht sich) im Verkaufsraum unmittelbar hinter meinem Rücken an meinem Arbeitsplatz.
Mein Vorschlag war dass man die Heizung nachts doch laufen lassen sollte damit der Große Raum nicht herunter kühlen kann, das würde die Heizkosten in die Höhe treiben antwortete er daraufhin.

Wie kann ich mich gegen diese Schikane währen? Welche möglichkeiten habe ich rein rechtlich?

Freundliche Grüße

Caschok

Sorry, dazu habe ich keine Ahnung oder Meinung

Freundliche Grüße

maasterp

Hallo,
Leider bestehen keine konkreten gesetzlichen Vorschriften über einzuhaltende Temperaturen am Arbeitsplatz.
Gemäß § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften zur Arbeitsleistung so einrichten und unterhalten, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, wie die Natur der Dienstleistung es gestattet.
Welche Temperaturen am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer/-innen geeignet und welche Temperaturen noch zumutbar sind, wird durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit der hierzu erlassenen Arbeitsstättenregel ASR A3.5 - Raumtemperatur - (ASR) geregelt.
Gemäß § 3 Abs. 1 ArbStättVO in Verbindung mit Ziffer 3.5 ihres Anhangs muss in Arbeitsräumen „eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ bestehen.

Die ASR konkretisiert diesen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend, dass die Mindesttemperatur in Arbeitsräumen je nach Schwere der Arbeit zwischen +12 Grad Celsius (Verrichtung schwerer Arbeit) und + 20 Grad Celsius (leichte sitzende Tätigkeit) liegen muss.

Siehe auch:
www.verdi-bub.de/fileadmin/pdfs/ASR-A3.5-Raumtempera…

Mit freundlichen Grüßen
J.D.

hallo caschok
hierfür gibt es eine arbeitsstättenverordnung.
diese besagt:

ArbStättV § 6 Raumtemperaturen

(1) In Arbeitsräumen muß während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der

Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich

zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von

Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.

(2) Es muß sichergestellt sein, daß die Arbeitnehmer durch Heizeinrichtungen keinen

unzuträglichen Temperaturverhältnissen ausgesetzt sind.

(3) In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muß mindestens

eine Raumtemperatur von 21 Grad C erreichbar sein.

(4) Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen im

Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.

bitte lege deinem chef diese richtlinien vor und fordere die einhaltung der verordnung ein !

gruß
paule

Es gibt eine Arbeitsstättenverordnung. Die kann man übers Internet finden. Da würde ich ein wenig herumstöbern. Da ist möglicherweise auch etwas über Mindesttemperaturen drin.

Frau/Herr Caschok,
die von Ihnen erwähnten Temperaturen am Arbeitsplatz sind m.E. absolut untragbar, ich meine höchst gesundheitsschädlich.
Wenn gesundheitsschädlich, dann helfen Ihnen:

  1. das Arbeitsschutzgesetz
  2. die Arbeitsstättenverordnung (Anhang für Anforderungen an Arbeitsstätten Ziff. 3.5: gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur)

Inwiefern ein Heizpilz Abhilfe schaffen kann, kann ich nicht beurteilen. Allerdings halte ich das für keine zufriedenstellende Lösung, insbesondere, wenn man das Problem mit dem Durchlaufen der allgemeinen Heizung lösen kann.
Ich meine, dass die Kosten hierfür kein Argument sein können. Es geht schließlich um die Gesundheit der Mitarbeiter.

Helfen können Ihnen dabei die zuständige Gewerkschaft oder der Betriebsrat (sofern bei Ihnen vertreten).
Eine weitere Instanz ist das Gewerbeaufsichtsamt.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hi Caschok,
Deine Frage ist auch keine Frage die das Arbeitsrecht
direkt betriff.
Ich werde aber versuchen deine Frage zu beantworten.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet für dich gesunde Arbeitbedingungen zuschaffen. Die Tempratur an einem Büroplatz liegt laut einem Gerichtsurteils des Bundesverwaltungegerichts zwischen 17 und 21 Grad Celsius.

