Hallo,
ist es eigentlich legal, wenn eine Sparkasse (oder auch eine andere Bank) die Überwachungskameras an Ihren Geldautomaten so einrichtet, dass das Bedienfeld (also die Pineingabe) aufgenommen wird?
Ich habe einen Mitarbeiter des Institutes gefragt, der mir mitteilte, dass er eigentlich keine Ahnung habe, aber die Revisionsabteilung das gemacht habe und die würden schon wissen was sie machen.
Mal davon abgesehen das ich das ganz persönlich unmöglich (und vollkommen Sinnlos) finde, die Kamera über dem Kopf des Kunden anzubringen, so das beim Bedienen dessen Haupt von oben und falls er sich nicht massiv nach vorne beugt auch noch das Tastenfeld zu sehen ist, gibt es da irgendwelche Vorschriften dazu?
Viele Grüße aus Worms
151KG