Kamin Inbetriebnahme und Reinigung

Hallo :slight_smile: Ich habe in meiner Gastwirtschaft einen Kamin gebaut, also neu. Der Schornsteinfeger hat dann nach Fertigstellung irgendwann die Feuerstätten das erste Mal geprüft und gereinigt. Jetzt wird mir vorgeworfen, dass der Kamin hätte abgenommen werden müssen. Hätte mich darauf der Schornsteinfeger nicht hinweisen müssen, oder hätte der die Abnahme eigentlich beim Ersten Mal mit machen müssen? Weil der Kamin war ja für ihn nicht existient. Bitte um Antwort. Danke und LG

Das ist grundsätzlich dein Problem. Du muss das anmelden und um Abnahme bitten(gebührenpflichtig) . Idealerweise spricht man es noch vor dem Einbau ob, ob man das überhaupt machen darf und was man besonders beachten muss.

Wenn aber der Schornsteinfeger den neuen Kamin bereits gesehen und gereinigt hat, dann hätte er auf die fehlende formelle Abnahme selbst aufmerksam werden müssen und sie von sich aus anmahnen (und vornehmen) müssen.
Außerdem kann hier das Problem eingetreten sein, fegender Schornsteinfeger ist ein anderer als der für die Abnahme allein zuständige (früher undenkbar, nach neuem EU-Recht kann das passieren, selten aber denkbar).

MfG
duck313

Der Schornsteinfeger: war das der zuständige Bezirksschornsteinfeger? Also von der Behörde bestellt?
Dieser hätte dir kurz nach der Prüfung einen Feuerstättenbescheid ausgehändigt oder zugeschickt, wo die weiteren Prüffristen vermerkt sind. Die Reinigungsarbeiten kann jeder andere, der die Ermächtigung dazu hat auch (bin mir nicht sicher, ob es ein Schornsteinfeger sein muss)