Kamerauflösung beim Handy falsch

Hallo!

In einem Laden wurde ein Nokia 2220 slider erworben, welches über eine VGA-Kamera verfügt, deren niedrige Bildqualität (eben nur 640x480 Pixel) für den Käufer kein Problem darstellt. Nun ist aber das Problem, dass die Kamera Bilder in einer Auflösung von 480x640 Pixeln erstellt und sich diese Bilder erst am Rechner mittels Grafikpogramm um 90° drehen lassen, das Handy kann das nicht. Kann das Telefon aufgrund „Nichterfüllbarkeit von Produkteigenschaften“ (wie auch immer man das nennt) zurückgegeben werden? Es wurde schliesslich mit 640x480 Pixel beworben, nicht mit 480x640. Mit der Auflösung 480x640 wäre es definitiv nicht gekauft worden.

Da es sich um ein Ladengeschäft handelte, wo das Telefon erworben wurde, kommt das 14tägige Rückgaberecht, wie bei online-Verkäufen üblich, (leider) nicht zum Tragen.

Gruss

Mutschy

In einem Laden wurde ein Nokia 2220 slider erworben, welches
über eine VGA-Kamera verfügt, deren niedrige Bildqualität
(eben nur 640x480 Pixel) für den Käufer kein Problem
darstellt. Nun ist aber das Problem, dass die Kamera Bilder in
einer Auflösung von 480x640 Pixeln erstellt und sich diese
Bilder erst am Rechner mittels Grafikpogramm um 90° drehen
lassen, das Handy kann das nicht.

Wenn ich das richtig verstehe, hat die Kamera genau die Auflösung, die sie haben sollte. Sie speichert die Aufnahmen allerdings physikalisch nicht mit den 640, sondern den 480 Punkten in der Horizontalen ab - also quasi Hochformat statt Querformat.

Kann das Telefon aufgrund
„Nichterfüllbarkeit von Produkteigenschaften“ (wie auch immer
man das nennt) zurückgegeben werden? Es wurde schliesslich
mit 640x480 Pixel beworben, nicht mit 480x640.

Das hängt u.a. davon ab, ob die beschriebene Funktionsweise ein Mangel ist. Da es eine ausdrückliche Vereinbarung über die Orientierung der Fotodateien kaum geben dürfte, wird es dabei darauf ankommen, ob der Kunde aufgrund der Werbung erwarten durfte, dass die Kamera im Querformat speichert. Dazu müßte man der Aussage, die Kamera habe eine Auflösung von 640*480, zugleich die Aussage entnehmen können, die Kamera speichere im Querformat. Ich hätte da gewisse Zweifel, dass sich das vertreten läßt - dies unter anderem deshalb, weil das Handy ein hochformatiges Display hat, das nach der Bauweise des Geräts wohl auch in der Regel hochformatig gehalten werden dürfte; da ist es nur konsequent, wenn der Hersteller Fotos so abspeichern läßt, dass sie auch bildschirmfüllend auf dem Gerät gezeigt werden können (also im Hochformat).

Mit der
Auflösung 480x640 wäre es definitiv nicht gekauft worden.

Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Sofern die Kamera nicht über eine automatische Lageerkennung verfügt (was ich bei einer VGA-Kamera in einem preiswerten Handy kaum erwarten würde), wird die Kamera Fotos immer mit derselben Orientierung speichern. Speichert sie im Querformat, müssen anschließend die hochformatig aufgenommenen Bilder von Hand gedreht werden. Speichert sie hochformatig, müssen eben entsprechend die querformatigen Bilder gedreht werden. Mit anderen Worten: drehen muß man immer. Wieso die Orientierung der Bilder gleichwohl die Kaufentscheidung bestimmten soll, erschließt sich mir nicht.

Unter dem Strich glaube ich daher, dass man gute Chancen hat, sich lächerlich zu machen, wenn man die Kamera mit dieser Begründung zurück geben will.

Man könnte das Handy beim Knipsen quer halten …