Kamera defekt- was nun?

Ein Kunde kauft am 17.6.03 einen Camcorder. Dieser wurde am 15.12.04 wegen eines Systemfehlers im Hause des Verteibers repariert (Systemsteuerung elektromechanisches Bauteil). Eine weitere Reparatur stand am 31.5.05 an, diesmal wurden mechanische Teile repariert (Antrieb / Mehanik). Nun hat der amorder die Flügel gestreckt, spielt keine Kassetten mehr ab und nimmt nichts auf, kurz: er reagiert auf nichts. Jetzt will der Vertreiber des Gerätes erstmal 55 Euronen haben, dafür dass sie das Ding einschicken. Bei einem Neukauf eines Gerätes beim Vertreiber über 100 Euros zahlt man nur die Hälfte der 55 Euros. Habt ihr da Erfahrungen mit solchen Fällen? Am liebsten würd ich das Gerät ganz zurückgeben, aber das sieht wohl bei unserer Rechtslage recht schwierig aus, oder? Könnt ihr mir helfen?

Hallo,

Ein Kunde kauft am 17.6.03 einen Camcorder.

Es gibt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, die sich auch noch ausschließlich auf Mängel bezieht, die bereits beim Kauf vorlagen. Also hier nicht zutreffend.
Dann gibt es manchmal noch eine meist vom Hersteller geleistet Garantie. Was genau garantiert wird und wie lange, ist in keiner Weise vorgeschrieben und kann deshalb vom Garantiegeber frei festgelegt werden. Schau in die mitgelieferte Garantieurkunde, was da drin steht.

Falls keine Garantie mehr besteht, hast Du Pech gehabt. Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  • Reparieren lassen
  • Wegwerfen
    Oder eben die Kulanz des Händlers in Anspruch nehmen und das Ding in Zahlung geben - wenn der Händler dazu bereit ist. Ein Recht darauf gibt es nicht.
    Gruß
    loderunner

Btw., im Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ wäre Dein Posting besser aufgehoben gewesen. Wobei Du dann vorher die FAQ:1152 hättest lesen sollen.