Angenommen ein Arbeitgeber sieht vor, ein Kamerasystem in einem Empfangsbereich/Eingangsbereich, in dem auch mehrere Arbeitnehmer beschäftigt sind sowie ein weiteres Büro, das als Anlaufstelle für mehrere Arbeitnehmer dient, weil dort die Arbeitsverteilung erfolgt, zu installieren.
Die Kamera würde über Bild- und Tonwiedergabe verfügen, mit Aufnahmefunktion.
Der Arbeitgeber würde den Arbeitnehmern darüber nicht offiziell in Kenntnis setzen. Die Information würde lediglich durch Zuruf der Chefsekretärin zu 1 - 2 Mitarbeitern überlaufen und gerüchteweise durch das Unternehmen weitergehen - oder eben auch nicht.
Wie steht es da um das Recht des Arbeitnehmers, wenn kein Betriebsrat vorhanden wäre?
Können Arbeitnehmer z. B. das mit dem Mikrofon auch anonym anzeigen? Oder wird man dagegen als Arbeitnehmer nur „öffentlich“ vorgehen können?
Was sagt denn der Betriebsrat?
Wenn keiner existiert, sollte man einen gründen!
Da machen wahrscheinlich nicht genug Arbeitnehmer mit…aus Angst & Co.