Ein paar Anmerkungen:
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Die angegebenen Werte sind Arbeitswerte nach Zeitgutachten z.B. 40,75 AW - NICHT Euro - fürs Messen (wie auch in Autowerkstätten üblich). Der Wert ist mal 0,625 (dieser Wert variiert und wird jährlich neu vom Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes festgelegt) zu nehmen - somit kostet die Tätigkeit Messen 25,47 Euro plus Steuer
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Die Häufigkeit der Messung erfolgt nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) - also Bundesrecht, der Rest (Häufigkeit bei Kehrungen, sowie auch die Preise für alle Leistungen) ist Landesrecht (KÜO).
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geregelt wird dies in Bayern in der Kehr- und Überprüfungsordnung, die Preise in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO)
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kurzes Beispiel:
1x Grundgebühr Kehren = 14,08 AW
1x zentraler Ölheizungskamin mit 11m = 8,48 AW
1x Rauchrohr kehren mit einem Bogen unter 18cm Querschnitt = 9,97 AW
1x Rückstände entfernen = 0,5 AW
1x Grundgebühr Messen = 2,79 AW
1x Messen der Ölheizung = 40,75 AW
Zusammen = 76,57 AW
76,57 AW x 0,625 = 47,86 Euro
47,86 Euro plus 16% MwSt. = 55,51 Euro
Die Messung kostet somit 10 Euro weniger als eine AU beim TÜV - und da darf selbst hingefahren werden.
Man sollte auch die Zeiten berücksichtigen, die man nicht sofort sieht - schon mal überlegt was eine normale Anfahrt bei anderen Unternehmen kostet? Da reichen bei mancher Firma die 55 Euro nicht. Desweiteren sind die Preise nach dem Arbeitszeitgutachten - durchschnittliche Preise - d.h. es wurde die Arbeit verschiedener Kaminkehrer in verschiedenen Gebieten (Stadt München - aber auch ländliche Gebiete) begleitet und danach ein Mittelwert gebildet. Dies sorgt auch dafür, dass der Preis für den Kunden bei dem es mal länger dauert, sei es weil er eine kostenlose Beratung benötigt (neue HZ - neuer Ofen usw.) oder die Heizung zur Messung erst abkühlen muss, günstiger ist und der Kunde bei dem alles ohne Verzögerungen läuft dies quasi mitbezahlt.
Die Kehrtätigkeit hat sich übrigens in den letzten Jahren für eine Ölzentralheizung nicht verändert (1x jährlich kehren - 1x messen).
Die „Auslieferung“ ist sicherlich ein Problem - wer ein Auto fährt muss zum TÜV - wer eine Öl-, Holz- oder Gasheizung hat - muss sich die Überprüfung und Reinigung vom Kaminkehrer gefallen lassen. Für beides gibt es Alternativen - nur ob es das Wert ist, ist die andere Frage.
MfG
Andi
P.S. KÜO und KÜGebO kann man für Bayern googlen. Falls es noch fachliche Fragen gibt, gebe ich gern weitere Infos.
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