Eine Kamera wurde an eine 14 Jährige für 65 Euro verkauft. Das Mädchen hat dies davor mit ihrer Mutter abgeklärt und sie stimmte zu. Nun möchte das Mädchen die Kamera zurück geben und das Geld zurück mit der Begründung, dass nicht alles mitgeliefert wurde. Es wurde aber das mitgeliefert, was beim Angebot stand. Nun möchte der Vater rechtliche Schritte einleiten mit der Begründung sie ist beschränkt Geschäftsfähig. Aber erstens hat die Mutter eingewilligt und zweitens tritt hier doch der Taschengeldparagraph in Kraft, oder?
LG, Cara
Hi
Ich bin kein Rechtswissender , lese hier nur gelegentlich mit.
Ich stolpere nur eben über 14 jährige , 65 Euro und Taschengeldparagraph .
Wo ist die Grenze … wo ist hinterlegt wieviel Taschengeld eine 14 jährige bekommt , oder bekommen soll ?
Ich kann mir schon noch durchaus vorstellen , das es Jugendliche in dem Alter gibt die bis zu 100 Euro/Monat bekommen.
Ich DENKE an dem Betrag oder dem Begriff Taschengeldgrenze kann man hier keine Rechtsprechung gewinnen
gruss
Toni
Angebot stand. Nun möchte der Vater rechtliche Schritte
einleiten mit der Begründung sie ist beschränkt
Geschäftsfähig. Aber erstens hat die Mutter eingewilligt und
zweitens tritt hier doch der Taschengeldparagraph in Kraft,
oder?
Hallo,
Der Taschengeldparagraph würde nur greifen, wenn die Eltern nicht zugestimmt haben.
Normalerweise sind solche Geschäfte schwebend Unwirksam bis zur Äußerung der Eltern. Im vorliegenden Fall war das geschäft genehmigt und ist somit voll rechtsgültig.
hth
Da die Eltern das Geschäft genehmigt haben, ist der Taschengeldparagraph außen vor, und es kam ein ganz normaler Kaufvertrag, wie unter Erwachsenen, zustande.
HI
über die Höhe stolpere ich nicht - es soll duchaus 14-jährige geben, die ihr Taschengeld für solche Anschaffungen sparen - und da würde es durchaus unter den Taschengeld§ fallen (wenn hier nicht die Eltern zugestimmt hätten).
Gruß#
HaWeThie
Servus,
ich lese im UP „das Mädchen hat das zuvor mit seiner Mutter abgeklärt“. Der Verkäufer hat sich also allein auf die Aussage des minderjährigen Kindes verlassen?
Liegt es nur an mir, dass ich hier ein Problem sehe, wie der Käufer die Zustimmung der Mutter beweisen will?
Offensichtlich scheint ja niemand mehr was von der Zustimmung der Mutter wissen zu wollen, oder wie erklärt sich das Verhalten des Vaters?
Vielleicht hat das Mädchen alles auch nur erfunden, was dann?
IMHO ist der Vertrag so lange schwebend unwirksam, bis der Verkäufer eine direkte Zustimmung der Mutter oder des Vaters hat.
Gruß,
Sax
IMHO ist der Vertrag so lange schwebend unwirksam, bis der
Verkäufer eine direkte Zustimmung der Mutter oder des Vaters
hat.
IMHO verwechselst du grade rechtslage mit beweisbarkeit.