Hallo,
eine nicht ganz leichte Frage. Die Aussage des Schornsteinfegers ist möglicherweise leichtfertig und nur richtig, wenn im Raum durch die Entlüftung kein Unterdruck enststeht. Dieser muß vermieden werden, um einen Kaminofen gefahrlos zu betreiben. In der Regel schafft jede Entlüftungsanlage einen Unterdruck, sogar der Dunstabzug in der Küche! Deshalb benötigt der Kaminofen in diesen Fällen mindestens eine raumluftunabhängige Verbrennungsluftzufuhr von außen. Das geht über einen gesonderten Luftkanal, der bei speziellen Schornsteinen im Schornstein liegt.
Gemäß Feuerungsverordnung (FeuVO) vom 18. Februar 1997 (GVBl. 1997 S. 20),
§ 4 Abs. 2 (Aufstellen von raumluftabhängigen Feuerstätten) …
… dürfen diese Feuerstätten in Räumen oder Wohnungen, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungsanlagen, Dunstabzugshauben oder Abluft-Wäschetrocknern, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätte und der luftabsaugenden Anlage durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird oder die Abgasabführung (nur bei Gasheizanlagen) durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird. Bei Öfen und Kaminen kann durch eine geeignete Sicherheitseinrichtung gewährleistet werden, dass im Aufstellraum der Feuerstätte keine Druckdifferenz entsteht.
Diese Verordnung muß der Schornsteinfeger kennen! Bei der Abnahme wird er Auflagen machen. Spätestens dann wird es teuer. Es dürfen nur ganz spezielle Feuerstätten zum Einsatz kommen, die eine „Bauartzulassung raumluftunabhängige Feuerstätte“ haben und in allen Anlagenteilen hermetisch dicht schließend sind. Die Auswahl ist sehr begrenzt und zusätzliche Sicherheitseinrichtungen sind notwendig. Bitte informieren Sie sich im Fachhandel. Der Baumarkt hat diese Kenntnisse nicht. Immerhin wollen Sie sicher auch künftig ohne schädliches Rauchgas in der Wohnung leben.
Lt. Schreiben (Gz.: 035.044-001/10) Amt für Bauordnung und Hochbau, ABH 3, Prüfstelle für Gebäudetechnik: „… bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung eines raumluftabhängigen Ofens bei gleichzeitigem Betrieb der AERA Lüftungsanlage (der Fa. SCHIEDEL). (…)“. In diesem Fall ist dem Bezirksschornsteinfegermeister, zur Abnahme der Feuerungsanlage, eine für den jeweiligen Bau erstellte Luftvolumen-Berechnung vorzulegen aus der hervor geht, dass kein höherer Unterdruck als 4 Pascal entstehen kann. Die Außenluft-Durchlasselemente sind unbedingt in Größe und Zahl zu beachten und bei der Abnahme zu überprüfen.
Die Universal-Ofenregelung von Kutzner + Weber
… erzielt einen effektiven, Energie sparenden und emissionsarmen Verbrennungsprozess. Vom Anheizen bis zum Halten der Glut leitet die Ofenregelung, über einen Abgassensor, alle Bestandteile immer so, dass in der Feuerstätte bestes Abbrandverhalten gewährleistet ist. Es gibt sicher noch andere Sicherungsanlagen. Informieren Sie sich nur im seriösen Fachhandel.
Mit freundlichen Grüßen