Kaminkehrer-Blutsauger :-(

Hallo Leute!
Habe heute wieder eine Rechnung meines Kaminkehrermeisters erhalten.
Für 1x kehren und 1x messen verlangt dieser Blutsauger 77.05 Euro. Die letzte Rechnung erhielt ich erst im Januar.

Kann der verlangen was er will?
Ich wohne in Bayern. Oberpfalz.

Bis letztes Jahr hat er 2x im Jahr gekehrt und 1x gemessen.
Nun braucht er nur noch einmal im Jahr messen sagt er. Wer bestimmt das, und seit wann gilt dies schon???

Ein Posten beinhaltet laut Rechnung das Kehren incl. Rückstände wegschaffen. Das Wegschaffen beschränkt sich auf die Entleerung seines Russ-Kübels in meine Mülltonne!

Ein anderer Posten betrifft das Reinigen eines 0,7m langen Rauchrohres, welches ich bei jeder Kesselreinigung eh selbst reinige. Für diese symbolische Handbewegung von ca 2 min. Dauer verlangt er 15.28 Euro!

Fürs messen verlangt er 40,75 Euro. Das hat ca. 15 min. gedauert. Das ist ein Stundensatz von 163 Euro!!! Ohne MWST!

Sagen traut man sich nichts, weil man diesem Menschen ausgeliefert ist!

Was sagt Ihr dazu???

gruß!
celo

Hallo,
da ich annehme, dass es, wie für alles in Deutschland, zumindest
eine regionale Gebührenordnung gibt - hier nur die Info.
Hier in Hessen (Rhein-Main) für ein Zweifamilienhaus sind
es 56,70 € für die gleiche Leistung.

Gruss

Günter Czauderna

Ein paar Anmerkungen:

  • Die angegebenen Werte sind Arbeitswerte nach Zeitgutachten z.B. 40,75 AW - NICHT Euro - fürs Messen (wie auch in Autowerkstätten üblich). Der Wert ist mal 0,625 (dieser Wert variiert und wird jährlich neu vom Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes festgelegt) zu nehmen - somit kostet die Tätigkeit Messen 25,47 Euro plus Steuer

  • Die Häufigkeit der Messung erfolgt nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) - also Bundesrecht, der Rest (Häufigkeit bei Kehrungen, sowie auch die Preise für alle Leistungen) ist Landesrecht (KÜO).

  • geregelt wird dies in Bayern in der Kehr- und Überprüfungsordnung, die Preise in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO)

  • kurzes Beispiel:

1x Grundgebühr Kehren = 14,08 AW
1x zentraler Ölheizungskamin mit 11m = 8,48 AW
1x Rauchrohr kehren mit einem Bogen unter 18cm Querschnitt = 9,97 AW
1x Rückstände entfernen = 0,5 AW

1x Grundgebühr Messen = 2,79 AW
1x Messen der Ölheizung = 40,75 AW

Zusammen = 76,57 AW
76,57 AW x 0,625 = 47,86 Euro
47,86 Euro plus 16% MwSt. = 55,51 Euro

Die Messung kostet somit 10 Euro weniger als eine AU beim TÜV - und da darf selbst hingefahren werden.

Man sollte auch die Zeiten berücksichtigen, die man nicht sofort sieht - schon mal überlegt was eine normale Anfahrt bei anderen Unternehmen kostet? Da reichen bei mancher Firma die 55 Euro nicht. Desweiteren sind die Preise nach dem Arbeitszeitgutachten - durchschnittliche Preise - d.h. es wurde die Arbeit verschiedener Kaminkehrer in verschiedenen Gebieten (Stadt München - aber auch ländliche Gebiete) begleitet und danach ein Mittelwert gebildet. Dies sorgt auch dafür, dass der Preis für den Kunden bei dem es mal länger dauert, sei es weil er eine kostenlose Beratung benötigt (neue HZ - neuer Ofen usw.) oder die Heizung zur Messung erst abkühlen muss, günstiger ist und der Kunde bei dem alles ohne Verzögerungen läuft dies quasi mitbezahlt.

Die Kehrtätigkeit hat sich übrigens in den letzten Jahren für eine Ölzentralheizung nicht verändert (1x jährlich kehren - 1x messen).

Die „Auslieferung“ ist sicherlich ein Problem - wer ein Auto fährt muss zum TÜV - wer eine Öl-, Holz- oder Gasheizung hat - muss sich die Überprüfung und Reinigung vom Kaminkehrer gefallen lassen. Für beides gibt es Alternativen - nur ob es das Wert ist, ist die andere Frage.

MfG

Andi

P.S. KÜO und KÜGebO kann man für Bayern googlen. Falls es noch fachliche Fragen gibt, gebe ich gern weitere Infos.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Celo,

sowohl die Bezirke wie die Gebühren sind den Bezirksschornsteinfegern vom Staat garantiert. Dagegen kannst Du erst mal nichts machen. Schau aber doch einfach mal bei Google unter „Schronsteinfegergebühren“ nach; da bekommst Du über 3000 Meldungen. Da wird auch die Gebührenordnung Deines Bundeslandes dabeisein.

Gruß - Rolf

Hallo!

Danke für die Antworten!

