Kameraset in einem Forum teurer verkauft als im Laden gekauft, Käufer regt sich auf

Hallo,
einmal angenommen, man geht so durch die Stadt und sieht in einem Fotogeschäft ein Set, bestehend aus Kamera und Objektiv zu einem unglaublich günstigen Preis, sagen wir mal 200€ günstiger als der zur Zeit günstigste Onlinepreis. Man würde sich denken, da man schon lange in einem Foto Diskussionsforum unterwegs ist, „Ok, lass doch mal die Forenkollegen daran teilhaben“, und bietet dieses Set in dem Suche/Biete Teil des Forums an. Man schreibt „Nagelneues unbenutztes Kameraset“ usw und schreibt auch dazu, dass ein Original Kaufbeleg mitgeliefert wird. Und man würde dieses Set, für sagen wir mal 100€ unter Onlinepreis anbieten. Klassische Win/Win Situation eigentlich. Der Verkäufer hätte 100€ verdient (noch nicht mal, da er ja die Kamera auch verschicken muss, zum Laden fahren usw), der Käufer hätte 100€ gespart. Also sollte man meinen, alles gut.
Nun sieht der Käufer natürlich anhand des Kaufbeleges, zu welchem Preis man das Set gekauft hat und regt sich plötzlich auf. Er hätte ja nicht gewusst, dass man diese Kamera so günstig einkaufen kann usw. Und er würde verlangen, dass er mehr an der Ersparnis beteiligt würde, ansonsten er die Kamera zurückgeben möchte.
Was meint ihr, wie wäre da die rechtslage?

MfG

Hi,

die Rechtslage ist, dass der Verkäufer dem Käufer ein Angebot gemacht hat welches der Käufer angenommen hat. Somit muss der Verkäufer liefern und der Käufer den Betrag zahlen. Da hier kein Wucher im Spiel ist kann der Käufer zetern wie er will, zahlen muss er.

Regt er sich auch jedesmal so auf wenn er im Restaurant eine Cola für 2,50 EUR trinkt die im Einkauf aber nur 30 Cent kostet?

Gruss
K

Kasi hat komplett recht. Ein ganz normaler Vertrag ist zu Stande gekommen und jeder hat seine Pflichten zu erfüllen. Verkäufer muss Gerät liefern, Käufer muss zahlen! Fertig!

Aso: Auf Rückgabe hat Käufer auch keinen Anspruch, denn der Vertrag ist hier zwischen Verbrauchern und nicht zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer (davon gehe ich aufgrund der Beschreibung jedenfalls aus) geschlossen wurde, fallen die Rechte des Fernabsatzvertrages für den Käufer ebenfalls flach.

Gruß D-T