Kamera steuerlich absetzen

Hallo,

Ich möchte mich im Herbst als Fotograf (als Kleinunternehmer) selbstständig machen. Ich wollte mir schon im Sommer eine neue Kamera + Zubehör kaufen und diese dann beim Finanzamt über Jahre steuerlich absetzen.Also meine Einnahmen kleiner machen.

Meine Frage ist, soll ich mich erst anmelden und erst dann eine neue Kamera kaufen oder spielt das keine Rolle und ich kann die Kamera vor der Anmeldung kaufen und dann beim Finanzamt über Jahre angeben.

Danke für eure Hilfe!

Hallo,

im Prinzip spielt es keine Rolle wann die Kamera gekauft wird.
Sie wird einfach als Einlage in das Unternehmen eingebracht wenn sie schon vorher gekauft wird. Allerdings kann sie dann nicht mehr mit dem Neupreis eingebracht werden.

Sollte die Kamera unter 410,00 Euro kosten so ist sie ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut und wird noch im Jahr der Anschaffung (oder Einbringung in das Unternehmen) voll abgeschrieben.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruss
Wilfried

Erstmal danke für die Antwort!

schön wärs, wenn die Kamera unter 400€ kosten würde:smile:

Wie macht man das genau? Wie ermittle ich den Wert der Kamera, des Zubehörs?
ich gebe z.B 4000€ aus und möchte die Kamera dann über 3 jahre abschreiben. Muss ich die Summe durch 3 teilen?

Hallo,

ich habe meine Kamera vor Gewerbeanmeldung gekauft und sie dann in der Steuererklärung als vorweggenommene Betriebsausgaben angegeben. Bei mir hats auch geklappt :wink: Ich habe sie übrigens nicht über 5 oder 7 Jahre, sondern nur über drei abgesetzt. Wenn das Finanzamt nachhackt, begründe ich es damit, dass der technische Fortschritt bei Kameras es eben nicht erlaubt eine Kamera fünf Jahre lang zu nutzen. Meist muss aufgrund der Erneuerungen bereits nach drei Jahre eine her.

Viel Erfolg.

LG

Hallo thr34t,

die zeitliche Reihenfolge spielt keine Rolle. Die Kamera (und anderes, z.B. Büromaterial) kann auch vor der Anmeldung gekauft werden. Wichtig ist nur, dass die Belege da sind. :smile:

Viele Grüße
Sebastian

Hallo,

zuerst einmal müssen die Anschaffungskosten festgestellt werden, also im Prinzip der Preis, der für die Kamera und Zubehör (z.B. Blitz) bezahlt wird.
Dann werden die Anschaffungskosten durch die Jahre geteilt. Das mit den 3 Jahren wird wahrscheinlich nicht gehen, da laut amtlicher Abschreibunstabelle Kameras über 7 Jahre abgeschrieben werden. Sie nachstehendes Link Punkt 6.14.3.2: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/afa/…

Ihre Annahme stimmt also, nur müssen Sie die Kamera über 7 Jahre abschreiben.
Ausserdem kann bei Anschaffung z.b. im Oktober natürlich nicht die ganze Abschreibung des Jahres angesetzt werden sondern nur anteilsmässig dann für 3 Monate. Hier muss der Jahresbetrag der Abschreibung durch 12 Monate geteilt werden und dann mit 3 Multipliziert werden. In Ihrem Beispiel wären das also 4.000 Euro geteilt durch 7 Jahre, geteilt durch 12 Monate mal 3 Monate (also 4.000:7 : 12 x 3 = 142,86.

Gruss
Wilfried

Hallo,
das spielt eigentlich keine Rolle. Wenn Du die Kamera vor der Anmeldung kaufst wird nur noch der Zeitwert angerechnet. So bekommst Du auch schon Gegenstände in den Betrieb die Du schon hast. PC, Telefon etc.
LG

Hallo,
meiner Meinung nach, spielt das keine Rolle, wenn zwischen Kauf und Unternehmensstart keine allzu große Zeitspanne liegt. Also im Januar Kamera kaufen und im Dezember das Gewerbe anmelden ist möglich, kann beim Finanzamt aber zu irritationen führen.
Der saubere, unproblematische Weg, Gewerbe anmelden Kamera kaufen.
Gruß

