Hallo!
Ich habe das Problem, dass wir ein Haus gekauft haben und die Südseite des Daches mit Solar/Photovoltaik ausrüsten wollen. Die Südseite ist 4,5 m über dem Boden, die Nordseite des Daches ca. 14 m.
Da unters Dach die Computeranlage hinkommt, kann der Schorni nicht mehr dort kehren :-o
Wir haben uns überlegt, aufs Dach (Südseite) vom Giebel bis zum Schornstein einen Tritt (ca. 5m) zu installieren und den Schorni über eine Mehrzweckleiter (ausgezogene Stehleiter) die oben im Dach in einen Haltebügel eingehängt werden soll auf den Tritt gelangen zu lassen. Ist diese Variante in NRW möglich? In den einschlägigen Vorschriften lese ich nur etwas von „sicherer Leiter“ aber nicht, wie diese Leiter zu gestalten ist.
Müssen wir sonst noch irgendwelche Sicherungen beachten?
Der Schorni würde gerne seine 40 Tritte auf dem Dach haben, aber er müsste dann quer durch die Solaranlage. Das möchten wir aber möglichst vermeiden! Eine Dachleiter selber würde auf dem Giebel/Dachüberstand verlaufen müssen, das halten wir für noch unsicherer.
Vielen Dank für die hoffentlich eingehenden Antworten.
Gruß
Können Sie ein Foto mailen?
-Eine Leiter auf dem Dach kommt in den Unfallverhütungsvorschriften nicht vor und ist nicht zulässig. Muss er denn auf das Dach oder kann er vom Keller/Speicher prüfen, reinigen? Am einfachsten ist es mit dem Schornsteinfeger zusammen eine Lösung zu suchen.
Sorry, aber ohne Ortskenntnis habe ich auch nach mehrmaligem Lesen keine Ahnung, wie sie sich Ihre Art der Kehrung vorstellen. Die UVV Leitern und Tritte sowie die UVV Schornsteinfegerarbeiten gilt. Ebenso unter Umständen die DIN 18160.
Andere Frage, wie stellen Sie sich die regelmäßige Wartung Ihrer Solar / Photovoltaikanlage ohne Sicherheitseinrichtungen denn vor?
Muss man die Warten? Muss man nicht?
Effizienz?
Wieso eigentlich 40 Tritte? Meines Wissens gibt es ortsfeste Auflegeleitern für Dacharbeiten.
Ach ja und wenn „Fachleute“ sagen die Solaranlage auf dem Dach benötigt keine Wartung. (Lassen Sie es sich schriftlich geben.)
Ganz schön viel Aufwand nur wegen einer Computeranlage.
Es gibt die staubfreie Reinigung von Schornsteinen, vieleicht ist diese ja bei Ihnen möglich.
Sie müssens aber auch bezahlen wollen.
LG
Hallo Herr Heinemann,
vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort.
Mit den 40 Tritten ist gemeint, dass unser Herr Schorni am liebsten je zwei Tritte je Fuss auf jeder einzelnen Dachpfannenhöhe haben möchte, damit er sicher aufsteigen kann. :-/
Mit meiner Beschreibung versuchte ich darzustellen, dass wir eine „Stehleiter“ (natürlich bildlich gemeint) an der Giebelseite des Hauses aufstellen wollen, diese oben am First mit einem Haken sichern und der Schornsteinfeger über die Leiter direkt auf den Laufsteg unterhalb des Kamines steigt.
Wir wissen nur nicht, ob diese Variante erlaubt ist. Unseren Schornsteinfeger können wir da schlecht einbinden, da er am liebsten halt die für ihn super bequemste Variante hätte.
LG
Er verlangt nicht die bequemste sondern die berufsgenossenschaftlich und durch Normen vorgeschriebene Variante.
Am First auf ein Dach aufsteigen, geht gar nicht. Neben bei machen Sie es vor. Ist eher eine Zirkusnummer. Ich hab nicht die Muße die ganzen Regeln aufzuzählen gegen die die von Ihnen favorisierte Ausführungsart sprechen
http://www.bsm-schaefer.de/PDF_BSM/download/18160BIL…
6.2.3
und weiteres
Der BSM ist bestimmt kein Böser.
Manchmal gehts halt nicht.
LG
Hallo nach NRW aus Berlin,
also als erstes ist euch überlasen wie ihr den Zugang zum Dach macht.
Bei der Leiter zum Einhängen sehe ich kein Problem, da in den Vorschriften steht, dass die Leiter gegen verrutschen, abgleiten etc gesichert sein muss. Mit Einhängen seid ihr auf der sicheren Seite. Beachtet aber bitte, dass ab 5 Meter über Boden ein Rückenschutz vorhanden sein muss,kann also bei 4,5 m eng werden. Noch ein Tip um euren Schorni gütig zu stimmen: Versprecht ihm das ihr auch immer wenn er sich angemeldet hat die Leiter vorher anstellt, so dass er sich damit nicht quälen muss. Aus meiner praktischen Erfahrung weiss ich, dass dies sehr hilfreich ist. So eine Leiter ist doch unhandlich und kostet daher viel Zeit und Nerven, da bei evtl. Schäden an der Fassade Streit programmiert ist. Noch was zum Nachlesen für euch: In der DIN 18160 Teil 5 steht alles über Sicherheit bei Schornsteinfegerarbeiten drin.
Ich hoffe ich konnte euch helfen,
MFG Bernd aus Berlin
Hallo Sanierteufel,
Rechtsgrundlage für Leitern und Tritte ist die DIN 15160 Teil 5. Diese sagt leider auch, dass Anstellleitern nur bis zu einer Höhe von 5 Metern ok sind. Höher (14 Meter, Schreck lass nach!) heißt instabil. Sie federt, biegt sich durch, kippt (die Berufsgenossenschaften reagieren allergisch darauf und Schornsteinfeger werden seekrank).
Evtl. ist ja ein Dachausstieg vom Dachboden/Dachspitz aus möglich. Von dort aus braucht es nur wenige Tritte.
MfG.
indigo99
Hallo Herr Daske,
vielen Dank für die Antwort.
Also bei 14 m wollte ich das auch nicht mehr müssen. OO
Nein - wir würden die Leiter auf der Dachterrasse der Garage anstellen. Dann sind es noch ca. 6,5 m. Das sollte noch keine Seekrankheit auslösen *g*. Wir würden das ganze auch nicht als Anstellleiter sondern als ausziehbare Stehleiter anbringen wollen. Aber so wie es scheint, sind hierfür viel zu viele Vorschriften im Weg.
LG
Hallo noch einmal ganz kurz, es ist die DIN 18 160 Teil 5. Habe mich vertippt.
Bei 6,50 m Ihren Schornsteinfeger fragen. Er kann nur ja oder nein sagen.
MfG.
O.D.