Liebe Experten,
was versteht man unter kameralem Haushalt z. B. einer Stadt oder Gemeinde?
Grüße
Uwe C. Christiansen
Hallo !
Ich kann Dir sagen, was Kameralwissenschaft ist :
Kameralwissenschaft (Cameralia) war ursprünglich der Begriff für die Verwaltung der fürstlichen Kammer.
Dann überhaupt der für Verwaltungsbeamte nötigen Kenntnisse.
Der kamerale Haushalt einer Gemeinde ist danach wohl der Verwaltungshaushalt. Also der Haushalt, der nur die Verwaltung betrifft.
Gruß max
Hallo Uwe,
Kameralistik ist das „Gegenteil“ der doppelten Buchführung (kaufmännische Buchhaltung).
Ausgehend von einem im Etat festgesetzten Budget werden davon alles Ausgaben abgezogen.
Bei dieser Art von Wirtschaftsführung kommt es dazu, dass, wenn eine Budget nicht aufgebraucht wird, dieses im nächsten Zeitraum gekürzt wird. Zeitraumübergreifende Investitionen sind lt. Haushaltsrecht nicht zulässig. Deshalb auch die Schwerfälligkeit und wirtschaftlich mangelhalfte Flexibilität der öffentlichen Haushalte.
Allerdings wird derzeit daran gearbeitet. Zum Beispiel werden die Budgetgrenzen erweitert.
Viele Grüße
Utemaus
Hallo Max,
Kameralwissenschaft (Cameralia) war ursprünglich der Begriff
für die Verwaltung der fürstlichen Kammer.
Dann überhaupt der für Verwaltungsbeamte nötigen Kenntnisse.
den Satz habe ich nicht ganz verstanden 
Der kamerale Haushalt einer Gemeinde ist danach wohl der
Verwaltungshaushalt. Also der Haushalt, der nur die Verwaltung
betrifft.
FEHLER: Die Kameralistik betrifft auch den Vermögenshaushalt.
Die Kameralistik ist eine besondere Form der Buchhaltung. Es werden für alle Einnahmen und Ausgaben Haushaltsstellen gebildet, denen im Haushaltsplan Geld zugeordnet wird (Haushaltssoll). Bei jeder Buchung auf eine solche wird nun verglichen, inwieweit das Haushaltssoll (Das, was im Haushaltsplan steht) mit dem Anordnungssoll (Geld, das zur Auszahlung bzw. Einnahme angeordnet ist) und dieses mit dem Ist übereinstimmt.
Ein Vergleich von Einnahme und Ausgabe findet bis auf Ausnahmen nicht statt, so dass es durchaus vorkommen kann, das eine geplante Einnahme nicht kommt, die damit korrospondierende Ausgabe dennoch geleistet wird, wenn dem nicht mit einem entsprechenden Haushaltsvermerk vorgebeugt wird.
Der Rest bzw. eine genaue Aufführung würde hier den Rahmen sprengen - schließlich umfasst das Haushaltsrecht einen Großteil der Ausbildung.
Gruß
HaWeThie
Gruß max
hallo Uwe und Utemaus–
und ganz wichtig, Einnahmen können nicht gegen Ausgaben aufgerechnet werden. Das heißt alle Einnahmen werden getrennt erfaßt, alle Ausgaben werden erfaßt.
Beispiel: Kosten für Fotokopien,
Einnahmen veranschlagt 500 €, Ausgaben 1000 €,
nun erfolgt eine besondere Veranstaltung, es müssen ungleich mehr Kopien gefertigt also mehr Ausgaben getätigt werden, so dass die 1000 € nicht ausreiche. Andererseits sind durch Fremdkopien mehr als die 500 € eingegangen, evtl. 700 € — das Geld dient dann nicht zur Deckung eines Mehrbedarfs bei den veranschlagten 1000 €.
und - wie Utemaus richtig sagt, werden nur 700 € ausgegeben, verfallen sie am Ende des Jahres und werden dem allgemeinen Haushaltsvolumen zugeschlagen.
CU kikut
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