Hallo,
also ich würde um Diskussionen und Probleme aus dem Weg zu gehen, die Kamera erst nach Anmeldung kaufen über ein betriebliches Bankkonto. Die Gefahr und Schwierigkeit besteht hier, ob Sie die Kamera für private Zwecke oder wirklich nur für betriebliche Zwecke nutzen. Bitte seien Sie vorsichtig. Bei Bedenken einfach mit einem Steuerberater reden oder mit dem Finanzamt.
LG
Sven Duwe

Hallo, ich glaube, wenn du die Kamera vorher kaufst, kannst du den Zeitwert
ab Anmeldung absetzen. Genau weiß ich das aber auch nicht. Aber bei meinem Auto war das so.
MfG
Jutta

Hallo,

ich bin nicht wirklich der Experte für gewerbliche Dinge, aber eine Antwort aus dem Bauch heraus.
Ich würde die Kamera erst anschaffen, wenn das Gewerbe angemeldet ist. Unter Umständen ist man dann vorsteuerabzugsberechtigt - finanziell ein Vorteil. Und man kann die Kamera mit kompletten Kaufpreis in die Firma nehmen.
Kauft man die Kamera vorher, muss man Sie von privat in die Firma übertragen. Je nach vorheriger Nutzung mit einem mehr oder minder großen Abschlag vom Neupreis.

Wie gesagt, ich lasse mich gern eines besseren Belehren.
Viele Grüße
Andreas

Hallo,

ja, das ist möglich. Du kannst Dich auch noch mal beim Finanzamt rückversichern, die geben einem immer gerne Auskunft. Auf jeden Fall alle Belege sammeln, die im Zusammenhang mit einer Existenzgründung anfallen.
Viel Glück bei Deinem Unternehmen

Gruß Beryl

Hallo thr34t,

ja, es ist möglich die Kamera vor der Gründung des U. zu kaufen.
Bis zur Gründung gehen jedoch einige Monate Abschreibung verloren.
Im ersten Monat nach der Anmeldung also die Kamera mit
dem Zeitwert einbringen, ins Anlage vermögen.
Für die Einkommensteuer also kein Problem.

Bei der Umsatzsteuer spielt die Eintragung keine Rolle, sondern
der Beginn der Unternehmer Tätigkeit.
Wenn Sie Kleinunternehmer sind und optiert hätten (für die Umsatzsteuer),
dann müssten Sie die Vorsteuer abziehen können.
Allerdings müsste ggfs. nachgewiesen werden, dass die Kamera in vollem Umfang betrieblich genutzt wird. Diesen Nachweis wird man jedoch praktisch nicht führen können.

viel Erfolg!
Lambertobruno

KEINE KONKRETEN REALEN FRAGEN.
KEINE STEUERLICHE BERATUNG.

Stelle Deine Frage „abstrakt“ … .Stellen wir uns vor, ein Angestellter will sich … Was haltet Ihr für sinnvoll,… soll er…

hallo

Du kannst steuerlich nur absetzen,was berufliche Anschaffungen betrifft.Ich weiß ja nicht was du beruflich machst,aber wenn du dir eine Kamera kaufst,und das hat nichts mit dem Beruf zu tun,kannst du sie nicht absetzen.
Ich würde dir raten,erst das Gewerbe anzumelden,dir dann
die Kamera zu besorgen,und sie als berufsbedingte Ausgaben
(Werbungskosten) abzusetzen,bis 410 Euro kannst du den Betrag auf einmal absetzen,ab 410 dann auf „Raten“

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

mfg

orhan

Hallo,

da Anschaffung und Gewerbeanmeldung zeitlich hier sehr eng zusammenliegen, spielt die Reihenfolge keine Rolle.
Bei Anschaffung vor Anmeldung gehen allerdings eventuell geringe Abschreibungsbeträge verloren, wenn der Finanzbeamte aufmerksam prüft.

Gruß
Lawrence

Hallo,

ich würde dem Finanzamt erst anzeigen, dass ich beabsichtige mich als Fotograf selbstständig zu machen, dann geht man evtl. Problemen im Vorfeld aus dem Weg.

Viel Erfolg
Andreas

Was spricht dagegen, das Gewerbe bereits im Sommer anzumelden? Somit wäre die Kamera voll anzusetzen. Im Herbst müsste man die bereits verstrichenen Monate von der Abschreibung abziehen und mit dem aktuellen Wert und nicht mit dem Neuwert ins Betriebsvermögen einlegen.

VG

Ich empfehle, sich erst als Fotograf anzumelden.