In einem Neubau (Fertigstellung durch Bauträger, aber nicht schlüsselfertig --> Teilumfänge wie Elektrik, Fußböden geschehen in Eigenleistung) soll ein Kaminofen installiert werden. Können die Handwerkerkosten (Arbeitslohn) hierfür steuerlich als „Modernisierung / Renovierung“ abgesetzt werden? Falls nein (was zu vermuten wäre): Wie lange muss das fertige Haus gestanden haben, damit ein Kaminofen als Modernisierung gilt?
Hallo,
In einem Neubau (Fertigstellung durch Bauträger, aber nicht schlüsselfertig --> Teilumfänge wie Elektrik, Fußböden geschehen in Eigenleistung) soll ein Kaminofen installiert werden. Können die Handwerkerkosten (Arbeitslohn) hierfür steuerlich als „Modernisierung / Renovierung“ abgesetzt werden?
Es geht um die Absetzbarkeit nach § 35a EStG? Dann dürfte hier der zeitliche und funktionale Zusammenhang mit dem Neubau zu groß sein. Wenn der bau noch gar nicht nutzungsfähig ist, dann ist es ohnehin klar.
Falls nein (was zu vermuten wäre): Wie lange muss das fertige Haus gestanden haben, damit ein Kaminofen als Modernisierung gilt?
Das ist nicht das einzige Kriterium. Es muss sich ja auch um einen Haushalt handeln. Man muss also auch selbst drin wohnen. Daneben würde ich jetzt aus der Luft heraus hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs vielleicht die drei Jahre heranziehen, die bei den nachträglichen Herstellungskosten gelten.
Grüße