Hallo,
muss man auf Kameraüberwachung hinweisen, wenn man ausschließlich sein eigenes Grundstück filmt, dieses Material aber im Zweifelsfall auch als Beweismaterial benutzen will? Und wenn ja, wo genau sollte dieser Hinweis angebracht sein?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten,
Liz
Nur, wenn auf dem Grundstück „Kundenverkehr“ stattfindet. Wenn man in dem Bereich mit keinem erwünschten Besucher zu rechnen braucht, darf man filmen, so lange man lustig ist. Erst wenn man den erwünschten Besucher dort hinlässt, muss man es ihm sagen.
Und die anderen (unerwünschten) Besucher brauchen nur zu wissen, dass sie unerwünscht sind (ggfls. Hausverbot oder allg. Verbotsschild!), um keine Rechte zu haben, wenn sie auf’s Bild kommen.
Gruß
smalbop
Was ist, wenn zwar ein allgemeines Verbotsschild dort steht, das Grundstück aber trotzdem zugänglich ist (kein Tor o. Ä.) und mit Briefträger und Bekannten/Verwandten gerechnet werden muss? Muss man das denen dann eben einfach nur sagen und gut ist?
Was ist, wenn zwar ein allgemeines Verbotsschild dort steht,
das Grundstück aber trotzdem zugänglich ist (kein Tor o. Ä.)
und mit Briefträger und Bekannten/Verwandten gerechnet werden
muss? Muss man das denen dann eben einfach nur sagen und gut
ist?
Im Grunde nicht mal das. Wenn auf dem Grundstück üblicherweise kein Publikumsverkehr stattfindet, brauche ich auf nichts hinzuweisen.
Aber es beugt trotzdem eventuellem Ärger vor, wenn man den täglich kommenden Briefträger einweiht…
Gruß
smalbop