Ich habe Ärger mit dem Bezirksschornsteinfegermeister. Er behauptet, ich müsse bei ihm einen Antrag stellen, wenn ich meine Schornsteine, insbesondere die ÖL-Abgasleitung, mit Hauben versehen möchte. Er benennt dazu die ThürBO § 17 und 40 (3) sowie die DIN 18160-1. Dort findet sich aber definitiv nichts dazu. Des weiteren behauptet er, mit den Hauben würden dann Rauchgasbelästigung anderer entstehen. Bei einer Öl-Abgasleitung verstehe ich da nicht den Sinn, weil ja dort nur extrem geringe Abgase entstehen, die dazu noch jährlich vom BSM selbst und der Heizungsbaufirma kontrolliert werden (jedesmal ohne Beanstandung!). Viele meiner Nachbar und überhaupt im Dorf, haben solche Hauben auf ihren Schornsteinen und mussten die beim BSM auch nicht beantragen/genehmigen lassen bzw. stört er sich nicht am Dasein dieser Hauben. Scheinbar hat er bei mir damit ein Problem, dass ich nicht mehr von ihm/seinen Gesellen ab diesem Jahr kehren lasse. Man muss dazusagen, dass der BSM sehr „nett“ ist. Aus Angst vor ihm, traut sich so gut wie keiner, zu wechseln. Wer kann mir im Bezug auf die Hauben weiterhelfen?
Wer kann mir
im Bezug auf die Hauben weiterhelfen?
Wende dich vertrauensvoll an die Schornsteinfeger- Innung.
Die müssen dir rechtssichere Auskunft geben.
Hallo!
Ich habe jetzt keine rechte Lust in der Thüringer BO nachzuschlagen,ob der Verweis zutreffend ist oder nicht.
Aber es ist doch wohl hoffentlich bekannt,das ALLE Sachen rund um Schornstein und Abgasleitung abnahme- und genehmigungspflichtig sind. Und mit der Genehmigung ist der Schornsteinfegermeister nachwievor betraut,da hat sich nicht geändert.
Ob da viel oder wenig Abgas rauskommt ist egal,es geht mehr um das Prinzip.
Und wieso käme bei einer Brennwert-Ölheizung weniger Abgas raus ? Es ist kühler,weil es gezielt abgekühlt wird im 2. Wärmetauscher,aber die Abgasmenge ist gleich gegenüber einem Nicht-Brennwertgerät.
Hängt ja nur vom Öldurchsatz,also der Verbrennung ab.
Grundsätzliche Schwierigkeiten gibts aber nicht, eine eher dekorative Schornsteinhaube anbringen zu lassen,es muss halt nur mit dem BSM (neu Bevollmächtigter BSM)abgestimmt werden. Auch wird er eine Gebühr verlangen.
Nichts neues also,war immer so und bleibt auch so.
mfG
duck313
Danke für diesen Hinweis. Der war echt hilfreich!
Also weder in der Thür.BO noch in der DIN steht ein Wort oder Satz bezüglich der Hauben und das ich da jemanden fragen muss. Habe mich auch bei anderen befragt, die diese Hauben auf dem Schornstein haben und keiner musste irgendwen dazu befragen oder irgendwo was beantragen. Wie gesagt habe ich auch genau diese Auskunft von div. Fachleuten wie Heizungsbauern und anderen Schornsteinfegern bekommen. Übrigens: Öl-Heizungen verbrennen schadstoffarm und es treten daher kaum Rauchgase aus. Oder hast du schon mal eine extrem rauchende Öl-Abgasleitun gesehen. Die Öl-Abgasleitung wird jährlich von der Heizungsfirma bei der Wartung und vom BSM überprüft. Immer war und ist alles okay!
Leider war daher deine Antwort für mich nicht sehr hilfreich, aber trotzdem danke dafür!
und was machst du im Winter wenn die Haube einfriert , und dir dann ein stück Eis auf den Kopf fällt ???
Hallo!
Hast Du es nicht verstanden ?
Alle Bauteile eines Schornsteines oder einer Abgasleitung sind zulassungs-und genehmigungspflichtig. Und die Zubehörteile(Hauben) auch,denn die können der Zulassung zuwiderlaufen,ungünstig beeinflusssen oder einfach nur die Kontrolle der Leitung durch den Schornsteinfeger erschweren.
Punkt !
Und der zuständige Mann dazu ist der Bezirksschornsteinfegermeister,der ist vom Land her mit der Abnahme und Prüfung betraut.
Sag mal,ist das für Dich etwas neues ? Und das da kein Qualm wie von Kohlefeuerung aus dem Kamin kommt ist mir bekannt,aber hat das etwas damit zu tun ?
Baue doch einfach was drauf.
Dann bekommst Du sehr wahrscheinlich irgendwann ein Schreiben vom BSM,in der er mit Angabe der Rechtsgründe die Beseitigung oder Genehmigung anmahnt.
Dann könnte man dagegen klagen,wenn man meint im Recht zu sein und geltendes Recht nicht achten zu müssen.
Oder man fragt ihn gleich und erspart sich den ganzen Ärger.
Letzteres würde ich schon empfehlen.
mfG
duck313
Sorry, aber ich bin davon ausgegangen, dass man hier höflich miteinander umgeht. Okay, nun wurde ich eines besseren belehrt. Im Übrigen: Ich habe das schon beim 1.Mal alles verstanden. Nur leider ist dass nicht so lt. Thür. Verwaltungsamt und Schornsteinfegerinnung. Und die müssen es ja wissen! Punkt! Habe den Rat eines anderen befolgt, der sich auf meine Frage gemeldet hat und mich an die Innung gewandt. Und siehe da … Aber trotzdem danke!
Ha, ha ha, wie lustig ein Clown als Experte!
Wie soll von der Schornsteinabdeckung jemanden Eis auf den Kopf fallen? Das fällt erstmal, wenn überhaupt, aufs Dach. Und vorallem, wie soll die einfrieren? Da kommen doch warme Abgase raus aus dem Schornstein. Die Abdeckung kann allenfalls vereisen (durch Kondenswasser)und das aber auch nicht komplett. 2 Seiten davon sind immer offen. Aber trotzdem danke für die lustige Frage/Antwort!