Kameraatrappe im öffentlichen Raum

Hallo,

es ist ja nicht erlaubt, ohne besonderen Grund eine Überwachungskamera auf den öffentlichen Raum (z.B. Straße, Gehweg, Parkplatz etc.) auszurichten, wie es ja manchmal passiert, wenn Hauseigentümer ihr Grundstück überwachen wollen. Der Grund dafür ist, dass sich Menschen beobachtet oder überwacht fühlen können oder sogar den entsprechenden Raum meiden, weil sie nicht von einer Kamera erfasst werden möchten.
Müsste es demnach nicht auch verboten sein, eine Kameraatrappe (auch) auf öffentlichen Raum auszurichten? Bürger könnten sich gleichermaßen überwacht oder beobachtet fühlen oder könnten den Raum ebenfalls meiden.
Wie seht ihr das?
Jooge

Hallo,

willst Du Meinungen sammeln oder Dich über die Rechtslage informieren? Falls letzteres:
http://kanzlei-lachenmann.de/auch-kamera-attrappen-statt-videoueberwachung-sind-unzulaessig-urteil-des-bgh/

Zu finden mit:

Gruß
C.

Danke!

MIr ist jeder Kamera recht, die verhindern könnte das ich überfallen werde oder in meine Wohnung eingebrochen wird.

MfG

Die Kamera springt dann nämlich von der Wand und hält die Täter auf :joy:

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Willkommen bei gutefrage.net 2.0. Anders formuliert: was hat denn diese „Antwort“ mit der Frage zu tun.

Also keine.

Sebastian