Kameraüberwachung - was beachten?

Hi zusammen,

nehmen wir an Mister X wären wiederholt Dinge vom Grundstück (zB aus der Garage) gestohlen worden.

Nun möchte X eine Überwachungsanlage installieren, ggf. sollen die Aufnahmen der Kamera aufgezeichnet werden, da die Diebstähle über Nacht passieren und X nicht die ganze Nacht an einem Live-Monitor sitzen will.

Überwacht werden soll mit der Kamera der Eingang zum Grundstück und die Garagen, technisch ist es dabei kaum zu verhindern, dass auch der vorbeiführende Fußgängerweg (keine Straße, es führt nur dieser Fußweg an X’s Grundstück vorbei) teilweise mit gefilmt wird.

Ist das zulässig oder kann das zu Problemen führen? Müsste man ein Schild irgendwo anbringen, dass das Grundstück überwacht wird? Schließlich ließe es sich ja kaum vermeiden, dass auch der Postbote oder andere Leute gefilmt werden.

Was wäre sonst noch dringend zu beachten?

Ich würde mich wie immer über aufklärende Antworten freuen.

Liebe Grüße
Sue

Hi,

also, ich kenne die Rechtslage da nicht genau. Man sollte aber unbedingt folgendes beachten: Vor kurzem ist hierzu ein BGH Urteil ergangen. Dem lag folgender Fall zugrunde.

In einer Gemeinschaftswaschküche eines Mehrfamilienhauses wurden Waschmaschienen beschädigt. Ein Mieter hat eine Überwachungskamera installiert, die 24 h lief und alles aufzeichnete. Dort wurde dann auch eine weitere Sachbeschäidgung gefilmt. Die darauf gestütze Klage wurde abgewiesen, weil die Aufnahmen als Beweismittel nicht zugelassen werden. Die Abwägung des Eigentumschutzes gegen das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten ergaben, dass letzteres höher wiegt. Die Hauptargumente waren, dass aufgezeichnet wurde ohne einen Hinweis hierauf, insb. aber auch, dass die Kamera versteckt war. Man war der Ansicht, dass eine sichtbare Kamera weitere Beschädigungen auch verhindert hätte.
Das nur als Hinweis.
Gruß,
Dea

(PS: war in der vorletzten NJW für die, die es nachlesen wollen)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

traurig genug…owt
owt

Hallo,

okay, danke schon mal für die Info (* dafür :smile:.

Jetzt geht es ja dort um ein „Gelände“, auf das mehrere Leute Zutritt haben, wäre nun natürlich interessant zu wissen ob der Beschuldigte dort jemand war, der ebenfalls dazu gehörte oder jemand absolut fremdes.

Und wie sieht es jedoch mit dem eigenen Grundstück aus? Auf das eben niemand zu gehen hat außer er wohnt dort oder hat dort etwas (legales, zB Post bringen, Abflussrohr reparieren etc.) zu tun? Man hängt doch auch nicht für Famiienmitglieder überall „Vorsicht, du wirst gefilmt“-Schilder auf, wenn Opa zu Weihnachten die Kamera rausholt…

Die Abwägung des Eigentumschutzes gegen das
Persönlichkeitsrecht des Gefilmten ergaben, dass letzteres
höher wiegt.

Gut zu wissen, dann überlegt man dann doch ob man statt ner Kamera lieber ne Selbstschussanlage installiert.

Die Hauptargumente waren, dass aufgezeichnet
wurde ohne einen Hinweis hierauf, insb. aber auch, dass die
Kamera versteckt war.

Naja, offen sollte die Kamera auch nicht installiert werden, allein aus ästhetischen Gründen aber auch aus Angst vor Vandalismus. Wenn jemand schon nicht davor zurückschreckt in einer friedlichen kleinen Wohngegend Garagen aufzubrechen wird er sicherlich auch nicht davor halt machen eine Kamera zu zerstören. Direkt versteckt (also im Sinne einer Spion-Kamera) sollte sie allerdings auch nicht installiert werden, vielleicht so, dass man sie - wenn man genau hinsieht - schon sehen kann aber eben bei einem flüchtigen Blick im Dunkeln nicht.

Wie wäre es denn mit einem Schild innerhalb des Grundstücks bzw. in der Garage, so in etwa „Sehr geehrter Dieb, Sie werden gefilmt, bitte lächeln Sie doch mal in die Kamera“?

Man war der Ansicht, dass eine sichtbare
Kamera weitere Beschädigungen auch verhindert hätte.

Nun, vielleicht geht es aber hier eher weniger darum, dass noch mehr gestohlen wird (inzwischen ist eigentlich nichts mehr von Wert da, so dass der arme Dieb in seiner Not schon einen Getränkekasten klauen musste) sondern darum herauszukriegen wer überhaupt so dreist ist fremde Grundstücke zu betreten um nach Sachen zu suchen, die er mal eben so mitnehmen kann…

Liebe Grüße
Sue