Kamera testen und innerhalb 2 Wo zurückgeben?

Hallo,
hier haben immer wieder mal Leute berichtet, um wirklich eine Kamera kennenzulernen, diese doch einfach probeweise zu kaufen und dann nach ein paar Tagen ausprobieren diese wieder zurückzugeben. Welcher Händler macht so etwas mit? Vor Ort hab ich niemanden gefunden und bei einer Anfrage bei einem (m.E. guten) Internethändler sagte man mir, daß, wenn ich schon mit der Kamera photographiert habe, mir dann 15% vom Warenwert bei der Erstattung abgezogen werden. Habe ich da dennoch irgendein Recht innerhalb der 2Wochen-Frist ohne finanziellen Verlust? (Kamera und Verpackung ist in 1A-Zustand)

Ich frag hier, weil immer wieder von solchen „Testkäufen“ erzählt wurde.

Gruß,
Christiane

Hallo,
hier haben immer wieder mal Leute berichtet, um wirklich eine
Kamera kennenzulernen, diese doch einfach probeweise zu kaufen
und dann nach ein paar Tagen ausprobieren diese wieder
zurückzugeben. Welcher Händler macht so etwas mit? Vor Ort hab
ich niemanden gefunden

Weil’s in der Tat so ist, dass dieses Gesetz nur für den Versandhandel gilt. Nennt sich Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen.

guten) Internethändler sagte man mir, daß, wenn ich schon mit
der Kamera photographiert habe, mir dann 15% vom Warenwert bei
der Erstattung abgezogen werden.

Ob das rechtens ist, weiß ich nicht.

Hallo,
hier haben immer wieder mal Leute berichtet, um wirklich eine
Kamera kennenzulernen, diese doch einfach probeweise zu kaufen
und dann nach ein paar Tagen ausprobieren diese wieder
zurückzugeben. Welcher Händler macht so etwas mit?

Hi,

Wenn du im Versandhandel bestellst (also: Internet, Katalogbestellung etc.), hast du ein Rückgaberecht, das zwei Wochen lang gilt.

Folgendes sagen die „Rechtstipps“ dazu:

/snip/
_Widerruf- und Rückgabemöglichkeiten erleichtert und verlängert

Sie können eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Für die Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung, nicht der Eingang entscheidend. Die Frist beginnt erst mit der Belehrung über das Widerrufsrecht. Sie verlängert sich auf vier Monate, wenn der Verkäufer Ihnen wichtige Informationen (z.B. Firmensitz, AGB) verschweigt. Haben Sie Waren im Wert von bis Euro 40,-/DM 80,- bestellt und möchten Sie diese zurücksenden, kann der Händler von Ihnen die Kosten für die Rücksendung verlangen, wenn er dies mit Ihnen vereinbart hat. Achten Sie auf entsprechende vertragliche Vereinbarungen im »Kleingedruckten«. Erhalten Sie eine Ware, die der bestellten nicht entspricht, können Sie diese Ware auf Kosten des Verkäufers zurücksenden.

Alternativ: Sie können jedoch die Ware auch ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung zurückschicken oder schriftlich deren Rücknahme verlangen. Wird Ihnen ein solches Rückgaberecht vom Anbieter eingeräumt, müssen Sie die Kosten der Rücksendung nicht tragen.

Ausgenommen vom Widerrufsrecht bzw. vom uneingeschränkten Rückgaberecht sind bestimmte Waren (z.B. entsiegelte Software, verderbliche Waren, Zeitschriften/Zeitungen, Spezialanfertigungen wie maßgeschneiderte Kleidung), deren Rücknahme dem Anbieter unzumutbar wäre._

/snap/

Quelle: http://www.rechtstipps.de/recht/service/archiv/index…

Grüße

Baba

Hallo,

Ich frag hier, weil immer wieder von solchen „Testkäufen“
erzählt wurde.

Quelle, Neckermann, Otto - wenn du es nicht übertreibst.

