Wir nehmen an:
Es wohnen in einem Haus 4 Mitparteien, insgesamt 10 Leute, darunter 3 Kinder.
Sie erhalten die Betriebskostenabrechnung für 2009: Die Kosten für Kaltwasser sind im Vergleich zu 2008 um 3000 Euro gestiegen. Das ergibt Nachzahlungen von weit über 300 Euro für jede Mietpartei!
Nun gehen die Mieter davon aus, dass der Wasserzähler kaputt ist.
Ein Mieter soll dem Vermieter einen Sammelbrief schreiben, den jeder im Haus unterschreiben wird.
Was ist Eure Meinung zu dem Fall?
Wie könnten Inhalt und Formulierung eines solchen Briefs aussehen?
Danke 
Hallo,
Die Kosten für Kaltwasser sind im Vergleich zu 2008 um 3000 Euro
gestiegen.
Wodurch?
Gruß
loderunner
Ich denke mal teilweise durch einen Anstieg der Kosten für Wasser an sich, und anscheinend auch durch einen angeblichen extrem höheren Verbrauch. Dem Mieter liegt persönlich die Abrechnung vom Vorjahr nicht vor. Es ist außerdem kein genauer Verbrauch in m3 angegeben, sondern nur die Kosten.
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Hallo,
Ich denke mal…
dann sollte man sich einfach mal die Rechnungen vom Vermieter zeigen lassen, bevor man weitere Schritte einleitet. Wobei eventuelle Verjährungsfristen natürlich beachtet werden sollten.
Gruß
loderunner (ianal)
Die Rechnungen vom Vermieter? Der Vermieter ist eine städtische Wohnungsgesellschaft. Die dürften wohl kaum Fehler enthalten?
Hallo,
Niemand ist frei davon Fehler zu machen.
Zuerst wäre es nicht verkehrt den Zähler nochmal abzulesen und mit den letzten Ablesungen zu vergleichen - Fehler kommen bei der Ablesung immer mal vor.
Was mich immer wieder wundert, ist, daß das beim „Wasserwerk“ niemandem auffällt. Ich kenne einen Fall, da war der Verbrauch wegen teilweisem Leerstand extrem gering, da stand aber sofort jemand vor der Türe und hat nachgesehen.
Cu Rene
Hallo,
Die Rechnungen vom Vermieter?
Die Rechnung, aufgrund derer der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellt hat. Die denkt er sich ja nicht aus, sondern er reicht die Kosten durch.
Der Vermieter ist eine
städtische Wohnungsgesellschaft. Die dürften wohl kaum Fehler
enthalten?
Ach? Macht nicht sogar das Finanzamt mal Fehler? Wie jede Behörde? Gibt es nicht gerade deshalb die Möglichkeit eines Einspruchs oder anderswo einer Berufung beim höheren Gericht?
Anyway, aufgrund welcher Tatsache willst Du wegen einer defekten Wasseruhr Einspruch erheben, wenn Du den gemessenen aktuellen und den früheren Verbrauch gar nicht kennst und demenstprechend auch nur raten kannst, dass die höhere Rechnung daher kommen könnte?
Gruß
loderunner (ianal)
Erwartungen zu hoch
Moin, Ochnöööö,
Der Vermieter ist eine städtische Wohnungsgesellschaft.
Die dürften wohl kaum Fehler enthalten?
dann ist doch alles in Ordnung und es gibt keinen Grund zur Reklamation. Da kann nur noch der Petitionsausschuss helfen.
Was war nochmal der Grund für Deine Anfrage?
Gruß Ralf
Hallo, wie hat sich denn der Verbrauch in cbm entwickelt?
Durchschnittsverbrauch je Person täglich beläuft sich auf
etwa 125 l, wenn man nicht täglich 2 x badet.
Vergleich 2008 zu 2009? Gruß