Kaltwasseruhrabrechnung nach qm Gaststätte im Haus

Ich wohne seit kurzem in einem Altbau (Denkmalschutz), leider haben wir keine Kaltwasseruhren. Im EG ist Gaststätte, die braucht natürlich mehr Kaltwasser wie ich. Diese wird aber auch nur allgemein Abschlägig Abgerechnet? Ist das Zulässig? kann in solchen Sonderfällen /bei Großverbrauchern nicht eine Kaltwasseruhr zumindestens vor der Gaststätte verlangt werden?

Danke soweit

Da kann ich leider keine Antwort geben . Das ist leider nicht mein Gebiet .

Hallo mahbuster, leider habe ich keine Antwort, die rechtlich abgesichert ist. Ich könnte aber einen Vorschlag machen, der zukünftig für klare Verhältnisse sorgen kann. Vielleicht läßt sich ja für kleines Geld eine private Wasseruhr einsetzen. So könntest Du jederzeit Deinen eigenen Verbrauch nachweisen. Das würde sich sicher rentieren, wenn Du länger dort wohnen möchtest.

Mit besten Grüßen, Hubert Steiger.

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Hallo - bin zwar kein Fachmann in solchen Fragen, dennoch für mein Verständnis Sie können vom Vermieter durchaus verlangen, dass die Wasserzählung getrennt erfolgt. Schließlich sind Sie ja nicht der Vater oder lieber Onkel vom Wirt!
Jedenfalls der Mieterbund bzw. Vebraucherzentrale vor Ort müsste weiter helfen können.
Grüße,
Petrus

Haben Sie schon den Vermieter kontaktiert wegen der Installation einer Wasseruhr in Ihrer Wohnung ? Falls nicht würde ich das tun…ansonsten beim örtlichen Versorger nachfragen was die Installation einer Wasseruhr kostet und den Betrag evtl. selber tragen…auf lange Sicht vermutlich biller.

Viele Grüße,
Mira