Gruss Jan

Hallo,

im Versandhandel gilt wie bereits erwähnt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Dies soll dem Käufer die Möglichkeit geben, die Ware so zu prüfen wie er es normalerweise im Laden tun würde.

Das heißt: auspacken, in die Hand nehmen, anschauen, Knöpfe drücken. Alles was darüber hinausgeht ist nicht im Sinne des Erfinders. Es dürfen also keinerlei Gebrauchsspuren auf der Ware zu sehen sein. Am besten sollten eventuelle Schutzklebefolien auf dem Display verbleiben usw.

Große Firmen werden nicht meckern, wenn Du das Teil zurückschickst, kleine werden durch Rücksendung nach 13 Tagen eventuell irritiert, vor allem wenn Du das häufiger machst.

Bedenke auch, dass sich der Anteil solcher „Testkäufe“ in den Porto- und Handlingkosten der Firmen niederschlägt. Viele Leute denken sich scheinbar „nach mir die Sintflut“ …

Gruß,

Myriam

Hallo!

Wie schon richtig erwähnt musst du bei gewisser Abnutzung die Wertminderung zahlen. Du kannst also dir keine D2X ausleihen, damit in Urlaub fahren und dann wieder zurückgeben. Test heisst nicht damit 2 Wochen wild herum fotografieren! Und bei Digitalgeräten kann man sehr gut die geschossenen Bilder über die internre Software nachkontrollieren.

Gruß
Falke

Vielen Dank für sämtliche Antworten!
Hallo nochmal,

wie ich sehe liegt es wohl im Ermessen des Händlers. Ich möchte auch keinen Sport daraus machen, sondern es würde sich hier um eine einmalige Rückgabe handeln. Nur, sollte sich der Händler daran stören, daß die Bedienungsanleitung z. B. nicht mehr jungfräulich ist, sondern sich ein Blatt eventuell etwas wellt (schließlich habe ich darin gelesen), hätte er wohl durchaus das Recht dann seine 15% einzufordern. Und um die Kamera auszuprobieren mußte ich zwangsweise die gesammte Verpackung öffnen, was dem Händler auch nicht zu gefallen schien.

Danke für die Antworten; ich denke es lohnt sich nicht das Risiko einzugehen mit den 15% Abzug. Behalte ich sie halt:wink:

Gruß,
Christiane

Hallo,

in Berlin ist es so, dass MediaMarkt, MakroMarkt, Saturn, Conrad, u.s.w. die ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück nimmt. Aufjedenfall vorher abklären.
Ich habe so auch meine Canon A85 nach ein paar Tagen wieder zurück gegeben, weil ich damit nicht zufrieden war. Habe mir dann woanders eine Kodak CX 7530 gekauft.

Gruss
Tobi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wie soll das gehen ?
du machst mit der guten von XYZ einen herrlichen Urlaub auf den bahamas. (die sonnencreme und den rum mit cola hast du ja gottseidank wie der abbekommen)
und dann soll iuch das teil vom seriösen händler wieder zum neupreis erwerben ?
Nee, danka - lass man gut sein.
bei mir kommt nur original verpackte und geschweiste ware ünbern tresen.
und von irgendwas muß der händler ja auch leben.
für seinen guten service.
t.

hier haben immer wieder mal Leute berichtet, um wirklich eine
Kamera kennenzulernen, diese doch einfach probeweise zu kaufen
und dann nach ein paar Tagen ausprobieren diese wieder
zurückzugeben. Welcher Händler macht so etwas mit? Vor Ort hab
ich niemanden gefunden und bei einer Anfrage bei einem (m.E.
guten) Internethändler sagte man mir, daß, wenn ich schon mit
der Kamera photographiert habe, mir dann 15% vom Warenwert bei
der Erstattung abgezogen werden. Habe ich da dennoch irgendein
Recht innerhalb der 2Wochen-Frist ohne finanziellen Verlust?
(Kamera und Verpackung ist in 1A-Zustand)

Ich frag hier, weil immer wieder von solchen „Testkäufen“
erzählt wurde.

Gruß,
Christiane