mal angenommen der Hausbesitzer würde wechseln und der neue Besitzer möchte die Kamine zuschütten lassen.
Dadurch würde aber die Heizung von einem der Zimmer wegfallen, denn es wäre ausschließlich mit einem erlaubten Schwedenofen beheizt.
Welche Möglichkeiten hätte man in einem sochen Fall die Zuschüttung des Kamins zu verhindern? Gibt es nicht irgendwelche Umweltinstitute oder Energiespar-Behörden die man um Unterstützung bitten könnte?
Kannst du mir noch Gründe nennen, warum der Vermieter das nicht darf? Denn ich habe anderweitig gehört, dass er das dürfte, weil die Kamine ansonsten „versotten“ würden?
Liebe Grüße
Bastett
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die Wohnung wurde mit dieser Heizmöglichkeit vermietet, deshalb müsste erstmal der Mietvetrag geändert werden, was ohne den Mieter nicht geht. Und ein ordnungsgemäß beheizter Kamin versottet nicht.
Hallo Ralf, die Wohnung wurde nicht mit dieser Heizmöglichkeit vermietet. Das Zimmer wurde aber seit über 6 Jahren mit dem Schwedenofen, der von den Mietern gekauft wurde, beheizt.
Liebe Grüße
Bastett
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soweit ich mich erinnere - korrigiere mich ggf. - hast du diese Frage schon mal gestellt, dabei aber angegeben, das eine neue Heizung gelegt werden soll, dabei dann der Schwedenofen wegfallen würde.
Damals wurde dir geantwortet, das bei der Verlegung von (Fernwärme?)Heizungen die Kamine z w i n g e n d verschlossen/verschüttet werden müssen, da sie nicht mehr betrieben werden können/dürfen.
Nimmst du jetzt aber als Beispiel an, das nach dem Verschütten des Kamins gar keine Heizung mehr vorhanden ist, wäre das natürlich keine „einfach mal so“ vom VM durchführbare Maßnahme. Er müsste dann eine Alternative anbieten, wie das Zimmer beheizt werden kann. Ob die dem Mieter dann entspricht, wäre natürlich eine andere Frage.
Hört sich so an, als ob du ne Klausur zu dem Thema schreiben willst? Hab jetzt die ganzen Antworten nicht durchgelesen. Eine Änderung an Heizung oder Heizungsart ist grundsätzlich nicht möglich, ohne das der Mieter zustimmt. Sollte der Schornsteifeger die Kamine sperren, dann ergibt sich ein Wohnmangel, der im Winter so gegen 100% Mietminderung ergeben kann. Nur wenn im Mietvertrag steht, daß der Mieter einer Änderung der Art der Beheizung zustimmt, kann man unter Umständen nachprüfen, ob man dieser Änderung zustimmen muß. Eine Änderung, wo dann eine Wohnung ohne Heizung rauskommt, ist nicht Zustimmungsfähig, weil danach keine Wohnung mehr existiert. So etwas sollte man notfalls auch im Eilverfahren zu verhindern suchen. (Titel beim Gericht besorgen, Bauarbeiter notfalls mit Hilfe der Polizei in die Flucht schlagen) …
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