Ein kleiner Hinweis darauf dürfte nicht schaden.
Leider hat dein Arbeitgeber das Recht dieses Problem auf seiner Weise aus den Weg zu schaffen. Auch mit einem Heizpil???

In diesem Winter haben wir richtig schön frostige
Temperaturen, was mich einer seits freut anderer seits krank
macht.

Nun zum eigentlichen Problem am Arbeitsplatz…

Ich bin im Einzelhandel tätig, verkaufe Zubehörteile für
Campingfahrzeuge und führe nebenbei noch Bürotätigkeiten aus.
Leider ist es am frühen Morgen (8:00 Uhr) ca. 9 - 10 °C kalt
und bis 18:00 Uhr sind es (bei voller Leistung der heizung
wohl gemerkt) ca. 14 - 15 °C maximal… heist also 10 Stunden
frieren bei einer hauptsächlich sitzenden Tätigkeit!!!

Lösung vom Cheff: Heizpilz (Gasbetrieben versteht sich) im
Verkaufsraum unmittelbar hinter meinem Rücken an meinem
Arbeitsplatz.
Mein Vorschlag war dass man die Heizung nachts doch laufen
lassen sollte damit der Große Raum nicht herunter kühlen kann,
das würde die Heizkosten in die Höhe treiben antwortete er
daraufhin.

Wie kann ich mich gegen diese Schikane währen? Welche
möglichkeiten habe ich rein rechtlich?

Freundliche Grüße

Caschok

Hallo liebe/r Arbeitnehmer/in, was es nicht alles gibt :o(
Das Arbeitrecht nimmt ganz klar einen Arbeitgeber in die Pflicht (§618 BGB,) durch entsprechende Maßnahmen sicher zu stellen, das gesundheitliche Beeinträchtigungen und Schäden bei den Arbeitnehmern vermieden werden. Hochgekommen ist das Thema insbesondere in der Vergangenheit beim Schutz der Nichtraucher vor rauchenden (Büro)Kollegen. Die den Landesregierungen zugeordnete Gewerbeaufsicht ist ebenfalls für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zuständig. Da sich dein Arbeitgeber ja nicht querstellt, sondern die Heizpilzvariante anbietet ist nur vordergründig eine Lösung. So einen Heizpilz in geschlossenen Bürorümen dürfte die Gewerbeaufsicht bzw. Berufsgenossenschaft (zuständig für den Unfallschutz) gar nicht gerne sehen. Wenn es da zu Unfall kommt, kommen ganz böse Probleme auf Deinen Ag zu. Für drinnen gibt es in jedem Baumarkt für kleines Geld kleine Radiatoren mit Dauer-Ölfüllung. Ob es ratsam ist, Deinem Ag sofort mit rechtlichen Keule zu kommen, weiß ich nicht, schließlich willst Du Dein Arbeitsverhältnis ja nicht zerrütten. Erst noch mal das klärende Gespräch zu suchen, hielt ich für besser. Schließlich will auch Dein Ag nicht dauernd eine AU bekommen, weil Du Dir wiederholt eine Erkältung eingefangen hast. Hilft Dir das alles?
Wünsch Dir viel Erfolg bei Deinen Bemühungen und bis dahin „warme Gedanken“ ;oD
Michael

Hallo,

ich kenn mich zwar nicht so wirklich gut im Arbeitsrecht aus, aber vielleicht hilft Dir das Folgende ein wenig weiter:

Die Pflichten des Arbeitgebers im Gesundheitsschutz sind vor allem im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Im §3 [Grundpflichten des Arbeitgebers] Absatz 1 des ArbSchG steht:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu beeinflussen. Er hat die Massnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“

Das ist nur Ausschnitt des Gesetzestextes. Ich nehme mal an, dass dein Betrieb keinen Betriebsrat hat, da du dich ja an diese Seite gewendet hast. Zur Durchsetzung der Gesetzeslage kannst Du dir aber z.B. Unterstützung über eine Gewerkschaft holen. Die Ver.di beispielsweise stellt ihren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung zur Seite.

Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben…

Gruss Alpollo

In diesem Winter haben wir richtig schön frostige
Temperaturen, was mich einer seits freut anderer seits krank
macht.
Nun zum eigentlichen Problem am Arbeitsplatz…

Ich bin im Einzelhandel tätig, verkaufe Zubehörteile für
Campingfahrzeuge und führe nebenbei noch Bürotätigkeiten aus.
Leider ist es am frühen Morgen (8:00 Uhr) ca. 9 - 10 °C kalt
und bis 18:00 Uhr sind es (bei voller Leistung der heizung
wohl gemerkt) ca. 14 - 15 °C maximal… heist also 10 Stunden
frieren bei einer hauptsächlich sitzenden Tätigkeit!!!

Lösung vom Cheff: Heizpilz (Gasbetrieben versteht sich) im
Verkaufsraum unmittelbar hinter meinem Rücken an meinem
Arbeitsplatz.
Mein Vorschlag war dass man die Heizung nachts doch laufen
lassen sollte damit der Große Raum nicht herunter kühlen kann,
das würde die Heizkosten in die Höhe treiben antwortete er
daraufhin.

Wie kann ich mich gegen diese Schikane währen? Welche
möglichkeiten habe ich rein rechtlich?

Freundliche Grüße

Cascho2

Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung
3.5 Raumtemperatur
(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus
betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss
während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung
der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche
Raumtemperatur bestehen.

Arbeitsstättenverordnung
§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig

  1. entgegen § 3 Absatz 3 eine Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
    dokumentiert,
  2. entgegen § 3a Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine Arbeitsstätte in der dort vorgeschriebenen Weise eingerichtet ist oder betrieben wird,

(2) Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit von
Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar

Und dieser Pragraph im Arbeitsschutzgesetz heißt:
§ 26 Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

eine in § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt oder
2.
durch eine in § 25 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchstabe a bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet.

Hallo,

„rein rechtlich“ haben Sie Anspruch auf einen angemessen temperierten Arbeitsplatz ohne Zugluft. Bietet das der Arbeitgeber nicht, müssen Sie ihn auffordern für Abhilfe zu sorgen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, diesen einschalten. Hilft alles nichts, könnn Sie (theoretisch) die Arbeit einstellen und trotzdem Vergütung verlangen. Dann gibt es aber auf jeden Fall Stress mit dem Arbeitgeber. Besser ist es, dann die weiteren Schritte mit Gewerkschaft oder Anwalt abzustimmen.

Gruß
Martin

Eigentlich sollte die Zimmertemperatur bei 18 Grad plus liegen. Vielleicht schafft Dein Chef einen radiator, der kostet nicht die Welt, und Du frierst nicht. Bernd

Hallo Caschok,

google mal Arbeitsstättenverordnung Anhang zu §3 und dort die Nummer 3.5. Erst wirst du dich freuen… aber: unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks des Raums.
In einer großen Halle können keine vernünftigen Temperaturen im Winter erreicht werden. So wie am Hochofen auch keine Klimaanlage helfen würde. Du kannst Dich an das Amt für Arbeitsschutz wenden (Gewerbeaufsicht), die können dir mehr sagen. Ich würde aber keinesfalls den Arbeitgeber dort „anschwärzen“, das könnte ein Kündigungsgrund sein. Einfach nur fragen… Was ist mit einem Heizlüfter unter dem Schreibtisch? Ich halte es nicht für Schikane, denn jeder andere würde ja genau so frieren. In einem Schlachtbetrieb, im Autohaus, in der Fischfabrik, in jedem Lager ist es leider genauso. Sorry, dass ich dir nicht mehr sagen kann. Viel Glück und viele Grüße Brigitte

hallo, leider ist das nicht mein Fachgebiet und kann daher nicht helfen.
Viel Erfolg