Hallo Frau Oellerer,
Es gab einmal die Verordnung,daß die Länge des Rauchrohres max.1/4 der Gesamlänge des Kamins betragen darf.Also bei einem 10m hohen Kamin,1/4 sind 2,50 m.
Das würde wahrscheinlich dem Rahmen bei Ihnen sprengen,was die Kaminhöhe betrifft.Wie gesagt,daß Maß ist eine Richtlinie.Der Grund ist,daß die Rauchgase auf Ihren Weg zum Kamin und auch im Kamin Widerstände überwinden müssen.Der notwendige Unterdruck (mind.0,4 hPa)muß vorhanden sein,um die Rauchgase einwandfrei ins Freie abführen zu können.Nunja auf einer Länge von 7m kann das natürlich zu erheblichen Problemen führen,wenn dies erlaubt wäre.Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen kann es sein,daß die Rauchgase eine Zeit lang gar nicht abziehen und Sie dann im Qualm verharren müssen,was sicherlich unangenehm wäre.Die Rauchgase müssen ja auf Ihren langen Weg Widerstände überwinden,z.B.Rohrbögen,um letztändlich in den Kamin zu gelangen und abegeführt werden.Ich würde dieses Vorhaben in dieser Form nicht genehmigen.
Aber Sie müssen natürlich vorher Ihren zuständigen Bezirkskmainkehrermeister fragen und mit Ihm eine Besichtigung und Beratung vor Ort vereinbaren.Er kann dann vielleicht eine andere Lösung vorschlagen,da ich die örtlichen Gegebenheiten nicht kenne.Aber vom Grundsatz sieht es eher schlecht aus.Aber wie gesagt,am Ende muß das Ihr Kaminkehrer entscheiden.
Mit freundlichen
St.Koziol