Hi
Ich möchte eine Kameraausrüstung verleihen. Ca 4 Wochen, Urlaub.
Wie kann ich sichergehen, dass Schäden oder Verlust ersetzt werden?
Spezielle Versicherungen? Greift die Haftpflicht des Leihenden? Vermutlich nicht…?
Muss ich ein Gutachten über Wert und Zustand haben?
Gruß, Helge
Hallo Helge,
bei einfachem Verlust haftet keine Versicherung. Sonst wäre es ja zu einfach, Betrug zu begehen: Was einem nicht mehr gefällt, wirft man in den Müll, erklärt dann, es verloren zu haben, und kann sich was Neues kaufen.
Was deine anderen Fragen angeht: hast DU keine Haftpflichversicherung? Guck einfach da nach, die Grundbedingungen sind bei allen Versicherungsgesellschaften gleich.
Liebe Grüße
Peggy
Hallo Helge,
einige Versicherungen bieten an, die Beschädigung von geliehenen Gegenständen bis zu einer bestimmten Grenze zu übernehmen. Dieser Baustein muß aber zusätzlich mit abgesichert und bezahlt werden, da in der privaten Haftpflicht die geliehen Sachen nicht versichert sind. Absichern muß dieses immer derjenige, der sich etwas leiht!! Also soll derjenige bei seiner Versicherung nachfragen, der sich die Gegenstände von die leiht. Bitte beachtet aber immer, das die Haftpflicht nur den Zeitwert ersetzt!!!
Bei einem Versicherungsfall müssen vorhanden sein:
-Rechnung (dein Nachweis, das sich der Gegenstand auch in deinem Besitz befunden hat)
-Beschreibung der Sache (Bedienungsheft, etc.)
-Kostenvoranschlag/Gutachten, welches immer vorab mit der Versicherung abzulären ist (Kostenübernahme)
Gruß
Martin
Hi
Danke erstmal.
Das die Haftplicht sowas Standardmässig nicht abdeckt, hab ich mir schon gedacht.Absichern muß
dieses immer derjenige, der sich etwas leiht!! Also soll
derjenige bei seiner Versicherung nachfragen, der sich die
Gegenstände von die leiht. Bitte beachtet aber immer, das die
Haftpflicht nur den Zeitwert ersetzt!!!
Die zeit wird knapp, der Geplante Termin ist wohl Mo in zwei Wochen 
bisserl spät sich um sowas zu bemühen oder geht sowas unbürokratisch und prompt?
Bei einem Versicherungsfall müssen vorhanden sein:
-Rechnung (dein Nachweis, das sich der Gegenstand auch in
deinem Besitz befunden hat)
Gibt es nicht. Ich besitze etwa 30 Kameras, die ich im Laufe der letzen 20 Jahre erworben habe, von privat, vom händler, ich weiss von manchen noch woher sie stammen, belege: NEIN.
-Beschreibung der Sache (Bedienungsheft, etc.)
Der Zustand, aussehen, Funktion ist dokumentiert, inkl. seriennummern etc. Bedienungsanleitungen sammle ich, was soll die belegen?
-Kostenvoranschlag/Gutachten, welches immer vorab mit der
Versicherung abzulären ist (Kostenübernahme)
Das kann ich erstellen lassen 8wenn das in 1-2 Wocjhen klappt, bis dann muss aber abgesichert sein…), gibt es da Formalitäten? Es sind neuwertige, gebrauchte teile, teilweise aber auch new-old-stock teile. (Body 1a gebraucht, winder Neu, 3 Objektive wie neu)
Mein Problem ist eigentlich eher, das jemand der es nicht gewöhnt ist so etwas mit sich zu führen und dem noch nix geklaut worden ist uU unachtsam ist. Ich hab unterwegs so automatismen wie immer den Fuss in den Riemen der abgestellten Tasche zu stellen o.ä… aber eine ungeübte… ? Und dann noch nach Armenien? Keine Ahnung wie geschickt die sind
In Mailand war mein Auto 6 Minuten nach dem Einparken ausgeräumt.
Gruss, Helge
Gruß
Martin
Hi
Gute Idee im Prinzip - aber dass die Haftpflicht bei geliehenen Sachen nicht zahlt, weiss ich sowieso.
Ich will überhaupt nichts NEUES kaufen da NEU sowieso nur noch Schrott verkauft wird. Das erhöht das Problem denn es wären ALTE Kameras die ersetzt werden müssten.
Ich denke da eher an eine spezielle, kurzfristig wirksame und zeitlich limitierte Kamera-Reiseversicherung.
Ich will die kamera am liebsten genau so wieder zurückbekommen, wie sie ist. Dieses würde ich gerne absichern bzw erwarte vom Leiher, dass sie es tut. Eine NEUE würde mich nicht beglücken, Peggy 
Helge
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die zeit wird knapp, der Geplante Termin ist wohl Mo in zwei
Wochen
bisserl spät sich um sowas zu bemühen oder geht sowas
unbürokratisch und prompt?
