Kameraüberwachung

Hallo zusammen.

Ist es vom rein rechtlichen erlaubt,eine Kamera-Attrappe und/oder einen Aushang im Fahrstuhl anzubringen,um Vandalismus vorzubeugen.In dem MfH wohnen viele Personen,die auf den Aufzug angewiesen sind.Der Vermieter kümmert sich kaum um diese Angelegenheit.

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Schönes We allen

Wolfgang

Hallo Wolfgang,
eine Kamera-Attrappe überträgt ja nicht einmal Bilder, womit das Persönlichkeitsrecht anderer Personen verletzt werden könnte. Von daher hätte ich da überhaupt keine Bedenken.

Allerdings halten manche Gerichte ein „Abschaffungsverlangen“ auch selbst dann schon für gerechtfertigt, wenn es sich nur um eine Attrappe handelt. Dabei geht es allerdings i.d.R. darum, dass ein Vermieter ein soches Gerät aufstellt und schon, wenn nur ein Mieter etwas dagegen hat, muss das Ding wieder weg. Möglicherweise hat gerade unsere liebe Rechtsprechung Euren Vermieter dazu bewogen hier nicht selbst etwas zu unternehmen.

Wenn aber alle Mieter einverstanden sind, dann spricht m.E. nichts dagegen, dass die Mieter gemeinsam eine solche Überwachungskamera anbringen.

http://www.ferner-alsdorf.de/2010/02/juristische-ges…
https://www.datenschutzzentrum.de/download/br_video.pdf

Ebenfalls schönes WE
Rudi

Vielen Dank für Deine Antwort.:smile: