Hi.
Ich habe mal gehört, dass es nicht zulässig sei, eine Überwachungskamera zu installieren die (auch) öffentliches Gelände aufnimmt.
Frage 1:
Es wurden schon mehrmals in “Aktenzeichen XY” genau solche Aufnahmen gezeigt, die flüchtende Täter zeigen. Es waren nicht die Kameras an den überfallenen Geschäften, sondern Kameras in der Nähe, an Privathäusern.
Wie kann es also sein, dass es diese Kameras gibt bzw. deren Aufnahmen noch offiziell von der Polizei genutzt und veröffentlicht werden?
Frage 2:
Wie steht es eigentlich mit Kameras, die fest in einem Klingelboard integriert sind. Wenn ich z.B. durch Zehlendorf laufe, sehe ich ständig solche Kameras, die an der Gartentüre (an der Außenmauer) installiert sind, somit nahezu 100% nur öffentliches Gelände zeigen.
Wären diese alle illegal?
Oder wären die nur illegal, wenn eine permanente Aufzeichnung stattfinden würde? Eine solche Türkamera wird ja nur für wenige Sekunden aktiv geschaltet, wenn nach einem Klingeln der Bewohner eine Taste drückt und dadurch das Live-Bild sieht. Aufgezeichnet wird hierbei (meines Wissens nach) nicht.
Wenn das erlaubt wäre (… ist es das?), dann müssten ja auch mobile Kameras erlaubt sein, die ebenfalls nur für kurze Zeit ein Live-Bild ohne Aufzeichnung zeigen (z.B. diese Blinker-Kameras).
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
Danke M.