Kaminfeger konnte seinen Termin nicht einhalten

Hallo Zusammen,

Mein Kaminfeger konnte Ende letzten Jahres seinen Termin zum Fegen nicht einhalten und kam deswegen Anfang dieses Jahr (11.01), die Rechnung wollte er auf 4. Quartal 2011 ausstellen. Ich habe Ihm gesagt, das Ich die Rechnung so nicht akzeptiere weil in diesem Quartal keine Leistung erbracht wurde. Er schrieb die Rechnung neu mit dem Richtigen Datum der Leistung (11.01) zusätzlich stand auf der Rechnung 4. Quartal 2011. Unter Protest habe Ich dann Überwiesen mit dem vermerk für 1.Quartal 2012 weil das Schliesslich zutrifft. Jetzt hing wieder ein Zettel dran das er am 16.4 wieder kommt, wie sollte Ich mich Ihm gegenüber verhalten, da Er dieses Quartal ja schon mal da war? Ich Wohne in Baden-Württemberg und habe eine Öl/Holz Zentralheizung und Heize nur übergangsweise mit Holz wenn mir das Öl ausgeht.

Danke schon mal im voraus.

Hallo !

Das steht in der bundeseinheitlichen Kehrordnung drin.

4 x Kehren bei ganzjährig regelmässig genutzer Holzfeuerung
3x Kehren bei regelmässig in der Heizperiode genutzter …

alle weniger genutzen Fälle nur 2 x kehren (Pelletsöfen z.B.,oder nur zeitweise angefeuerte Kaminöfen …)

Und es kommt natürlich auf das tatsächliche Kehren an,wenn 4 x pro Jahr vorgesehen,es werden aber nur 3 x gemacht,dann muss man doch auch nur 3 bezahlen.
Dann fällt eine Kehrung eben ersatzlos aus (ohne Recht auf Bezahlung). Mit der nächste turnusmässigen Kehrung beginnt der neue Ablauf.
Das die Zahl der Kehrungen gleichmässig aufs Jahr verteilt wird ist doch klar,man kann nicht an 4 Tagen hintereinander Kehren und die Jahresgebühr dafür berechnen (macht ja auch keiner!).

Aber ist es denn bei Dir so ?

Wenn 4 x Kehren OK sind,dann sind das 3 Monate Abstand,und von Januar bis April sind es 3 Monate(Turnus Monat 1/4/7/10/1…)
Wieso stösst Dir das verdächtig und falsch auf ?

Und wieso „dieses Quartal“,Januar war 1. Quartal,neu angekündigter Termin April ist 2. Quartal ?

Befürchtest Du nun 5 Rechnungen in 2012 zu bekommen statt 4 ?

MfG
duck313

was steht im FEUERSTÄTTENBESCHEID da dran muß er und du sich dran halten.

Hallo,

der BKM hat den Termin aus dem 4. Quartal im Januar nachgeholt,

wichtig für den Kunden ist eigentlich nur der Feuerstättenbescheid.

In dem steht drin, wann, was zu kehren ist.
Daran muss sich der Kunde, aber auch der Schornsteinfeger halten.

Ab 2013 muss sich der Kunde selber drum kümmern, daß rechtzeitig, so wie es im Feuerstättenbescheid steht, gekehrt wird.
Er kann mit den Arbeiten dann jeden Schornsteinfeger beauftragen, es muss nicht der Bezirksschornsteinfeger sein.
Allerdings sind ab 2013 die Schornsteinfeger nicht mehr an die Gebührenordnung gebunden, deshalb sollte man sich vorher erkundigen,was die Arbeiten und die Anfahrt kosten werden.

Grüße
miamei

Hallo,

…kam deswegen Anfang dieses Jahr
(11.01)
Jetzt hing
wieder ein Zettel dran das er am 16.4 wieder kommt, wie sollte
Ich mich Ihm gegenüber verhalten, da Er dieses Quartal ja
schon mal da war?

Ähäm, nur mal so eine Anmerkung:
Januar = 1. Quartal
April = 2. Quartal

Grüße,
Tinchen

bei mir wurde seither 2 mal pro Jahr gekehrt und 1 mal gemessen (wegen des geringen Heizens mit Holz). Und da der Kaminfeger versucht hat sein versäumnis zu vertuschen (mit den falschen Angaben auf der Rechnung) kommt es mir schon Merkwürdig vor. Das bedeutet für mich, das er dieses Jahr 3 mal zum Kehren und 1 mal zum Messen kommt.

Hi,
dafür hast du dir das Geld doch im letzten Jahr gespart oder?

Das Versäumnis liegt auf der Seite des Schornis.

Eine 3. Kehrung im laufenden Kalenderjahr(?) würde ich nicht zulassen und bezahlen.
Bzw. würde mit Hinweis auf die gerade erfolgte Kehreung einen neuen Termin nach frühestens 5-6 Monaten (nach Beginn der neuen Heizperiode) vorschlagen.

Wo kriege Ich denn so einen Feuerstättenbescheid her?

Wo kriege Ich denn so einen Feuerstättenbescheid her?

Eine kurze Recherche mit *Suchmaschine der Wahl* hilft umgehend:

http://www.feger-gallert.de/informationen/neuigkeite…

Den Bescheid bekommt man vom Bezirksschornsteinfegermeister.

Der muss diesen Bescheid nach Abnahme/ Inbetriebnahme einer Heizanlage ausstellen.

Als Neueigentümer muss man diesen Bescheid ggf. neu erwirken.