Seit 2003 bewohnt ein Mieter eine Mietswohnung in einem Zweifamilienwohnhaus (Baujahr1952). Für 70 qm Wohnfläche bezahlt er derzeit 441.- Euro Kaltmiete + 200 Euro Nebenkosten. Letztes Jahr erhielt er davon noch 330.- Euro zurückgezahlt.
Im Frühling/Sommer 2009 stellte er fest, dass auf seiner Gästetoilette anfing Wasser ungenutzt davonzulaufen. Er informierte seinen Vermieter (welcher im gleichen Haus wohnt) darüber. Dieser versuchte den Schaden einige Tage später zu beheben. Es hielt dann auch einige Tage dicht, fing aber wenig später wieder an zu laufen. Wieder sprach besagter Mieter mit seinem Vermieter, der ihm jedoch dann erklärte, dass er selbst einen Installateur rufen müsste, der diesen Schaden behebt. Selbstverständlich sollte er auch die Kosten dafür übernehmen. Laut Mietvertrag sei er dazu verpflichtet, Kleinreparaturen bis 100.- Euro selbst zu bezahlen. Nochmals versuchte der Vermieter selbst den Schaden zu beheben. Kurze Zeit ging es wieder gut. Dann war der Mieter für einige Zeit in Urlaub. Als er nach Hause kam, floss das Wasser in Strömen davon. Da ihm aus Versehen auch noch beim Lüften ein Blumentopf direkt in die Kloschüssel fiel, hatte diese nun auch noch einen Sprung. Daher ließ der Mieter komplett die gesamte Kloschüssel nebst Anschlüssen von einem Installateur erneuern. (Gesamtpreis 341.- Euro). Danach war alles in Ordnung.
Vor wenigen Tagen kam nun der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung für 2009. Der Mieter fiel aus allen Wolken als er las, dass er 1993.- Euro Kaltwasser nachzuzahlen habe. Dies kann nur bedingt sein durch das Leck auf der Toilette, da er sonst nicht mehr Wasser verbraucht habe, als in den letzten Jahren davor. Zwar war der Vermieter noch bereit 500.- (durch die Renovierung der Toilette) runterzugehen, aber ihm bleiben immer noch knapp 1.500 die er jetzt bezahlen soll. Da er mittlerweile leider arbeitssuchend ist (und im Hartz 4 Bezug) ist ihm dies beim besten Willen nicht möglich. Was sagt die Rechtslage in diesem Fall? Muss er die ganzen Kosten alleine tragen?
Hallo Mona,
die Rechtslage dürfte hier etwas kompliziert sein. Der Vermieter hat sich offenbar mehrmals bemüht und am Schluß sogar mehr Kosten übernommen, als die eigentliche Reparatur verursacht hätte.
Ich sehe auch kein grobes Verschulden des Vermieters. Umgekehrt ist nicht erkennbar, wann der Mieter denn mal selbst tätig wurde. Wie es scheint, erst nachdem der Unfall mit dem Blumentopf passierte.
Gruß!
Horst
Hallo,
der Schaden wurde also bei Vermieter angezeigt. Da dieser diesen beheben wollte/musste/hatte liegt natürlich die Haftbarkeit aus der fehlerhaften Instandsetzung bei ihm. In wie weit ein Mitverschulden entstanden ist durch das „unbeachtlassen“ der Wohnung müsste noch geklärt werden.
Gruß