Kaminkehrer

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe vor etwa einem Jahr einen Außenkamin an meinem Haus anbauen lassen und habe nun etwas Ärger mit einem Nachbarn,
aber mal langsam der Reihe nach :

Ende letzten Jahres habe ich den Außenkamin an der Giebelseite unseres Anbaus installieren lassen. Der Anbau ist niedriger als das Hauptgebäude , der Außenkamin überragt die Dachpfannen des Anbaus um etwa 1,20 Meter und endet etwa in 7 Meter Höhe . Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister hat den Bau des Außenkamins im Vorfeld zugestimmt und nach Beendigung der Arbeiten abgenommen und freigegeben.

Nun beschwert sich ein Nachbar über Rauch und Geruchsbelästigung in seiner oberen Etage. Er wohnt auf der gegenüberliegenden Straßenseite etwa 40 Meter entfernt. Seine obere Fensterreihe ist in etwa so hoch wie unser Außenkamin. Er fordert mich auf den Kamin zu erhöhen, was aber nach Aussage der Installateure die den Kamin gebaut haben nur schwer möglich ist da er ja bereits über einen Meter über dem Dach freisteht und damit eine Obergrenze erreicht sei.

Dieser Nachbar hat Spaß daran Alles und Jeden zu verklagen und anzuzeigen und ich wüßte nun gern wo ich rechtlich stehe.

Gibt es im Internet Datenblätter oder zutreffende Richtlinien oder können Sie mir da Zahlen nennen die vorgeschriebene Höhen bzw. Abstände betreffen ?

Mit vielen herzlichen Dank im Voraus

Christian

Sehr geehrter Herr Näther,

1.In erster Linie hat der zuständige Bezirkskaminkehrermeister den Kamin abgenommen und für mängelfrei bescheinigt,laut Ihrer Aussage.D.h.daß der Kamin nach Lage und Höhe den Anforderungen nach der FeuV und DIN V 18160-1 entspricht.
2.Laut FeuV §9 Abs.4a muß der Abstand zu Oberkanten von Fenstern mind.1m überragt werden in einen Umkreis von 15m bei festen Brennstoffen.Sie haben aber laut Ihren Angaben einen Abstand von 40 m.Also liegen sie weit über der Verordnung.
Die rechtliche Seite ist damit in allen Punkten eingehalten und der Nachbar kann sich zwar aufregen und sich bei Ämtern beschweren,aber rechtlich gesehen kann er Ihnen nichts anhaben.Sicherlich kann es manchmal zu Rauchbelästigungen kommen,je nach witterungslage.
Meistens haben solche Nachbarschaftsbeschwerden andere Ursachen.Man sucht dann nur immer Gründe !!!.
Es gibt in meinen Bezirk ebenfalls solche Beschwerden,die sich aber meistens im Sand verlaufen.
Im äußersten Fall,kann er eine Beschwerde beim Amt einreichen und das Amt setzt sich dann mit den zuständigen Bezirkskaminkehrermeister in Verbindung,der dies dann überprüfen muß.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.Viel Glück !!

MfG

Koziol