Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vor etwa einem Jahr einen Außenkamin an meinem Haus anbauen lassen und habe nun etwas Ärger mit einem Nachbarn,
aber mal langsam der Reihe nach :
Ende letzten Jahres habe ich den Außenkamin an der Giebelseite unseres Anbaus installieren lassen. Der Anbau ist niedriger als das Hauptgebäude , der Außenkamin überragt die Dachpfannen des Anbaus um etwa 1,20 Meter und endet etwa in 7 Meter Höhe . Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister hat den Bau des Außenkamins im Vorfeld zugestimmt und nach Beendigung der Arbeiten abgenommen und freigegeben.
Nun beschwert sich ein Nachbar über Rauch und Geruchsbelästigung in seiner oberen Etage. Er wohnt auf der gegenüberliegenden Straßenseite etwa 40 Meter entfernt. Seine obere Fensterreihe ist in etwa so hoch wie unser Außenkamin. Er fordert mich auf den Kamin zu erhöhen, was aber nach Aussage der Installateure die den Kamin gebaut haben nur schwer möglich ist da er ja bereits über einen Meter über dem Dach freisteht und damit eine Obergrenze erreicht sei.
Dieser Nachbar hat Spaß daran Alles und Jeden zu verklagen und anzuzeigen und ich wüßte nun gern wo ich rechtlich stehe.
Gibt es im Internet Datenblätter oder zutreffende Richtlinien oder können Sie mir da Zahlen nennen die vorgeschriebene Höhen bzw. Abstände betreffen ?
Mit vielen herzlichen Dank im Voraus
Christian
Hallo Christian;
In diesem Fall verhält es sich ziemlich einfach:
Der Kaminkehrer hat die Bauweise der Abgasanlage vor Ort geprüft und abgenommen;
Das heißt: alle gesetzlichen und brandschutztechnischen Vorgaben sind erfüllt, sonst würde der Kaminkehrer so eine Anlage erst gar nicht abnehmen.
Wenn Daten und Maße benötigt werden, hilft sicher der Kaminkehrer gerne weiter, da es unterschiedliche Vorgaben in den einzelnen Bundesländern gibt.
eine kleine Hilfe:
Es gibt eine Feuerungsverordnung in der eigentlich alles enthalten ist; http://www.schornsteinfeger.de/
http://www.schornsteinfegermeister.de/index.php?menu…
einfach mal durchsuchen;
Und mit dem Nachbarn würde ich mich nicht behängen Eine golden Regel hilft meist;
IGNORIEREN!!!
Wenn ich mich in den meisten Wohngebieten umsehe; sind die Kamine meist 10 - 15 m auseinander.
Der Nachbar hat wohl zu viel Zeit;
Ein altes Sprichwort sagt:
Es gibt Indianer und Idioten;
Das Zelt findet man nur selten,
Trotzdem noch viel Glück;
GLG
Oli
Hallo,das ist so eine Sache,wird vom Gericht unterschiedlich entschieden.
Der Nachbar ist ein Arschloch,denn ein Kamin wird in der Regel erst angezündet,wenn es kalt ist und oft erst am Abend, und dann öffnet der Arsch sein Fenster damit er auch den Rauch richt,ist unlogisch wenn es kalt ist das Fenster zu öffnen,eine 100%tige Antwort kann nur ein Gericht entscheiden.
MfG F.Dunkel