Mit den AW habe ich übersehen. Das stimmt schon.
Trotzdem finde ich diese Rechnung weit überhöht!!!
Für das Kehren braucht der Mann ca 15 Min., und fürs Messen max 20min.
Anfahrskosten kann man hier nicht rechnen, denn er macht ein Haus nach dem anderen und somit reduzieren sich diese Kosten auf einen Cent-Betrag. Selbst in unserem Bauernkaff.
Wenn man zu diesen 35 min. noch 10 min. für die Eingabe der Daten in den Computer und die Rechnungsstellung dazurechnet, kommt man auf 45 min. je Haus.
Bei einem 8-Std.-Tag macht er 10 Häuser am Tag all inclusive. Da sind am Tag bei 77Euro je Haus, 770Euro, das sind 1500 DM an einem einzigen Tag!!!
Elende Blutsauger- ich bleib dabei.
Jeder Mist wird in BRD „Privatisiert“, wieso darf es hier keinen Wettbewerb geben damit sich jeder seinen Kaminkehrer aussuchen kann?

Gruß
celo

(Ich hab den falschen Beruf gelernt)

Hallo!

Die Gebühren eines Schronsteinfegers finde ich in Betracht der Tätigkeit und des Zeitaufwandes extrem überhöht. In unser Lokalzeitung war kürzlich ein Artikel über Bezirksschornsteinfeger zu lesen. In diesem Artikel war zu lesen, wie hoch die durchschnittlichen Gebühren pro Haushalt waren und wieviele Häuser der Schornsteinfeger pro Jahr abzunehmen hat. Meiner Rechnung nach kommt der Bezirksschornsteinfeger auf einen Betrag von 163000 Euro pro Jahr. Von diesem Betrag müssen natürlich Steuern etc. abgezogen werden. Unser Schornsteinfeger hat zusätzlich noch einen Schornsteinfeger eingestellt. Ich denke, dass diese Arbeitskraft dem Meister ca. 50.0000 Euro inkl. aller Nebenkosten kosten dürfte. Verbleiben also ca. 113000 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr.

Aber in Deutschland wird immer noch zu viel Geld mit Leistungen verdient in denen eine Monopolstellung vorhanden ist. Ich denke, dass das Schornsteinfegermonopol aufgehoben wird und der Markt für Konkurenz geöffnet werden sollte. Als Beispiel nehme ich mal die gute alte Post (auch Telekom). Das war früher auch ein Monopolunternehmen, heute ist der Markt für die Konkurrenz geöffnet. Dem Kunden hat es auch nicht geschadet. In Gegenteil: Der Service und die Qualität ist im Vergleich zu den 80 Jahren enorm gestiegen.

Mich würde es mal interessieren, was ein Schronsteinfeger an Gebühren verlangen würde, wenn er in seinem Bezirk einen Konkurrenten inne hat und es keine Preisvorgaben geben würde?

Und, warum funktioniert der geöffnete Markt in anderen Ländern besser als bei uns?

Gruß
Carsten

Hallo!

Hi

Jeder Mist wird in BRD „Privatisiert“, wieso darf es hier
keinen Wettbewerb geben damit sich jeder seinen Kaminkehrer
aussuchen kann?

Das war schon des öfteren im Gerede, ich glaube es wird befürchtet
das unter dem Konkurrenzdruck die Qualität leidet und ich denke mal
eine Kohlenstoffmonoxidvergiftung wg schlecht oder garnicht
gekehrten Abzug ist nicht wirklich angenehm. Außerdem muss dann eine
Behörde kontrollieren ob die Arbeiten auch in jedem Haus ausgeführt
wurden.

(Ich hab den falschen Beruf gelernt)

Ich glaub das haben wir alle!

Gruß von der schönen Ostsee
Christian

Hallo Leute!
Habe heute wieder eine Rechnung meines Kaminkehrermeisters
erhalten.
Kann der verlangen was er will?

Ich wohne in Nürnberg, Bayern. Meine Öfen bleiben ständig aus.

Was sagt Ihr dazu???

(Ich hab den falschen Beruf gelernt)

Kaminkehrer, Steuerberater oder EU-Beamter sollte man sein. :wink:

Gruß JoKu

Monopol muß weg = mehr Flexibilität !
Hallo Celo,

ich finde auch, daß die Schonsteinfeger zu teuer sind.
Früher kamen sie bei uns 2 X pro Jahr - und als sie dann nur noch einmal kamen, wurde der Rechnungsbetrag natürlich verdoppelt - ist doch logisch. Hier fehlt einfach die Konkurrenz.

Vor allem aber stört mich Ihre Monopolstellung. Ich MUSS diese Leute ins Haus lassen und sie bezahlen - und das merkt man.
Bin ich beim ersten unangemeldeten Termin nicht im Hause, habe ich einen Zettel - im günstigsten Falll im Briefkasten - im ungünstigsten Fall draußen an der Haustür als Meldung an alle „Interessierten“ :Hier ist keiner Zuhause!
Auf dem Zettel steht dann: Komme morgen in der Zeit von 8.00 - 16.00 Uhr. Sorgen Sie dafür … Möglicherweise noch irgendetwas von „Gebühren für einen weiteren Besuch“.
Soll ich mir etwa kurzfristig einen Tag freinehmen? Also muß ich wieder hinterher telefonieren und einen Termin vereinbaren. Da ich berufstätig bin, geht das frühestens ab 16.00 Uhr oder freitags ab 15.00 Uhr. Aber nein, das geht nicht „Da haben meine Jungs schon Feierabend“. Meine Antwort: „Wie schön für die, dann kommen Sie doch selber!“
Es ist unglaublich: Reichlich Arbeitslose und keiner soll bereit sein, am Spätnachmittag noch zu arbeiten!
Das begreife ich einfach nicht!

Aber ich habe kürzlich etwas darüber gelesen, daß auch Heizungs- und Sanitärfirmen autorisiert werden sollen, die Überprüfungen zu übernehmen - hoffentlich bald.

Grüße
gordie