Kaminkehrer

Hallo, angenommen man bewohnt alleine ein Haus und ist selten zuhause da man sehr viel arbeitet. Die Nachbarn kennt man kaum und möchte diesen auch nicht den Hausschlüssel überlassen. Jetzt kommt der Kaminkehrer teilweise täglich und heftet Termine an den Briefkasten, zu denen man aber nie zuhause ist. Kurzum: Er kommt nicht rein und kann nichts untersuchen.
Der Hausbesitzer kann durch seine beruflichen Verpflichtungen niemals zu den Zeiten zuhause sein, lässt aber sicherheitshalber halbjährlich von einem Unternehmen die Heizung warten. Dazu werden Termin in den Ferien vereinbart. Was passiert wenn man auf die Termine vom Kaminkehrer nie eingeht und der Kaminkehrer dadurch nicht ins Haus kommt? Bekommt man eine Strafe?
Diese Geschichte ist natürlich frei erfunden.
Danke und Grüsse Christian

Hallo auch,

Du bist gesetzlich verpflichtet, dem Kaminkehrer Zugang zu verschaffen. Wenn du selbst nie anwesend bist und den Nachbarn bzw. dem Kaminkehrer keinen Schlüssel aushändigen möchtest, dann musst Du jemand Deines Vertrauens beauftragen der zu diesem Termin anwesend ist.
Wie oft im Leben ist es auch hier:
Wenn Du wirklich bemüht bist wirst Du einen Termin finden den auch der Kaminkehrer akzeptieren kann. Schaltest Du auf stur wird er das auch tun, und er hat im Zweifel das Recht auf seiner Seite.

Gruß elmore

Hallo,

und zusätzlich. Im Zweifelsfall und wenn er extra wegen dir nochmal ins Kehrgebiet kommen muss und nicht grade eh in der Nähe ist, kann er dir die zusätzliche Wegegebühr in Rechnung stellen (ob er es nach mehrmaligen Versuchen nicht eh macht, sei dahingestellt). Also ruf ihn an, sorg dafür das jemand da ist, dann haste wieder ein paar Monate Ruhe.

Grüße Ute

Hallo,
ich finde auch ein kurzes Telefonat sollte die Situation klären helfen.

Schaltest Du auf stur
wird er das auch tun, und er hat im Zweifel das Recht auf
seiner Seite.

Was wäre das im Extremfall? Er verschafft sich mit Hilfe eines Gerichtsvollzierhers Zugang und legt die Anlage still (braucht er dann aber ja nicht mehr, weil er dann ja auch messen kann)? Oder wäre das unverhältnismäßig?

Cu Rene

Moin,
er gibt den Fall an das zuständige Ordnungsamt weiter. Bußgeld, Anordnung, Nutzungsuntersagung bis hin zur Zwangshaft. Wenn Gas der Brennstoff, kann auch ein Lieferstopp veranlasst werden, da die Anlage potentiell gefährlich ist.

vnA

Hallo,

der Kaminkehrer (Schornsteinfeger) ist ein „Zwitterwesen“…
er ist nämlich in Person staatlich und Privat…
als Staatsorgan kann der die Heizungsanlage zwangsweise stillegen und dafür braucht er nicht einmal den Gerichtsvollzieher…

Hallo,

als Staatsorgan kann der die Heizungsanlage zwangsweise
stillegen und dafür braucht er nicht einmal den
Gerichtsvollzieher…

Interessant. Wie macht er das denn, wenn er nicht ins Haus kommt? Hat er das Recht, einzubrechen? Den Hausbesitzer festzunehmen? Das Auto als Pfand einzuziehen?

Wieder mal eine Märchenstunde eröffnet oder was soll Dein Posting hier sein?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi

Interessant. Wie macht er das denn, wenn er nicht ins Haus
kommt? Hat er das Recht, einzubrechen?

mW darf er das im Extremfall wirklich - er darf die Wohnung öffnen lassen.

CU
HaWeThie

Wozu gibt es Telefone?
Hallo,
schon mal von der o.g. Einrichtung gehört? Das Gerät kann man nehmen und den Kaminkehrer anrufen und einen Termin absprechen.
Und wenn die Tel.-Nr. nicht auf dem „Zettel“ draufsteht: Ein Anruf bei der zuständigen Behörde (Kreis, kreisfreie Stadt) und man erfährt, wer der zuständige Kaminkehrer ist.

Gruß
HaWeThie

Nein,
nur das Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde/Kreisverwaltung darf das bei Gericht beantragen.

vnA