Das geht unbürokratisch. Bedenke aber, das nur die Beschädigung bezahlt wird, nicht der einfache Diebstahl. Wird ein Hotelzimmer aufgebrochen, zahlt die Hausrat (Weltweite Deckung für einen begrenzten Zeitraum!) Aufbruch eines Autos in der Tiefgarage (o.ä.) ist eingeschlossen.
habe, von privat, vom händler, ich weiss von manchen :noch woher sie stammen, :belege: NEIN.
Macht nix, dann haste bestimmt eine Foto von deinen Sachen/Inventarliste?!?
seriennummern etc. Bedienungsanleitungen sammle :ich, was soll die belegen?
Die Art und weise deines persönlichen Besitzes.
Bei Gutachten/Kostenvoranschlag meinte ich das nach einem Versicherungsfall. Dann mußt du der Versicherung deinen Verlust/Schaden nachweisen.
Mein Problem ist eigentlich eher, das jemand der es nicht
gewöhnt ist so etwas mit sich zu führen und dem noch nix
geklaut worden ist uU unachtsam ist. Ich hab unterwegs so
automatismen wie immer den Fuss in den Riemen der abgestellten
Tasche zu stellen o.ä… aber eine ungeübte… ? Und dann
noch nach Armenien? Keine Ahnung wie geschickt die sindIn
Mailand war mein Auto 6 Minuten nach dem Einparken ausgeräumt.
Tja, Übung macht den Meister. Hahaha
Ne, jetzt mal im Ernst, wenn einer sich von dir einige Sachen ausleiht und die dann gestohlen werden, mußt du (mit oder ohne Versicherung) ihn persönlich in Haftung nehmen. Ob der das dann über eine Versicherung abgesichert hat ist sein Problem.
Ich würde dabei auf eine Übergabeprotokol achten. Welche Dinge wurde an denjenigen übergeben und in welchem Zustand waren diese. Alles andere wäre nicht sinnvoll.
Gruß
Martin
Hi
ich höre gerade das eine Reisegepäckversicherung Diebstahl und die Kamera mit einschliessen würde. Aber was ist bei Beschädigung durch den Leiher? Sturz, Unfall?
Ich habe schlechte Erfahrungen mit Versicherungen gemacht und war, nach dem ich mal meine fast Komplette Ausrüstung bei nem Auto-Bruch verloren habe und KEINE der Versicherungen irgendwie mehr als einen Witz Geld zahlen wollte (das war noch nichtmal ne Entschädigung für die 2 Stunden Carabinieri wegen der Anzeige). Wenn ich verreise und drei Kameras mit habe bin ich automatisch auf Aufmerksamkeit trainiert, nur ob ein Leiherin sich schnell dahin bringt, immer ein Auge drauf zu haben…
Mein Ziel: entweder die Ausrüstung heil zurückbekommen, oder sicher sein sie bei Verlust, Zerstörung, Beschädigung ersetzt zu bekommen.
HH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Helge,
Eigenschäden bezahlt dir nur eine Allrisk-Versicherung. Sowas kannst du dir sogar für deine Hausrat nehmen. Kostet mehr als normal, aber selbst da gilt das mitversichert.
Gruß
Marco
PS: Gute Policen dafür gibt es bei Hiscox und Chubb.
Hi
aber diese „allrisk“ Versicherung muss der Leiher abschliessen - oder ich als Verleiher?
Wenn der Leiher keine Hausratversicherung hat…?
HH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Helge,
die Hausrat sichert deinen Hausrat ab… von daher müsstest du die abschließen. Geht aber meist erst ab einer gewissen Mindestsumme.
Gruß
Marco
Hi
Ich hab ne Hausratversicherung. Aber - wenn mein Hausrat mit fremder Person in Armenien ist…? Ich seh andauernd irgendwelche Ausschlusskriterien für ne Zahlung vor Augen… Ich traue Versicherern nicht über den Weg. Irgendwann stellt sich raus dass sie nicht zahlen weil die Leiherin bei dem Verlust ihre Tage hatte - was selbstverständlich ein Ausschluss der Zahlung bedeutet.
Ich ruf mal bei der allianz an bei der ich Hausratversichert bin.
HH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Helge,
in der Hausrat ist Leihe kein Ausschluss.
Aber Eigenschäden sind bei einer normalen Hausrat nicht mitversichert. Ebenso kein Diebstahl. Nur der Raub oder eben andere versicherte Gefahren.
Gruß
Marco
Hi
Dann bringts da wohl nicht.
Wenn Diebstahl nicht abgesichert ist… kann ja nicht erwarten dass sie sich ein Schild umhängt: „Wenn schon Klauen dann bitte als RAUB ausgeführt“ - auf Armenisch…
)
HH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]