muss für eine stillgelegt Heizungsanlage kehrgebühren und Messung bezahlt werden ?
Danke bestens für die Hilfe.
Hallo!
Nein,aber es wird auch nicht so gewesen sein.
Denn wie bitte,soll der Kaminkehrer die Messung(Immissionsschutzmessung) machen,wenn keine Heizung mehr angeschlossen ist ?
Stillgelegt bedeutet,die Heizung ist entfernt oder zumindest so weit abgebaut/rückgebaut,das sie nicht einfach und schnell wieder in Betrieb genommen werden kann.
Nur Stromversorgung unterbrochen ist keine Stilllegung.
Und solange der Kaminofen etwa noch steht und mit Rauchrohr am Kamin angeschlossen ist,ist er nicht stillgelegt.
Man braucht für die Inbetriebnahme eine Abnahme durch den Kaminkehrer und für die Änderung oder Stilllegung ebenfalls. Und dann bekomt man auch keine Rechnung für zukünftige Arbeiten mehr,für bereits geleistete Dinge schon.
mfG
duck313
Hallo,
nach dem Gesetz ist eine Heizung erst dann stillgelegt, wenn die Heizung vom Kamin getrennt ist, der Kamin oordnungsgemäß verschlossen wird UND dies ordnungsgemäß dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger angezeigt wurde.
Ansonsten ist da nix stillgelegt.
Grüße
Miamei