Kameraüberwachung in Zahnarztpraxis

Hallo,
folgender fiktiver Fall:
eine Zahnarztpraxis wurde im Rahmen einer kompletten Sanierung im Eingangsbereich/Anmeldung und im Hauptgang mit jeweils einer Kamera zur Videoüberwachung ausgestattet um die ebenfalls neue Alarmanlage zu ergänzen.
Diese Kamera läuft autark und zeichnet auf einer Festplatte die Bilder auf welche alle 2 Tage automatisch wieder überschrieben werden.
Diese Kamera wurde angeschafft um bei einem Einbruch die Täter zu filmen, sie dient nicht der Personalkontrolle. Die beiden Positionen wurden gewählt da an der Anmeldung eine Bargeldkasse ist und vom Hauptgang die einzelnen Zimmer abgehen in denen sich erhebliche Werte befinden.
Ein Mitarbeiter welcher an der Anmeldung arbeitet fühlt sich jetzt -nach einem Jahr- durch die Kamera überwacht und verlangt diese abzubauen oder tagsübe,r wärend er arbeitet, abzukleben was ein schwieriges Unterfangen ist da sie in 3 Metern Höhe angebracht ist.
Eine technische Lösung des Problems (AN-AUS Schalter für die Kamera an der Anmeldung etc) wäre sehr teuer und so etwas möchte der Praxisinhaber nicht.
Wie sieht hier die rechtliche Situation aus?
Vielen Dank für jede Antwort!
PS Im Eingangsbereich hängt bereits ein Schild in dem auf die Kameraüberwachung hingewiesen wird…

Ein bissl Off Topic: GEDANKEN
Hallo Christian,

vielleicht wie in so vielen Fällen miteinander reden:

Was wäre wenn es keine (Zahnarzt-)Praxis und die „Anmeldung“ sondern ein

Kaufhaus und die Kamera die an der Decke die Regale und auch den Kassenbereich filmt oder eine
Tankstelle und die Kamera, die den Kassenbereich filmt …

dort ist der Gebrauch von Kameras üblich wie in so vielen anderen Bereichen auch. Also können wir davon ausgehen, dass es grundsätzlich erlaubt ist.

LG MrMOON

Was mich wundert - al abgesehen vom „abkleben“ (das hat mich zum Schmunzeln gebracht) - wir haben Kameras, die die Außenbereiche absichern. Da ist es kein großer aufwand bspw. „Zeitfenster“, zu denen die Kamera aktiv sein soll, zu definieren. Unsere Kameras schalten sich bei Dienstschluss ein und morgens wieder aus.

Hallo,

das ist doch kein Problem,da die Anlage Digital arbeitet,läßt sich in
der Überwachungssoftware ein Bildbereich davon ausnehmen für bestimmte Zeiten.Aufgezeichnet wird alles andere ,nur eben nicht der Bereich.
Dafür braucht man auch keinen „Teuren“ Ausschalter installieren,das kann die Software schon…da sollte man schon lieber einmal über die
„Qualität“ des Errichters nachdenken…:smile:

http://www.sz-jobs.de/pdf/%C3%9Cberwachung_von_Mitar… (ab Seite 7)
http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Pers… (die Postverteilzentrumentscheidung des BAG)
http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2008/sc…
http://books.google.de/books?id=tZ1n_viRQOAC&pg=PA16… (Buchauszug)
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1303112… (LAG-Urteil)