Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vor etwa einem Jahr einen Außenkamin an meinem Haus anbauen lassen und habe nun etwas Ärger mit einem Nachbarn,
aber mal langsam der Reihe nach :
Ende letzten Jahres habe ich den Außenkamin an der Giebelseite unseres Anbaus installieren lassen. Der Anbau ist niedriger als das Hauptgebäude , der Außenkamin überragt die Dachpfannen des Anbaus um etwa 1,20 Meter und endet etwa in 7 Meter Höhe . Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister hat den Bau des Außenkamins im Vorfeld zugestimmt und nach Beendigung der Arbeiten abgenommen und freigegeben.
Nun beschwert sich ein Nachbar über Rauch und Geruchsbelästigung in seiner oberen Etage. Er wohnt auf der gegenüberliegenden Straßenseite etwa 40 Meter entfernt. Seine obere Fensterreihe ist in etwa so hoch wie unser Außenkamin. Er fordert mich auf den Kamin zu erhöhen, was aber nach Aussage der Installateure die den Kamin gebaut haben nur schwer möglich ist da er ja bereits über einen Meter über dem Dach freisteht und damit eine Obergrenze erreicht sei.
Dieser Nachbar hat Spaß daran Alles und Jeden zu verklagen und anzuzeigen und ich wüßte nun gern wo ich rechtlich stehe.
Gibt es im Internet Datenblätter oder zutreffende Richtlinien oder können Sie mir da Zahlen nennen die vorgeschriebene Höhen bzw. Abstände betreffen ?
Mit vielen herzlichen Dank im Voraus
Christian