Kaminkehrermonopol

Hallo Wisende,

ich dachte, dass das Kaminkehrermonopol inzwischen gekippt wurde. Ist das richtig? Falls relevant, ich meine das Monopol der schwarzen Männer in Baden-Württemberg. Anstatt Horden osteuropäischer Anbieter stehen hier in B-W immer noch die bekannten Bezirkskaminkehrermeister auf der Matte.

Frage: Wenn das Monopol gefallen ist, wer kann dann mit dem Kehren beauftragt werden? Für die Abgasmessungen dürfte dann wahrscheinlich der Heizungskundendienst zuständig sein.

Danke für Eure Meinungen.

Wolfgang D.

Frag doch einfach deinen „Schorni“

Hallo,
Das Monopol für Kaminkehrer wird erst 2014 fallen.Dann kann man einenen zugelassenen schwarzen Mann selbst beauftragen.Die ordnungsgemäße und termingerechte Ausführung wird durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger überwacht und kontrolliert.
Gruss
HoBi 06

Hallo Wolfgang,

in der Übergangszeit bis 01.01.2013 haben wir eine Übergangsregelung:
Man bekommt von seinem Bezirkskaminkehrermeister (BKM) einen Feuerstättenbescheid (Kosten bei einem EFH ca 10 €), wenn man nachfragt, bekommt man den Bescheid sofort.
Darin steht, was wie oft zu Kehren ist.
Mit diesem Feuerstättenbescheid kannst du schon jetzt zu einem freien EU-Schornsteifeger gehen und kehren lassen, die Kehrbestätigungen gehen dann wieder zurück an den BKM.

Soweit ich informiert bin, gibt es in BW schon einige freie EU-Schornsteinfeger, einfach mal im Netz suchen.

Ab 01.01.2013 kann man für diese Kehrarbeiten dann auch jeden anderen dt. Schornsteinfeger nehmen.

Es wird aber weiterhin die BKM geben, die künftig alle 3,5 Jahre (bisher 5) die Feuerstättenschau machen und dabei jeweils neue Feuerstättenbescheide erstellen werden. Die BKM müssen auch überwachen, ob DU die Kehrungen fachgerecht und zeitnah durchführen lässt, ansonsten gibt es Zwangskehrungen und Bußgeld.

Der Eigentümer ist nun in der Pflicht, die Kehrungen fachgerecht und zeitnah durchführen zu lassen, versäumt er dies, sind Zwangskehrungen, Bußgeld und ggfs im Schadensfall der Versicherungsverlust(Brand- und/oder Haftpflichtversicherung) die Folge.

Da ab 01.01.2013 die Gebührenordnung wegfallen wird, können die Kaminkehrer dann auch die Preise frei festlegen.
Eine Anfahrtspauschale von derzeit ca. 8 € wird dann sicherlich auf das dreifache steigen, so wie bei jedem anderen Handwerker auch.
Was verlangt z. B. dein Heizungsbauer für die jähriche Überprüfung deiner Heizung???

Grüße
miamei

Hallo,
anscheinend ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden.Bei uns in Rheinland-Pfalz ist man bis einshließlich 2013 an den Bezirksschornsteinfeger gebunden.(Schwiegersohn ist ein schwarzer Mann)
Gruss HoBi 06

Hallo,

Schornsteinfegerwesen ist Bundesrecht.
Für bestimmte Arbeiten ist und bleibt man an den BKM gebunden, aber fürs einfache Kehren darf man jetzt schon den „EU-Schornsteinfeger“ nehmen -wenn es denn einen im Bezirk gibt.

grüße
miamei